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ZVS / Hochschulstart: BVerwG billigt neue Studienplatzklage-Verfahren in Baden-Württemberg

Von Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg
24.3.2011 | Ratgeber - Studienplatzrecht | 771 Aufrufe
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Studienplatzklage, Medizin

Zusätzliche Chancen für gute Studienplatz-Bewerber im Wintersemester 2011/12 in Medizin und Zahnmedizin.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit einem Grundsatz-Urteil vom 23.03.2011 neue Regeln für die Studienplatzklage in Baden-Württemberg gebilligt. Danach ist für die Universitäten Heidelberg, Ulm, Tübingen und Freiburg die Hochschulstart-Bewerbung im AdH-Verfahren erforderlich.

Da in Baden-Württemberg - anders als in den meisten anderen Bundesländern - auch im Rahmen der Studienplatzklage die Abiturnote eine Rolle spielt (ein sog. Gerichts-NC), bieten sich hier besondere Chancen für Abiturienten mit guter Abitur-Durchschnittsnote.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Dirk Naumann zu Grünberg
Hamburg

Hochschulrecht, Prüfungsrecht - Prüfungsanfechtung, Berufsrecht

Neue und wichtige Voraussetzung: Abiturienten müssen bereits ihre ZVS/Hochschulstart-Bewerbung auf die Studienplatzklage hin ausrichten.

Mit unserer strategischen ZVS/Hochschulstart-Bewerbung können Studienplatz-Bewerber ihre Chancen optimal nutzen und von dem neuen Urteil profitieren. Für das kommende Wintersemester 2011/12 sollten Abiturienten unbedingt Ihre Studienplatzklage parallel zur "regulären" Bewerbung planen, d.h. als

  • Alt-Abiturient (Abi vor 2011): bis 31.05.
  • Neu-Abiturient (Abi in 2011): bis 15.07.

Unsere ausführlichen Info-Blätter zu Chancen, Kosten und Möglichkeiten können auf unserer Homepage kostenfrei angefordert werden.

Rechtlicher Hinweis: Unsere Kanzlei hat keine der gegnerischen Parteien vor dem Bundesverwaltungsricht beraten oder vertreten.

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