Hallo,
Ich wuerde gerne um eine Einschaetzung folgender Situation bitten:
A + B schliessen sich zu einer GBR (AB) mit dem Zweck einen Yogakurs anzubieten. Sie heuern dazu einen freiberuflichen Yogalehrer (C) an. Es handelt sich um einen zunaechst einmaligen abgeschlossenen Wochenendkurs mit festgelegter Stundenzahl und es soll ein festes Honorar/Verguetung vereinbart werden.
Meine Frage: Eignet sich hierfuer ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag besser? Handelt es sich bei einem Yogakurs um ein "Werk"?
Vielen Dank im Voraus!
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Yogalehrer - Dienstvertrag oder Werkvertrag?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
quote:
Eignet sich hierfuer ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag besser?
Das ist doch wohl eher ein Arbeitsvertrag, wenn C für A und B arbeiten soll.
Für die Kunden ist es ein Dienstleistungsvertrag, weil ja kein Erfolg ("am Ende des Kurses können Sie perfekt Yogisch sprechen und jeden Astrologie-Meister auf die Matte schicken") geschuldet wird.
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Arbeitsvertrag kommt hier ja nicht in Frage da es sich um einen freiberuflichen selbstaendigen Yogalehrer handelt.
Die Frage, die sich mir stellt ist ob hierfuer ein (freier) Dienstvertrag besser geeignet ist oder ein Werkvertrag? Koennte ein Yogakurs als "Werk" verstanden werden (z.b. Erfolg im Sinne von alle Kursteilnehmer wurden mit der Yogauebung vertraut gemacht)? Weiss vlt. jemand was hier ueblich ist?
Danke!
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Es ist nicht entscheidend, wie Sie den Vertrag bezeichnen (vielleicht gerne hätten), sondern "... wie die Rechtsbeziehung nach ihrem Geschäftsinhalt objektiv einzuordnen ist." (BAG v. 22.3.95, NZA 1995, 823)
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quote:
Koennte ein Yogakurs als "Werk" verstanden werden
Nein. Unterricht jeglicher Art ist so gut wie immer ein Dienstleistungsvertrag. Ein Werk wäre, wenn ein Erfolg geschuldet würde, also etwa ein Führerscheinkurs mit der - ungewöhnlichen - Klausel "wir garantieren, daß Sie die Prüfung bestehen".
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Ok alles klar, danke!
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