Würde ich in eine Markenrechtsverletzung laufen?

13. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Seph
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)
Würde ich in eine Markenrechtsverletzung laufen?

Hallo,

ich möchte ein neues Online-Magazin zu einem bestimmten Thema machen. Nehmen wir als Beispielwort einfach mal "Cyber".

Ich habe mir also Cyber-Magazin.de gesichert und Cyber als Wortbildmarke entwickelt, also als Logo. Jetzt möchte ich mir dies schützen lassen. Branche ist "Journalismus"? Eine genaue Nizza-Zuteilung habe ich nicht gefunden, wahrscheinlich 16? Oder 35?

Es gibt laut DPMA-Register dazu folgende Einträge:

- Eine Gemeinschaftsmarke aus Spanien, die "Cyber" als Wortmarke hat schützen lassen für einen Raumduft.
- Ein Deutscher Anbieter, der "Cybermagazines" als Wort-Bild-Marke hat schützen lassen, auch in Kategorie 35, allerdings ein vollkommen anderes Produkt anbietet, nämlich eine App, um Cybermagazine zu produzieren. Also keine journalistische Informationen zum Thema Cyber. Unsere Wortbildmarke unterscheidet sich optisch aber deutlich in Form und Farbe, außerdem fehlt bei mir der Zusatz "magazines" (den habe ich in der URL)

Ist das kritisch? Sollte ich mir lieber einen anderen Namen überlegen? Der Begriff "Cyber" wird ja in tausend Variationen verändert, mir persönlich ist das egal, solange es im Kontext von Magazinen eben nur mein Produkt gibt. Es ist halt ähnlich aussagekräftig und klar wie bspw. "Chip" für ein Computermagazin.,..

Ergänzung: Der Betreiber von Cybermagazines hat die folgenden Nizza-Klassen:
Klasse(n) Nizza 09:
Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, photographische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer
Klasse(n) Nizza 35:
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten
Klasse(n) Nizza 42:
wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software

-- Editiert Seph am 13.03.2015 10:45

Und noch eine Ergänzung: Wenn ich jetzt sage, dass ich statt "Cyber" den passenden deutschen Begriff wähle, sagen wir "Modern". Aber es gibt bereits eine Schreinerei aus Österreich, die sich "Modern" als Wort-Bild-Marke gesichert hat....Problematisch?

-- Editiert Seph am 13.03.2015 11:06

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Aber es gibt bereits eine Schreinerei aus Österreich, die sich "Modern" als Wort-Bild-Marke gesichert hat....Problematisch?


Erst mal sind Möbel wohl kaum in derselben Klasse wie eine Zeitschrift und dann müßte auch noch Verwechslungsgefahr vorliegen, dafür ist gerade bei einer Wort/Bildmarke der optische Eindruck nicht unerheblich.

quote:
Eine genaue Nizza-Zuteilung habe ich nicht gefunden, wahrscheinlich 16? Oder 35?


AFAIK wäre 41 die richtige Klasse für Druckerzeugnisse.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seph
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Es ist ein Online-Magazin, gedruckt wird nichts. Kann ich da eine Schreinerei mit identischem Markennamen gefahrlos ignorieren?

Vielen Dank für die Antwort. Über weitere Antworten, die auf den vorhergehenden Sachverhalt bzgl. des englischen Begriffs eingehen, würde ich mich freuen.

Noch eine Frage: Sagen wir, ich entscheide mich, möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen und wähle stattdessen "allCyber" als Markennamen. Nun ist unter "allCyber" keine Marke eingetragen, sehr wohl gibt es aber allcyber.de. Dahinter verbirgt sich irgendein IT-Consulting-Unternehmen, das aber nicht unter allcyber firmiert (sondern unter dem Unternehmensnamen bestehend aus den Namen der Partner + GMBH) und die Marke nicht eingetragen hat. Haben sie, nur weil sie die Domain haben, trotzdem einen Anspruch auf allcyber? Ich möchte ihnen die Domain nicht wegnehmen, sondern würde stattdessen allcyber-magazin.de wählen. Ich möchte nur nicht von denen verklagt werden. ;)

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-- Editiert Seph am 13.03.2015 13:05

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Haben sie, nur weil sie die Domain haben, trotzdem einen Anspruch auf allcyber? <hr size=1 noshade>


Ein markengleicher Schutz kann auch über Verkehrsgeltung in den angesprochenen Kreisen erlangt werden, §12 MarkenG . Das wird man im Einzelfall prüfen müssen.

quote:<hr size=1 noshade>Dahinter verbirgt sich irgendein IT-Consulting-Unternehmen <hr size=1 noshade>


Auch da wird man wieder schauen müssen, ob die Schutzkreise sich überschneiden. IT-Beratung vs. Online-Magazin über was (Computer?)... Knifflig. Kann sein, muß nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich da eine Schreinerei mit identischem Markennamen gefahrlos ignorieren? <hr size=1 noshade>


Sofern dein Online-Magazin nicht über Möbel berichtet, würde ich sagen: ja.

quote:<hr size=1 noshade> Ich möchte nur nicht von denen verklagt werden. <hr size=1 noshade>


Daß irgendein (übereifriger) Dritter klagt, wird man nie verhindern können, außer man betreibt keine Domains und keine Firma. ;)
Die Frage ist nur, kann die Klage Erfolg haben bzw. kann man sich Verklagtwerden leisten (wenn einen ein Großunternehmen mit 100.000 EUR Streitwert bis zum BGH verklagt, kann das ruinös sein, auch wenn man am Ende Recht bekommen würde, weil man es gar nicht bis dahin schafft).

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seph
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke. Ich habe mich jetzt für einen kompletten Phantasienamen als Wort-Bildmarke entschieden. Ist ein Wort, das gut klingt und mit etwas Phantasie in die ein oder andere Richtung interpretiert werden kann. Ein Buchstabe wurde speziell gestaltet. Zusätzlich habe ich eine Tagline hinzugefügt mit "Online-Magazin über...".

Ich hoffe, dass ich damit allen Problemen aus dem Weg gehe....

Frage: Wäre es nun vernünftig, das als Marke eintragen zu lassen, oder reicht es, wenn ich die Marke nun offen führe? Es ist ein Hobbyprojekt, nicht kommerziell, die Kohle die ich reinstecke kriege ich nicht raus. Wahrscheinlich. Aber bevor mir jemand was klaut oder klagt, registriere ich lieber...

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