quote:Nein, bereits angetretener Urlaub kann gar nicht widerrufen werden.
Soweit ich weiss, darf bereits angetretener Urlaub nur in Ausnahmefällen z.B. bei Personalmangel widerrufen werden
quote:Nein, das Wochenende ist natürlich auch frei. Das würde dem Sinn des Wortes Erholungsurlaub und dem BurlG widersprechen, das eine Urlaubsgewährung grundsätzlich nur zusammenhängend vorsieht. D.h. der Gesetzgeber hatte ursprünglich vorgesehen, dass die 4 Wochen Mindesturlaub komplett am Stück genommen werden.
Zählen die dazwischenliegenden Wochenenden zum Urlaub oder müsste der AN sich die Wochenenden "frei halten", um an einer außerplanmäßige Veranstaltung, die an einem Sonntag stattfindet, teilnehmen zu können?
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