Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Zählt Wochenende zum Urlaub?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1608 Aufrufe

Zählt Wochenende zum Urlaub?

Tagchen zusammen,

ich hatte kürzlich eine Diskussion mit einigen Arbeitskollegen zum Thema "Urlaub" und möchte diesbezüglich hier einmal nachhaken.

Folgendes:

Ein AN hat eine 5-Tage-Woche (MO-FR, Wochenenden frei, lt.Arbeitsvertrag ist jedoch WE-Arbeit,soweit betrieblich nötig,vereinbart)
Nun nimmt er 10 Arbeitstage (nicht Werktage) Urlaub.
Zählen die dazwischenliegenden Wochenenden zum Urlaub oder müsste der AN sich die Wochenenden "frei halten", um an einer außerplanmäßige Veranstaltung, die an einem Sonntag stattfindet, teilnehmen zu können?
Besonders interessiert mich die rechtliche Grundlage in Bezug auf das WE vor dem ersten Arbeitstag nach dem Urlaub.

Soweit ich weiss, darf bereits angetretener Urlaub nur in Ausnahmefällen z.B. bei Personalmangel widerrufen werden; in Kombination mit der Tatsache, dass die Wochenenden bei o.g. AN in der Regel sowieso frei sind, bin ich der Meinung, dass der AN sich nicht bereit halten muss.

Aber wie sieht es nun tatsächlich, rein rechtlich gesehen, aus?

VG, Chyna

-----------------
" "


von ChynaBlue am 07.05.2011 13:21
Status: Stift (30 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Zählt Wochenende zum Urlaub?
quote:
Soweit ich weiss, darf bereits angetretener Urlaub nur in Ausnahmefällen z.B. bei Personalmangel widerrufen werden

Nein, bereits angetretener Urlaub kann gar nicht widerrufen werden.
Bereits genehmigten und noch nicht angetretenen Urlaub darf der AG in Ausnahmefällen widerrufen. Das oft gebrachte Argument Personalmangel ist aber keins, da müssten wohl schon 90% der regulär Beschäftigten unvorhergesehen ausfallen, damit ein Arbeitsgericht dem zustimmt. Das Grundproblem bei der kurzfristigen Rücknahme des Urlaubs durch den AG ist der Umstand, dass der AN sich hier nicht selber beurlauben darf, sondern im Streitfall das Arbeitsgericht (im Eilverfahren) bemühen muss. Und wer macht das schon?

quote:
Zählen die dazwischenliegenden Wochenenden zum Urlaub oder müsste der AN sich die Wochenenden "frei halten", um an einer außerplanmäßige Veranstaltung, die an einem Sonntag stattfindet, teilnehmen zu können?

Nein, das Wochenende ist natürlich auch frei. Das würde dem Sinn des Wortes Erholungsurlaub und dem BurlG widersprechen, das eine Urlaubsgewährung grundsätzlich nur zusammenhängend vorsieht. D.h. der Gesetzgeber hatte ursprünglich vorgesehen, dass die 4 Wochen Mindesturlaub komplett am Stück genommen werden.
Es gibt noch weiteres Indiz, welches für die Urlaubsgewährung einer kompletten Woche inkl. Wochenende spricht: im BurlG wird der 4 wöchige Mindesturlaub mit 24 Werktagen angegeben, da das Gesetz den Sonnabend als Werktag behandelt. Da Sonntags sowieso nicht gearbeitet werden darf, kann der AG einen AN am Sonntag auch nicht von der Arbeitspflicht freistellen.




von 1000kleinesachen am 07.05.2011 15:51
Status: Unsterblich (2762 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 69 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Zählt Wochenende zum Urlaub?
Hallo 1000kleinesachen,

ich danke dir für die ausführliche Antwort.

Würde das mit mit dem freien Sonntag auch gelten, wenn der AN in der Regel auch Sonntags arbeitet, was z.B. in der Gastronomie oder im Krankenhaus üblich ist?

VG, Chyna


-----------------
" "


von ChynaBlue am 07.05.2011 19:35
Status: Stift (30 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Zählt Wochenende zum Urlaub?
... wenn der sonntag regelmäßig arbeitstag ist, ist er auch als urlaubstag zu nehmen. für Urlaub und Krankheit gilt dasselbe: der AN ist zu stellen, wie wenn er betriebsüblich arbeiten würde.

-----------------
""


von blaubär+ am 08.05.2011 07:41
Status: Unsterblich (1924 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 33 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Zählt Wochenende zum Urlaub?
Für den Sonntag kann man auch Urlaub mit beantragen, damit die Woche rund ist. Aber für diesen Tag wird kein Urlaubstag angerechnet.

Bundesurlaubsgesetz
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

-----------------
""


von hamburgerin01 am 08.05.2011 09:45
Status: Tao (10056 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 221 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Arbeitsrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online