Wozu kann mich Paypal "zwingen"?

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Wozu kann mich Paypal zwingen?

Ich habe einen Artikel auf Ebay verkauft. Der Käufer war nicht zufrieden und hat Käuferschutz beantragt. Paypal "prüft" den Vorfall und will aufgrund dessen entscheiden ob dem Käufer der Antrag auf Käuferschutz gewährt wird.

Paypal wird danach wohl von mir das Geld, dass sie an den Käufer zahlen verlangen, falls dem Antrag statt gegeben wird. Meine Frage nun; Paypal ist ja kein Gericht, falls ich anderer Meinung bin als Paypal, muss ich das Geld trotzdem erstatten? Wozu kann mich Paypal "zwingen"?


von alexfechner am 12.10.2008 18:35
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Wozu kann mich Paypal "zwingen"?
Du hast Dich, indem Du den PayPal AGB zugestimmt hast, Dich freiwillig der ''PayPal-Entscheidung in Konfliktfällen'' unterworfen oder auch der PayPal Willkür, wie es viele formulieren.

Da wirst Du nichts machen können, es sei denn, Du verklagst PayPal.

Vielleicht liest Du mal diesen Thread, da sind allerhand Tipps:

http://www.123recht.net/Problem-mit-Paypal---Was-nun__f125626.html




von bogus1 am 12.10.2008 18:50
Status: Legende (481 Beiträge)
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>Wozu kann mich Paypal "zwingen"?
> Wozu kann mich Paypal "zwingen"?

Direkt zu gar nicht viel. Wenn sie von dir kein Geld einziehen können, müssen sie dich verklagen.


von Leibgerichtshof am 12.10.2008 19:01
Status: Unsterblich (1850 Beiträge)
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>Wozu kann mich Paypal "zwingen"?
Die Frage ist ob Paypal micht rechtlich zwingen kann. Wie so viele Benutzer habe ich mich erst seit diesem Streitfall mit Paypal genauer beschäftigt. Das Geschäftsmodell finde ich schon recht fragwürdig. Aber kann ich durch ein absegnen einer AGB der Willkür eines solchen Unternehmens unterliegen? Es gibt doch dinge die für einen Privatkunden nicht gelten auch wenn sie in den AGB stehen. Ich finde das alles recht komisch...

Kann ich davon ausgehen, dass ich vor einer klage seitens Ebay gemahnt werde? Nicht dass ich plötzlich verklagt wurde ...


von alexfechner am 12.10.2008 19:06
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Wozu kann mich Paypal "zwingen"?
Lies Dir Doch bitte den oben bezeichneten Thread durch, da sind alle Fragen beantwortet. Man müsste jetzt wieder lange Einzelheiten ausführen.

Die AGB haben Bestand, solange sie nicht von einem Gericht überprüft werden.

Anscheinend hat noch nie jemand diese AGB angegriffen, sonst wäre das bekannt. Es würde auch wahrscheinlich ein kleines Vermögen an Vorschüssen für Anwaltsgebühren kosten - so erübrigt sich das Problem für Normal-eBayer.




von bogus1 am 12.10.2008 19:15
Status: Legende (481 Beiträge)
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