Youtube Monetarisierung versteuern?

7. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)
Youtube Monetarisierung versteuern?

Hallöchen,

wenn man mit Youtubevideos im Monat ca. 6-10€ durch ein paar eingeblendete Werbungen verdient,
muss ich das dann richtig versteuern, oder nicht?
Kann man diese geringen Einnahmen normal in der Einkommenssteuererklärung mit eintragen, oder wie läuft das?
Wüsste nämlich nicht, wo man diese kleinen Nebeneinkünfte angeben muss :-)

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ja, das gehört in die Einkommensteuererklärung.

Die erste Frage wäre, ob es eine gewerbliche Tätigkeit ist. Dabei kommt es imho darauf an, um was für Videos es sich handelt (private Urlaubsvideos, oder extra für YT angefertigte Tutorials - mal beispielhaft).

Wenn gewerblich, dann die nächste Frage: Freiberuflich oder nicht? (freiberuflich wären beispielsweise künstlerische Videos)
Davon leitet sich dann ab, ob du die Anlage S oder G brauchst (G bedeutet übrigens indirekt auch, dass das Gewerbe angemeldet werden muss). Dazu kommt eine Einnahmenüberschussrechnung (kann unter 17500 Euro aber formlos erfolgen).
Steuerpflichtig wäre dann der Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben. Da bei einem solchen Onlineangebot imho ein PC/Laptop und ein Internetzugang existenziell sind, kommt in deinem Fall wohl immer ein Verlust heraus; das Finanzamt wird das wahrscheinlich sogar als Liebhaberei ansehen.

Und falls nicht gewerblich, dann sind es "Sonstige Einkünfte" (Anlage SO). Für dich interessant: Da gibt es eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Um Nachfragen zu vermeiden würde ich aber auch Beträge unter dieser Grenze in der Steuererklärung angeben, dann bist du sicher, auch für den Fall einer Kontrollmitteilung (YT wird ja vielleicht auch mal eine Betriebsprüfung haben).

Mein Fazit: Ich würde es in der Anlage SO erklären, damit hast du eine - sonst vielleicht vorwerfbare - Steuerhinterziehung schon so gut wie ausgeräumt.
Ich persönlich habe das beispielsweise schon mal bei Erträgen aus Meinungsumfragen und Produktbewertungen so gemacht.

Stefan

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#2
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

danke für die Auskunft! :-)
Also Gewerblich würde ich das keinesfalls machen.
Vielleicht mal das ein oder andere Tutorial, aber vermischt mit privaten normalen Videos aus allen möglichen Bereichen.
Also ein reines Hobby, womit ich durch die Werbung vielleicht Internet und PC Kosten minimal ausgleichen kann.
256€ pro Jahr werde ich definitiv nicht erreichen, da ich auch relativ selten Videos mache.
Wenn ich darunter bleibe, kann mir "theoretisch" also so oder so niemand an die Wäsche?
Ansonsten würde ich es natürlich angeben wollen, schon aus reiner Sicherheit.
Auch bei über 256€ die Anlage SO oder?
Kann ja mal sein, dass man plötzlich unerwartet irgendeinen Videokracher landet, den man nie vermuten würde. ;-)

Wenn ich das richtig gelesen habe, muss man als Azubi (was ich aktuell bin), nicht unbedingt eine Einkommenssteuererklärung machen oder?
Das wird für mich ja dann eigentlich erst nach der Ausbildung interessant.
Würde es dann reichen damit nach der Ausbildung zu beginnen, oder sollte ich die Anlage SO trotzdem direkt ausfüllen?

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die Info!


Gruß



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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Also ich interpretiere § 46(2) Nr. 1 EStG mal so, daß eine Erklärung erst erforderlich wäre, wenn Sie 410 Euro im Jahr überschreiten würden. Und das tun Sie ja nicht.
Wenn ich das richtig gelesen habe, muss man als Azubi (was ich aktuell bin), nicht unbedingt eine Einkommenssteuererklärung machen oder? Das müssen Sie auch später nicht, wenn die Nebeneinnahmen so niedrig bleiben.


-- Editiert von muemmel am 08.11.2015 00:47

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich merke schon. Das Steuerrecht scheint sehr komplex zu sein ;-)
Jetzt habe ich natürlich 2 Aussagen vorliegen.
256€ und mit SO Anlage und keine Erklärung bei unter 410€.
Beides würde für mich ja theoretisch nicht zutreffen, das klingt auf jeden Fall schonmal sehr gut!

Kann mir das Finanzamt das i.v.b. mit Youtube genau sagen?
Nicht, dass ich da nachher irgendeine Antwort erhalte, die sie sich wünschen würden, aber eigentlich nicht notwendig ist.
Oder kann man auf deren Aussage vertrauen?

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn ich das richtig gelesen habe, muss man als Azubi (was ich aktuell bin), nicht unbedingt eine Einkommenssteuererklärung machen oder?
Das hat aber nicht damit zu tun, ob du Azubi bist oder nicht. Auch die Ausbildungsvergütung ist ganz normales Einkommen.

Zitat:
Auch bei über 256€ die Anlage SO oder?
Natürlich, gerade dann (unter der Freigrenze könntest du es weglassen - aber wie gesagt, wenn bei YT mal geprüft wird könnten von dort tausende Kontrollmitteilungen rausgehen, ich würde da lieber auf Nummer Sicher gehen).

Zitat:
Also ich interpretiere § 46(2) Nr. 1 EStG mal so, daß eine Erklärung erst erforderlich wäre, wenn Sie 410 Euro im Jahr überschreiten würden.
Richtig. Dabei zählt aber die Summe aller Nicht-Lohn-Einkünfte, also beispielsweise auch Lohnersatzleistungen.
Und trotzdem - quasi nebenher - gilt noch die Freigrenze von 256 Euro. Das bedeutet, dass beispielsweise 200 Euro von YT steuerfrei bleiben, auch wenn es 800 Euro Krankengeld gab (das Krankengeld wäre in diesem Fall steuerpflichtig, bzw. es unterläge dem Progressionsvorbehalt).

Zitat:
Kann mir das Finanzamt das i.v.b. mit Youtube genau sagen?
Natürlich.
Aber erstens ist eine solche Auskunft in der Regel kostenpflichtig.
Zweitens haben auch wir dir schon gesagt, dass es steuerpflichtig ist (ob nun ab 410 Euro oder ab 256 Euro dürfte praktisch fast egal sein). Mehr wirst du vom Finanzamt auch nicht hören.
Und drittens wird das Finanzamt imho im Zweifel eher auf ein Gewerbe abstellen, insbesondere weil die Zukunft ja nicht bekannt ist (du wirst sicher keinen Freibrief bekommen, um dann dein privates Filmunternehmen gewerbefrei richtig groß zu machen).

Zitat:
Nicht, dass ich da nachher irgendeine Antwort erhalte, die sie sich wünschen würden, aber eigentlich nicht notwendig ist.
Das Finanzamt wird dir sagen das du die Erträge erklären sollst. Ob das notwendig ist interessiert nicht, eine Anfrage bezieht sich nur darauf, ob - und wie - versteuert wird, nicht aber ob es erklärt werden soll/muss.

Was ich an deiner Stelle machen würde hatte ich ja schon gesagt (Anlage SO ausfüllen), jedenfalls wenn ich sowieso eine Erklärung abgeben würde (anderenfalls kannst du es auch weglassen, auch weil du insgesamt wohl sogar noch unter dem Grundfreibetrag liegst).

Stefan

PS: Mach' dir keinen Kopf, Beträge unter 256 Euro interessieren niemanden (solange du nicht mehrere Videoportale bedienst und hoffst das das nicht auffällt, natürlich).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Ok super, danke! :)
Da ich jährlich mit Youtube sowieso maximal um die 80-100€ verdienen würde kann ich da ja erstmal beruhigt sein.
Dann kann ich damit ja warten, bis ich mit der Ausbildung fertig bin und kann es dann mit der ersten Einkommenssteuererklärung einfach in die Anlage SO mit eintragen.
Falls ich dann mal durch Zufall rüberkomme, wirds halt versteuert.

War mir mal wichtig, dass zu wissen, da man ja im Internet auch immer wieder von Leuten hört, die behaupten, man MUSS prinzipiell ein Gewerbe anmelden, wenn man bei Youtube Werbung schalten lässt und damit ein paar Kröten dazu verdient.
Angeblich bei jedem Betrag. Das fand ich irgendwie komisch.

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