Zählt der Minijob in meinen Grundfreibetrag und Frage zur Kapitalertragssteuer

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
finn99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zählt der Minijob in meinen Grundfreibetrag und Frage zur Kapitalertragssteuer

Hallo,
ich habe Aktien verkauft und darauf etwas über 3.000€ bezahlt. Ich bin im Moment Student und habe kein Einkommen, also wollte ich mir mit der Einkommenssteuererklärung, einen Teil der Steuern zurückholen. Es gibt ja einen Grundfreibetrag von 8.820€, also müsste ich mir ja 2.705€ vom Finanzamt wiederholen können(25% sind ja die Steuern die abgeführt wurden). Das ist doch alles korrekt soweit oder?
Jetzt möchte ich vielleicht einen 450€-Minijob machen. Zählt dieser dann in meinen Grundfreibetrag rein, und ich kann mir weniger der Kapitalertragssteuern zurückholen oder ist dieser völlig außen vor? Gibt es sonst noch was zu beachten, zum Beipspiel, dass der Minijob pauschal abgerechnet wird? Falls fragen aufkommen: Ich habe keine NV-Bescheinigung aber mir wurde gesagt, dass das mit dem rückholen der Steuern, auch über die Steuererklärung geht.
Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich schonmal im Voraus!

Gruß Finn

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

das ist ganz einfach: Wenn auf Steuerkarte abgerechnet wird zählt es zum Einkommen, und wenn nicht dann nicht (das wäre dann der pauschal versteuerte Job).

Wenn es ein normal steuerpflichtiger Job ist musst du in der Prognose aber noch folgendes berücksichtigen:

- jeder Arbeitnehmer bekommt einen Werbungskstenpauschbetrag (1000 Euro), den kannst du neben dem Grundfreibetrag auch noch abziehen
- falls du Vorsorgeaufwendung hast (Versicherungen) darfst du diese auch absetzen
- so hoch ist die Steuer gar nicht, wenn man nur knapp über dem Grundfreibetrag liegt (nennt sich Progression), am Anfang sind es nur 15% des Betrages über dem Grundfreibetrag

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Gibt es sonst noch was zu beachten, zum Beipspiel, dass der Minijob pauschal abgerechnet wird?


Ja, darauf solltest Du achten. Ein pauschal versteuerter Minijob muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Zitat:
Ich habe keine NV-Bescheinigung aber mir wurde gesagt, dass das mit dem rückholen der Steuern, auch über die Steuererklärung geht.


Da Du über dem Grundfreibetrag liegst, hättest Du sowieso keine NV-Bescheinigung bekommen.

Der von reckoner erwähnte Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000€ steht Dir nicht zu, da Du kein Arbeitnehmer bist. Richtig ist jedoch, dass Du u.a. Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung) ansetzen kannst. Außerdem können die Kosten für das Studium mindestens als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Je nach Höhe dieser Kosten bekommst Du die Steuern daher ggf. sogar vollständig erstattet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Richtig ist jedoch, dass Du u.a. Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung) ansetzen kannst. Und auch die Rentenversicherungsbeiträge, die man im Minijob zahlt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen