Yogalehrer - Dienstvertrag oder Werkvertrag?

23. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Yogalehrer - Dienstvertrag oder Werkvertrag?

Hallo,

Ich wuerde gerne um eine Einschaetzung folgender Situation bitten:

A + B schliessen sich zu einer GBR (AB) mit dem Zweck einen Yogakurs anzubieten. Sie heuern dazu einen freiberuflichen Yogalehrer (C) an. Es handelt sich um einen zunaechst einmaligen abgeschlossenen Wochenendkurs mit festgelegter Stundenzahl und es soll ein festes Honorar/Verguetung vereinbart werden.

Meine Frage: Eignet sich hierfuer ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag besser? Handelt es sich bei einem Yogakurs um ein "Werk"?

Vielen Dank im Voraus!



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Eignet sich hierfuer ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag besser?


Das ist doch wohl eher ein Arbeitsvertrag, wenn C für A und B arbeiten soll.

Für die Kunden ist es ein Dienstleistungsvertrag, weil ja kein Erfolg ("am Ende des Kurses können Sie perfekt Yogisch sprechen und jeden Astrologie-Meister auf die Matte schicken") geschuldet wird.

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#2
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Arbeitsvertrag kommt hier ja nicht in Frage da es sich um einen freiberuflichen selbstaendigen Yogalehrer handelt.

Die Frage, die sich mir stellt ist ob hierfuer ein (freier) Dienstvertrag besser geeignet ist oder ein Werkvertrag? Koennte ein Yogakurs als "Werk" verstanden werden (z.b. Erfolg im Sinne von alle Kursteilnehmer wurden mit der Yogauebung vertraut gemacht)? Weiss vlt. jemand was hier ueblich ist?

Danke!

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Es ist nicht entscheidend, wie Sie den Vertrag bezeichnen (vielleicht gerne hätten), sondern "... wie die Rechtsbeziehung nach ihrem Geschäftsinhalt objektiv einzuordnen ist." (BAG v. 22.3.95, NZA 1995, 823)

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Koennte ein Yogakurs als "Werk" verstanden werden


Nein. Unterricht jeglicher Art ist so gut wie immer ein Dienstleistungsvertrag. Ein Werk wäre, wenn ein Erfolg geschuldet würde, also etwa ein Führerscheinkurs mit der - ungewöhnlichen - Klausel "wir garantieren, daß Sie die Prüfung bestehen".

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#5
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Ok alles klar, danke!

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