Wohnungsübergabeprotokoll falsch?

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Roman.Opg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabeprotokoll falsch?

Hi alle zsam,

die Wohnung in der ich momentan lebe wurde meinem Vormieter ohne Interieur übergeben. Sprich der Boden war einfach nur aus Beton und in Küche und Bad waren lediglich Anschlüsse vorhanden.
Waschbecken, Waschmaschine und die gesamte Küche (Herd, Spüle etc) wurden von meinem Vormieter eingebaut.
Ich konnte erst als Nachmieter in die Wohnung nachdem ich meinem Vormieter versichert habe, dass ich ihm die Einrichtung abkaufen würde.
Bei der Wohnungsübergabe zwischen meinem Vormieter und mir wurde von der Verwaltung im Übergabeprotokoll jedoch jedes Einrichtungsstück aufgeschrieben, so als wären diese bereits bei der ersten Übergabe Bestandteil der Wohnung gewesen.
Da ich noch die Kontaktdaten vom Vormieter habe komme ich sehr wahrscheinlich an das erste Übergabeprotokoll ran und könnte beweisen, dass die Einrichtung nicht der Vermietung gehört.
Ich habe Bedenken auf der Kaution sitzen zu bleiben wegen einer fadenscheinigen Erklärung oder die komplette Wohnung renovieren zu müssen.

Was meint Ihr dazu?

Liebe Grüße,
Roman

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Roman.Opg):
Bei der Wohnungsübergabe zwischen meinem Vormieter und mir wurde von der Verwaltung im Übergabeprotokoll jedoch jedes Einrichtungsstück aufgeschrieben, so als wären diese bereits bei der ersten Übergabe Bestandteil der Wohnung gewesen.

Da man da nicht unterschrieben hat, ist das erst mal nicht so wirklich wichtig.



Zitat (von Roman.Opg):
Da ich noch die Kontaktdaten vom Vormieter habe komme ich sehr wahrscheinlich an das erste Übergabeprotokoll ran und könnte beweisen, dass die Einrichtung nicht der Vermietung gehört.

Welche Rolle sollte das erste Übergabeprotokoll spielen?

Als Nachweis hat man doch den Kaufvertrag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Roman.Opg):
Ich konnte erst als Nachmieter in die Wohnung nachdem ich meinem Vormieter versichert habe, dass ich ihm die Einrichtung abkaufen würde.


Und das kann man beweisen? Da gibt es doch sicher eine Quittung?

Zitat (von Roman.Opg):
Da ich noch die Kontaktdaten vom Vormieter habe komme ich sehr wahrscheinlich an das erste Übergabeprotokoll ran und könnte beweisen, dass die Einrichtung nicht der Vermietung gehört.


Das beweist doch nicht, dass die Einrichtung vom Vormieter stammt. Vielleicht hat die Verwaltung dem Vormieter die Möbel bzw. das Material gestellt, eine Mietminderung vereinbart, dafür hat er die Möbel angeschafft und dann in der Wohnung zu lassen.

Möglicherweise hat der Vormieter die Sachen ja verkauft, ohne Eigentümer zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Wohnungsübergabe macht nicht der Vormieter, sondern der Vermieter (resp die von ihm beauftragte Gesellschaft).

Zitat (von Roman.Opg):
Ich konnte erst als Nachmieter in die Wohnung nachdem ich meinem Vormieter versichert habe, dass ich ihm die Einrichtung abkaufen würde.


Nicht wirklich richtig. Denn auch das bestimmt der Vermieter, der sich zuvor aber mit dem Mieter abstimmen muss.



Zitat (von Harry van Sell):
Da man da nicht unterschrieben hat, ist das erst mal nicht so wirklich wichtig.


Vermutung? Oder hab ich was überlesen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Vermutung? Oder hab ich was überlesen?

Ich vermute mal, das man nichts unterschreibt von dem man weis, das es nicht stimmt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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