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Yukos-Holding fordert Schadenersatz von Moskau - 1/2
AFP vom 08.02.2005   |   9460 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Yukos-Holding fordert Schadenersatz in Milliardenhöhe von Moskau

- "Zeit der Warnungen vorüber" - Aussichten der Klage ungewiss

Die Yukos-Muttergesellschaft Menatep hat Russland auf Schadenersatz in Höhe von 28,3 Milliarden Dollar (22,2 Milliarden Euro) verklagt. Menatep mit einem Anteil von 51 Prozent an dem zerschlagenen Ölkonzern wirft dem russischen Staat vor, beim Schutz ihres Investments versagt zu haben und für ihre Enteignung verantwortlich zu sein, wie die Holding am Mittwoch in Moskau erklärte. Sie stützt sich dabei auf die 1994 unterzeichnete internationale Energiecharta, die Investoren aus der Branche Rechtssicherheit geben soll. Diese wurde von Russland zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert.

Menatep macht geltend, dass der Wert von Yukos im Oktober 2003, also kurz vor der Verhaftung des Yukos-Gründers Michail Chodorkowski, bei 17 Milliarden Dollar gelegen habe. "16 Monate später ist der Unternehmenswert praktisch bei null", schreiben die Kläger in einer Erklärung. Werde der Anstieg des Ölpreises hinzugerechnet, müsse Yukos heute noch mit deutlich mehr als 17 Milliarden Dollar bewertet werden. "Die Zeit für Warnungen ist vorüber", erklärte Menatep-Direktor Tim Osborne. Jetzt werde die Holding damit beginnen, ihre Verluste gegenüber Moskau geltend zu machen.




Der russische Staat hatte im Dezember die wichtigste Yukos-Tochter Yuganskneftegas zwangsversteigern lassen, um Steuerschulden des Konzerns in Milliardenhöhe einzutreiben. Sie war zunächst von der bis dato unbekannten Baikalfinansgroup ersteigert worden, die dann samt der Yukos-Tochter von dem russischen Staatsunternehmen Rosneft gekauft wurde. Dies hatte Spekulationen genährt, die Yukos-Affäre sei in Wirklichkeit ein abgekartetes Spiel und habe politische Motive. Sie hatte mit der Inhaftierung des Firmengründers Michail Chodorkowski vor mehr als einem Jahr begonnen, dem Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen werden.

Menatep betonte, nach der Energie-Charta sei eine Enteignung ohne angemessene Entschädigung nicht möglich. Demnach können Streitigkeiten vor Gericht gebracht werden, wenn in einer dreimonatigen Friedensfrist keine Einigung erzielt wurde. Diese Frist war am Dienstag abgelaufen, nachdem Menatep am 2. November 2004 die Russische Föderation von ihren Absichten unterrichtet hatte. An welchem Ort die gerichtliche Auseinandersetzung geführt wird, entscheidet ein Schiedsgericht. Das Verfahren wird laut Menatep dann nach den Regeln der Kommission für Internationales Handelsrecht der Vereinten Nationen (Uncitral) geführt.

Die Klage wurde nach Angaben des "Handelsblatts" von den Menatep-Töchtern Hulles Enterprises Limited und Yukos Universal Limited eingereicht. Wie das "Wall Street Journal" berichtet, hat Moskau nun 30 Tage Zeit, auf die Klage zu reagieren.

9. Februar 2005 - 13.14 Uhr

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