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Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie

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Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie

Ein Mann wurde von seiner Ehefrau verlassen, diese ist mit den Kindern 370 km weit weg gezogen.

Der Mann wohnt weiterhin in dem Haus der Familie und muß aufgrund des laufenden Scheidungsverfahrens sich den Wohnwert im Unterhalt anrechnen lassen.

Dieser ist aufgrund der Hausgröße sehr hoch und macht sein Leben aus finanzieller Sicht sehr schwierig.

Das Haus gehört aufgrund eingebrachter Mittel seines Stiefvaters nur zu einem geringen Teil ihm selbst.

Ist es möglich, das Haus auf den Stiefvater zu überschreiben, so keinen Wohnwert mehr angerechnet zu bekommen und stattdessen eine reduzierte Miete zu zahlen ?

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-- Editiert KlausScholz am 20.07.2012 14:45


von KlausScholz am 20.07.2012 14:44
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

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>Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie
Hallo,

Wenn ihm doch nur ein Teil gehört, dann kann der Stiefvater doch einfach Miete verlangen.

Oder er muss ein Darlehen ( +Zinsen) an den Stiefvater zurückzahlen,das seinen Wohnwert mindert.

lg edy

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-- Editiert edy am 20.07.2012 23:30


von edy am 20.07.2012 23:27
Status: Unsterblich (2002 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 29 User(n) bewertet)

>Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie
Dem Stiefvater gehören ca. 80% der Immobilie.

Welche Auswirkung hätte die Mietzahlung im Unterhalt ? Würde diese zu einer Reduzierung des anzusetzenden Wohnwertes dienen ?

Ein Darlehen wird bereits zurückgeführt, jedoch nur ein Tilgungsanteil ohne Zinsen und dieser ist monatlich nur bis zu 4% des Brutooeinkommens ansetzbar.

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von KlausScholz am 21.07.2012 09:11
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie
Hallo KlausScholz,

quote:
Ein Darlehen wird bereits zurückgeführt, jedoch nur ein Tilgungsanteil ohne Zinsen und dieser ist monatlich nur bis zu 4% des Brutooeinkommens ansetzbar.

Normalerweise wird nicht die Tilgung sondern die Zinsen des

Hauses dem Wohnwert gegenüber gestellt.Und zwar in voller
Höhe( d.h. bis zur Höhe des Wohnwertes).

Ein Wohnwert wird doch nur angerechnet wenn man mietfrei
wohnen kann. Der Wohnwert erhöht das Einkommen.

Zahlt man Miete hat man keinen Wohnwert,das Einkommen
bleibt niedriger.

Dementsprechend ist die Einstufung lt. DT niedriger,
also etwas weniger Unterhalt.

lg
edy


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-- Editiert edy am 21.07.2012 09:30


von edy am 21.07.2012 09:29
Status: Unsterblich (2002 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 29 User(n) bewertet)

>Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie
Darf ich kurz nachfragen,was DT bedeutet ? Düsseldorfer Tabelle ?

Wenn bisher keine Miete gezahlt wurde und diese zur Senkung des Wohnwertes jetzt eingeführt wird - wie sehen dies Gerichte im Unterhaltsverfahren ? Kann es hier zu einem nicht-anerkennen der Miete kommen ?

Ist es eine Option, das Haus dem Stiefvater zu überschreiben oder würde auch das ggf. nicht anerkannt ?

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von KlausScholz am 21.07.2012 09:36
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie
Hallo KlausScholz ,

Wie hoch ist denn der Wohnwert?

Wie hoch die mtl. Zinsen?

Wie hoch dein Einkommen?

quote:
Ist es eine Option, das Haus dem Stiefvater zu überschreiben oder würde auch das ggf. nicht anerkannt ?

Solche Konstrukte würde ich nie wagen.

geht es um Kindesunterhalt oder auch um Trennungsunterhalt?

Von was leben Frau + Kids zur Zeit?

Wer hat eine Berechnung des Unterhalts vorgenommen?

DT= Düsseldorfer Tabelle.

lg
edy



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von edy am 21.07.2012 09:49
Status: Unsterblich (2002 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 29 User(n) bewertet)

>Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie
Edy, vielen Dank für Deine immer super schnellen Rückmeldungen.

Bei diesem Fall handelt es sich um stellenweise erhebliche Geldbeträge, da der Mann ein hohes monatliches Einkommen erzielt.

Darf ich fragen, warum solche Konstruktionen nicht empfehlenswert sind ?

Es geht um den Trennungsunterhalt, die Frau geht einer geringfügigen Beschäftigung nach und lebt von diesem Geld und dem Unterhalt.

Die Berechnung des Unterhaltes hat ein Fachanwalt für Familienrecht vorgenommen.



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von KlausScholz am 23.07.2012 07:25
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie
Hallo KlausScholz,

quote:
Die Berechnung des Unterhaltes hat ein Fachanwalt für Familienrecht vorgenommen.

Dagegen könnte die Argumentation eines gegnerischen RA für
Familienrecht sprechen. (und natürlich ein Richter/-rin.

Das ganze könnte "aussehen" das es nur dem Zweck diente
den Unterhalt zu sparen.

Du gibst etwas sicheres her (an Stiefvater)und dann gehört es dir nicht mehr.

Bei Schenkungen werden Notarkosten entstehen (bei Rück-
übertragung ebenso).
Der Beschenkte muss ggf.Steuern entrichten.

Hat der Stiefvater weitere Kinder (Erben).

Eine schnelle Scheidung ist hier das wichtigste.

Wie hoch ist denn der Wohnwert (20% der Immobilie)?

Warum wird für den Rest 80% keine Miete "gezahlt"?

lg
edy



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von edy am 23.07.2012 09:32
Status: Unsterblich (2002 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 29 User(n) bewertet)

>Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie
Vielen Dank für die Rückmeldung ! Gerne noch ein paar weitere Informationen zu diesem Fall:

a) der Stiefvater hat keine weiteren Kinder

b) es erfolgt keine monatliche Mietzahlung. An Stelle dessen wird ein Ratensparvertrag bespart, der bei Fälligkeit an den Stiefvater als Darlehensrückzahlung übertragen wird. Diese Zahlung beinhaltet somit nur einen Tilgungs- und keinen Zinsanteil

c) der Wohnwert beträgt 1.500,- EUR !! Ist dieser in voller Höhe im Unterhalt anzusetzen oder nur prozentual in der Höhe, in der dem verlassenen Ehemann auch die Immobilie gehört ?

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von KlausScholz am 24.07.2012 07:50
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie
Hallo KlausScholz ,

quote:
b) es erfolgt keine monatliche Mietzahlung. An Stelle dessen wird ein Ratensparvertrag bespart, der bei Fälligkeit an den Stiefvater als Darlehensrückzahlung übertragen wird.

Der Grundgedanke beim Unterhalt ist: wie viel hat der

U-Pflichtige zur Verfügung.

Wenn du keine Miete zahlen musst, dann hast du doch mehr

Geld zur Verfügung.

Man muss also dafür sorgen, dass man weniger zur Verfügung
hat.

Zahlst du Miete hast du weniger zur Verfügung.

Hast du eine "mietfreie eigene Wohnung" solltest du Kosten

in Form von Zins/Tilgung haben.

Ein Sparvertrag ist kontraproduktiv, da du ja sonnst
dein Verfügbares Geld, auf Kosten der EX sparst.

lg
edy

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von edy am 24.07.2012 11:24
Status: Unsterblich (2002 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 29 User(n) bewertet)

>Wohnwert reduzieren durch Überschreibung Immobilie
Um mal kurz klarzustellen: Miete hat bei der Unterhaltsberechnung keinen Einfluss. Die zahlt der Unterhaltspflichtige von seinem Selbstbehalt. Dort sind bei KU 360€ und bei EU 400€ vorgesehen.

Wenn er, vorausgesetzt das Haus bzw. die 20% gehören ihm alleine, Kreditraten bedient, werden diese bis zum Scheidungsantrag (Zugang beim Ehepartner) voll (Zins- und Tilgung) angerechnet (abgerechnet vom Netto). Weil die Tilgung dann eine sogenannte Vermögensbildung darstellt, die der Frau dann später "zu Gute" kommen (Gewinnausgleich). Nach dem Scheidungsantrag können nur noch die Zinsbelastungen angesetzt werden. Die Tilgung ist dann alleinige Vermögensbildung des "Eigentümers".

Also ist es egal, ob er Miete zahlt oder nicht bzw. in welcher Höhe.

Ein Wohnwert wird immer angerechnet. Egal ob mietfrei oder nicht. Er fällt dann nur entsprechend höher oder niedriger aus.

-- Editiert GISNAH am 24.07.2012 12:34


von GISNAH am 24.07.2012 12:32
Status: Senior (189 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)


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