Wohnungsverkauf - Risiko bei Übergabe vor Zahlung

12. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
magicmat
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnungsverkauf - Risiko bei Übergabe vor Zahlung

Hallo zusammen,

wir (Verkäufer) haben gestern beim Notar einen Wohnungsvertrag unterschrieben. Als Zahlungstermin wurde der 14.01.2011 vereinbart. In dem Rahmen haben wir erfahren, dass der Käufer seinerseits eine Wohnung verkauft hat, die am 03.01.2011 gezahlt wird und mit deren Zahlung der Käufer unsere Wohnung bezahlt. Schriftlich liegt mir allerdings nichts vor, nur die üblichen Klauseln im notariellen Kaufvertrag von wegen Haftung, Verzug etc.. So weit so gut.

Nach dem Notartermin kam der Käufer zu uns (vorher hat ere nur mit der maklerin gesprochen) und sprach uns auf eine mögliche, frühere Schlüsselübergabe an, da er sonst Möbel zwischenlagern müsse etc.. Sein Wunsch wäre der 15.12, natürlich gegen Übernahme des Hausgelds.

Und da beginnt nun unsere Unsicherheit, denn d. h., er würde bis zum 14.01.2011 schon komplett eingezogen sein, mit Frau und Kind. Auch wenn der Käufer einen soliden Eindruck hinterlässt, über seine Solvenz weiß ich nichts.
Was passiert, wenn wiederum sein Käufer nicht zahlen kann, er dadurch auch nicht an uns zahlen kann, aber schon in unserer Wohnung wohnt? Rechtlich gesehen müsste er ja ausziehen, allerdings das wiederum auch erst nach dem er die Verzugszeit abgesessen hätte. Und auch dann, bekommt man jemanden so einfach aus einer Wohnung, selbst wenn einem diese nicht gehört?

Ich mag jetzt hier ein Worst-Case Szenario spinnen, habe allerdings die Befürchtung, durch mein Entgegenkommen ein unnötiges Risiko einzugehen. Zu mal die Wohnung auch gut ausgestattet ist, sprich viel kaputt gehen könnte.

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"Beste Grüße
magicmat"

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Schlüssel gibt es nach Zahlung von mindestens 20 % vom Kaufpreis, auf deinem Kontoauszug sichtbar, nicht auf dem des Käufers, sowie verbindliche Kreditzusage seiner Bank.

Alternativ genau so wie im Kaufvertrag vereinbart.
Sonst nichts !!!

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Dein Worstcase würde im Falle eines Falles genauso ablaufen, und bis zur Räumung vergeht immer eine gewisse Zeit, sind Kinder im Spiel umso länger.

Schlüssel und damit Besitzübergang immer Zug um Zug mit der Kaufpreiszahlung, Weder gegen 10 noch gegen 20 noch gegen x % irgendeiner Summe.


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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Ich gebe zu bedenken - der geschilderte Fall kommt durchaus häufig vor, also das man eine Wohnung verkauft um dann eine größere zu kaufen (oder ein Haus zu bauen). Genauso, dass ein neuer Eigentümer schon vor dem Geldtermin in die Wohnung geht und dem Noch-Eigentümer dafür eine Miete in Höhe des Hausgeldes zahlt.
Und in den überwiegenden Fällen geht es gut. Vor dem Notartermin hast du dir ja auch keine Gedanken gemacht, ob das Geld eingeht oder nicht.
Ob du jetzt der Familie das Leben leichter machen willst oder nicht, das kann nur dein Bauchgefühl entscheiden.
Umgekehrt wärest du in so einer Situation ja auch froh, eher in deine neue Wohnung zu kommen, oder? Gerade mit Kindern.

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#4
 Von 
magicmat
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Und in den überwiegenden Fällen geht es gut. Vor dem Notartermin hast du dir ja auch keine Gedanken gemacht, ob das Geld eingeht oder nicht.


Das konnte ich leider nicht, da der Verkauf sehr schnell ging (2 Tage Besichtigung mit der Maklerin,dann Folgetag Notartermin, da der Käufer in den Urlaub fuhr). Bzw. habe ich mir natürlich Gedanken gemacht und mir wäre es lieber gewesen, dass der Käufer ein Darlehn hätte aufnehmen müssen, was ja wiederum auch im Kaufvertrag nachgewiesen hätte werden müssen.

Aber darum geht es ja gar nicht, mir geht es um die Rechtslage und die scheint in der Tat als Verkäufer dann schwach. Mein Bauchgefühl sagt mir nämlich in der Situation, dass ich lieber den offiziellen Weg gehen sollte.Mein Käufer könnte ja z.B. auch mit seinem Käufer sprechen, um in seiner alten Wohnung noch einen Monat länger zu wohnen.

Aber ich werde mal schauen, Problem ist, dass der Verkäufer wie geschrieben 4 Wochen nicht da ist. Und warum sollte ich sein Problem zu meinem machen...

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"Beste Grüße
magicmat"

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#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Wenn du ein ungutes Gefühl hast, dann halte dich doch exakt an den Kaufvertrag.
Der Käufer wird die 2 Wochen schon irgendwo unterkommen.

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#6
 Von 
HansSchautInDieLuft
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Überaus klug. erst die Kohle dann das Vergnügen.
Hier hätte der Käufer eine zwischenFinazierung mit der Bank vereinbaren können. Die Kosten sollten nicht all zu hoch sein. Oder wie schon beschrieben mit dem Käufer seiner Wohnung im Notarvertrag eine zwei bis vier Wochen bleiberecht vereinbaren können.

Den Schlüssel definitiv nicht vor Zahlung rausgeben.

Ziemlich fahrlässig solch eine Aktion zu starten und in Urlaub gehen ohne erreichbar zu sein. Vor allem mit der Verantwortung einer Familie.

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Was ist denn daran fahrlässig - kein Mensch ist verpflichtet unter Zeitdruck zum Notar zu gehen, auch nicht der Verkäufer. Hier wurde nur das schnelle Geld gesehen.
Und man muss beim Kaufvertrag nicht nachweisen, dass man ein Darlehen beantragt hat. Der Käufer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift an dem und dem Tag die Summe x an der Verkäufer zu zahlen (egal woher das Geld kommt).
Umgekehrt platzen manchmal die Darlehensverträge und der Käufer sitzt ohne Geld da und muss trotzdem den Vertrag erfüllen.
Und eine Wohnung verkauft man ja nicht so über Nacht, da hätte der Verkäufer also vorher ausreichend Zeit gehabt, sich Gedanken zu machen, wie er herausfinden will, welchen Käufer er akzeptiert und welche Zahlungsmodalitäten.

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"sika0304"

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#8
 Von 
magicmat
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

@sika0304
Ich finde es schon sehr interessant, was Sie mir, dem Verkäufer so alles unterstellen. Nur so viel dazu, es wurde länger versucht die Wohnung privat zu veräußern, bei der Gelegenheit lernt man auch den Käufer besser kennen. Das dies in dem Fall nicht geschehen ist und warum, habe ich erklärt.

Grundsätzlich verdrehen Sie hier sowieso den Sachverhalt. Ich stelle hier nicht die grundsätzliche Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage, sondern das quasi gegenwertfreie Risiko meinerseits zur Diskussion. Dazu habe ich auch einige vernünftige Beiträge erhalten (wenn auch keine juristisch fundierten, aber die kann man ohne bare Münze eh nicht erwarten. Da haben die Juristen vielen Berufsgruppen etwas voraus, die sich häufig kostenfrei fachlich fundiert in Foren austauschen/beraten).

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"Beste Grüße
magicmat"

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