ZVS / Hochschulstart: BVerwG billigt neue Studienplatzklage-Verfahren in Baden-Württemberg
Von Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg 24.3.2011 | Ratgeber - Studienplatzrecht | 771 Aufrufe Mehr zum Thema:Studienplatzklage, Medizin
Zusätzliche Chancen für gute Studienplatz-Bewerber im Wintersemester 2011/12 in Medizin und Zahnmedizin.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit einem Grundsatz-Urteil vom 23.03.2011 neue Regeln für die Studienplatzklage in Baden-Württemberg gebilligt. Danach ist für die Universitäten Heidelberg, Ulm, Tübingen und Freiburg die Hochschulstart-Bewerbung im AdH-Verfahren erforderlich.
Da in Baden-Württemberg - anders als in den meisten anderen Bundesländern - auch im Rahmen der Studienplatzklage die Abiturnote eine Rolle spielt (ein sog. Gerichts-NC), bieten sich hier besondere Chancen für Abiturienten mit guter Abitur-Durchschnittsnote.
Dirk Naumann zu Grünberg
Hamburg
Hochschulrecht, Prüfungsrecht - Prüfungsanfechtung, Berufsrecht
Neue und wichtige Voraussetzung: Abiturienten müssen bereits ihre ZVS/Hochschulstart-Bewerbung auf die Studienplatzklage hin ausrichten.
Mit unserer strategischen ZVS/Hochschulstart-Bewerbung können Studienplatz-Bewerber ihre Chancen optimal nutzen und von dem neuen Urteil profitieren. Für das kommende Wintersemester 2011/12 sollten Abiturienten unbedingt Ihre Studienplatzklage parallel zur "regulären" Bewerbung planen, d.h. als
- Alt-Abiturient (Abi vor 2011): bis 31.05.
- Neu-Abiturient (Abi in 2011): bis 15.07.
Unsere ausführlichen Info-Blätter zu Chancen, Kosten und Möglichkeiten können auf unserer Homepage kostenfrei angefordert werden.
Rechtlicher Hinweis: Unsere Kanzlei hat keine der gegnerischen Parteien vor dem Bundesverwaltungsricht beraten oder vertreten.



