YouTube Video soll für ehemaligen Freund gelöscht werden

8. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Neolino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
YouTube Video soll für ehemaligen Freund gelöscht werden

Hallo liebe fleißigen Rechtshelfer,

Ich habe da ein großes Problem:
Bereits seit 10 Jahren mache ich mit diversen Personen hobbymässig Musik. Ich habe dafür ein Homestudio und diverse Videotechnik angeschafft und selbst finanziert. Die Lieder wurden Alexei mir im Studio aufgenommen und zu diversen Liedern wurden auch Musikvideos gedreht und auf youtibe hochgeladen. Ein damaliger Partner hat sich nun abgewendet und studiert nun Lehrer. Nun will er, dass alle Videos, bei denen er zu sehen ist gelöscht werden.

Das Problem hierbei ist, dass er auf fast allen Videos drauf ist. Er war nur zum einsingen der Songs und zum videodreh bei mir. Ich hatte die ganze Produktion selbst gestämmt. Das sind pro Video ca. 70-90std Arbeit. Zudem habe ich durch diese Videos einen gewissen Bekanntheitsgrad und Abonnenten auf youtube. Viele Lieder sind bereits schon älter als 3 Jahre und werden aber immernoch gerne gehört.

Alle Aufnahmen wurden freiwillig gemacht Ton sowie Video, auch das Online stellen war ausdrücklich von allen Beteiligten erwünscht. Einzigst seine veränderten Lebensumstände veranlassen ihn dazu, das er mich zwingt die Videos zu löschen. Es gibt weder von ihm, noch von mir eine Patentanmeldung noch eine GEMA Anmeldung.

Die Frage ist: darf er mich zwingen die Videos zu löschen? Kann er rechtlich gegen mich Vorgehen und einen Titel erwirken, der mich zum löschen der Inhalte zwingt?

Es steckt einfach zu viel Zeit, Herzblut und Arbeit von mir in den Werken, als das ich so schnell aufgeben will.

Für die Hilfe von euch sage ich schon einmal DANKE im Voraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Nun will er, dass alle Videos, bei denen er zu sehen ist gelöscht werden.


Dazu dürfte es schon an der Anspruchsgrundlage fehlen. Was will er machen, behaupten, daß 10 Jahre lang Videos von ihm online waren, ohne daß er davon wußte und dem zugestimmt hat? Da dürften die Umstände wohl klar dagegen sprechen.

Hat er die Veröffentlichung aber genehmigt, kann er dies nur unter besonderen Umständen widerrufen. Das wären Extremfälle, etwa wenn ihm als mittlerweile ernsthaftem Musiker die Mitgliedschaft in einer Nazi-Rockband wegen gewandelter Überzeugung peinlich wäre.

Zitat:
auch das Online stellen war ausdrücklich von allen Beteiligten erwünscht


Dann wird er schon sehr stark rudern müssen, wenn er eine Begründung braucht, wieso er diese Erlaubnis widerrufen können soll. Alleine "meine Schüler sollen nicht sehen, daß ich mal Volksmusik gemacht habe" genügt dafür nicht.

Zitat:
Es gibt weder von ihm, noch von mir eine Patentanmeldung noch eine GEMA Anmeldung.


Das würde ihm auch nichts helfen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das wären Extremfälle, etwa wenn ihm als mittlerweile ernsthaftem Musiker die Mitgliedschaft in einer Nazi-Rockband wegen gewandelter Überzeugung peinlich wäre.
Selbst dann sähe ich kaum Chancen, mit seiner Vergangenheit muss man leben. Beispiele sind etwa Pornovideos von jetzt zu Promis gewordenen.

Anders wäre es, wenn es früher eine normale Band gewesen wäre, die sich jetzt nach Rechts abgewandt hat, und nun noch Werbung mit ehemaligen Mitgliedern machen möchte (etwa: "Schaut mal, so extrem sind wir doch gar nicht, sogar der Herbert Grönemeyer hat mal bei uns mitgespielt").

Ansonsten stimme ich JenAn aber voll zu, ich sehe keine rechtliche Handhabe zum Löschen. YT kann aber natürlich trotzdem löschen, die haben quasi das Hausrecht.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Beispiele sind etwa Pornovideos von jetzt zu Promis gewordenen.


Die sind doch wohl eher aus faktischen denn aus rechtlichen Gründen schlecht anzugreifen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neolino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen,

Erstmal vielen lieben Dank für die Reaktionen.
Also Rechtsmusik ist es nicht. Wir machten Hip Hop (ich immernoch) wo es bei natürlich ,,harten,, Texten auch mal Wörter oder Passagen gibt, die nicht ganz jugendfrei sind.
Es wird aber keine politische Message gesetzt oder etwas in der Art. Er wird einfach nur später Grundschullehrer sein und hat Angst, das einer der Kindeseltern auf eines dieser Videos aufmerksam wird. (Wenn er fertig studiert hat sind vermutlich noch 5 Jahre vergangen.)

Was ich noch sagen wollte: natürlich hat er zwar der Veröffentlichung und dem hochladen zugestimmt(damals kam das sogar mehr von ihm als von mir) aber das habe ich natürlich zu keinem der Werke schriftlich ->wer denkt als Jugendlicher schon daran.

Ich werde ihm auf jeden Fall nochmals mitteilen das ich das definitiv nicht löschen werde oder kann. Weil ich dafür zu viel investiert habe bzw zu viel Herzblut von mir da drin steckt. Ich wollte mich nur nochmal absichern, falls er dann sagt: ,,dann werde ich zu einem Anwalt gehen und die Löschung Gerichtlich erzwingen,,
->dass er dann in dem Fall keine chancehat, bzw ich das Verfahren noch verlieren könnte und bezahlen müsste.

-- Editiert von Neolino am 10.12.2015 18:28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Garantien kann dir hier keiner geben.

Ob ein Richter evtl. urteilt, jemand, der als Jugendlicher Sachen wie "f*ck you fags, f*ck you bitches, I'm-a screw your girl, from rags to riches" oder "Sch... auf die F...en, Weiber ham nix im Kopp" gerappt hat, habe ein Recht auf "gewandelte Überzeugung", wenn er mittlerweile in einem Lehrberuf arbeitet, ist völlig unklar.

-- Editiert von TheSilence am 11.12.2015 12:34

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neolino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Also verstehe ich das richtig, dass es doch einen Weg für ihn geben könnte. Bzw er eine Anklage erheben kann und auf gewandelte Überzeugung plädieren kann?

Gibt es denn für mich eine Möglichkeit mir die Rechte zu sichern? Das zum Beispiel alles bei mir aufgenommene, von mir veröffentlicht werden darf. Bzw die Namen und so weiter.

Wenn ich jetzt mal als entferntes Beispiel an den bekannten Film von Paris Hilton denke. Sie war mit dem filmen einverstanden aber nicht mit der Veröffentlichung. Hat sich der Herausgeber nicht damals die Rechte daran geholt und durfte Ihn legal veröffentlichen?
Bei mir ist ja noch ein bisschen anders weil die Veröffentlichung klar gewünscht war.

Lg

-- Editiert von Neolino am 12.12.2015 08:58

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Bzw er eine Anklage erheben kann


Nö, er könnte *Klage* *er*heben und auf Unterlassung klagen (mit unklarem Erfolg, s.o.).

Zitat:
Gibt es denn für mich eine Möglichkeit mir die Rechte zu sichern? Das zum Beispiel alles bei mir aufgenommene, von mir veröffentlicht werden darf.


Hol dir von allen Beteiligten eine schriftliche Erlaubnis ein. Aber selbst die kann bei gewandelter Überzeugung widerrufen werden.

Eine Sache wurde aber noch vergessen:
Der Widerrufende kann sich schadensersatzpflichtig machen. Also z.B. für die Kosten, die Videos erneut ohne ihn aufzunehmen.
Deswegen kann ja auch Tom Cruise nicht sagen "ich bin ab jetzt ultraorthodoxer Jude und alle meine Filme, bei denen ich an Sabbath gearbeitet habe, dürfen nicht mehr gezeigt werden". Den Schadensersatz könnte selbst er nicht bezahlen. ;)

Zitat:
Hat sich der Herausgeber nicht damals die Rechte daran geholt und durfte Ihn legal veröffentlichen?


Da hat Frau Hilton dann wohl ordentlich Geld für kassiert. Jedenfalls sicher weiß ich das im vergleichbaren Fall bei Pam Anderson. Dann wiederum wird sie kaum jemals eine "gewandelte Überzeugung" behaupten können, nicht mal dann, wenn sie zu irgendeinem superstrengen Glauben übertritt.

-- Editiert von TheSilence am 14.12.2015 14:55

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Neolino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und nochma vielen Dank für die weiteren Antworten.
Ich war lange nicht mehr online und mittlerweile gab es wieder eine Nachricht von ihm. Ich solle bitte die Videos mit ihm löschen, er habe mir ,,nie die Bildrechte übertragen,,
Und er würde ,,mich zum letzten Mal so freundlich bitten,,

Ich habe nebenbei auch nochmal ein bisschen dazu gelesen. Wenn alle Personen einverstanden waren, gilt die Einverständnis das Bild verbreiten zu dürfen und die Form dieser Erlaubnis ist noch zwingend schriftlich zu erfolgen. Da wir mindestens zu dritt waren (er, Kameramann und ich) gibt es immer mindestens zwei Zeugen. Teilweise sind auch 5-20 Leute auf den Videos, die das bezeugen konnten. Zumal ich der Meinung bin, das hier klar sein sollte, dass es sich um keine ,,zufällige oder ungewollte,, Aufnahme handelt. Denn man ,,rappt,, ja seine Texte und tappt genau in die Kamera und Post ganz gezielt. Es wäre, als wenn ein Star wie, Helene Fischer oder Jennifer Lopez nach dem videodreh und dessen Veröffentlichung Ihre Plattenfirma verklagen würde, mit der Begründung, sie hätte Ihnen ja niemals die Bildrechte dazu gegeben ( sicher ist das dort tatsächlich alles SCHRIFTLICH und vertraglich geregelt, weil es einfach um zu viel Geld geht)

Aber das Prinzip ist meiner Meinung naxh doch das gleiche oder?

Lg

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