Hi alle zsam,
die Wohnung in der ich momentan lebe wurde meinem Vormieter ohne Interieur übergeben. Sprich der Boden war einfach nur aus Beton und in Küche und Bad waren lediglich Anschlüsse vorhanden.
Waschbecken, Waschmaschine und die gesamte Küche (Herd, Spüle etc) wurden von meinem Vormieter eingebaut.
Ich konnte erst als Nachmieter in die Wohnung nachdem ich meinem Vormieter versichert habe, dass ich ihm die Einrichtung abkaufen würde.
Bei der Wohnungsübergabe zwischen meinem Vormieter und mir wurde von der Verwaltung im Übergabeprotokoll jedoch jedes Einrichtungsstück aufgeschrieben, so als wären diese bereits bei der ersten Übergabe Bestandteil der Wohnung gewesen.
Da ich noch die Kontaktdaten vom Vormieter habe komme ich sehr wahrscheinlich an das erste Übergabeprotokoll ran und könnte beweisen, dass die Einrichtung nicht der Vermietung gehört.
Ich habe Bedenken auf der Kaution sitzen zu bleiben wegen einer fadenscheinigen Erklärung oder die komplette Wohnung renovieren zu müssen.
Was meint Ihr dazu?
Liebe Grüße,
Roman
Wohnungsübergabeprotokoll falsch?
27. Juni 2017
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Frage vom 27. Juni 2017 | 22:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübergabeprotokoll falsch?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2017 | 22:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatBei der Wohnungsübergabe zwischen meinem Vormieter und mir wurde von der Verwaltung im Übergabeprotokoll jedoch jedes Einrichtungsstück aufgeschrieben, so als wären diese bereits bei der ersten Übergabe Bestandteil der Wohnung gewesen. :
Da man da nicht unterschrieben hat, ist das erst mal nicht so wirklich wichtig.
ZitatDa ich noch die Kontaktdaten vom Vormieter habe komme ich sehr wahrscheinlich an das erste Übergabeprotokoll ran und könnte beweisen, dass die Einrichtung nicht der Vermietung gehört. :
Welche Rolle sollte das erste Übergabeprotokoll spielen?
Als Nachweis hat man doch den Kaufvertrag.
#2
Antwort vom 27. Juni 2017 | 22:58
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatIch konnte erst als Nachmieter in die Wohnung nachdem ich meinem Vormieter versichert habe, dass ich ihm die Einrichtung abkaufen würde. :
Und das kann man beweisen? Da gibt es doch sicher eine Quittung?
ZitatDa ich noch die Kontaktdaten vom Vormieter habe komme ich sehr wahrscheinlich an das erste Übergabeprotokoll ran und könnte beweisen, dass die Einrichtung nicht der Vermietung gehört. :
Das beweist doch nicht, dass die Einrichtung vom Vormieter stammt. Vielleicht hat die Verwaltung dem Vormieter die Möbel bzw. das Material gestellt, eine Mietminderung vereinbart, dafür hat er die Möbel angeschafft und dann in der Wohnung zu lassen.
Möglicherweise hat der Vormieter die Sachen ja verkauft, ohne Eigentümer zu sein.
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#3
Antwort vom 27. Juni 2017 | 23:24
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Die Wohnungsübergabe macht nicht der Vormieter, sondern der Vermieter (resp die von ihm beauftragte Gesellschaft).
ZitatIch konnte erst als Nachmieter in die Wohnung nachdem ich meinem Vormieter versichert habe, dass ich ihm die Einrichtung abkaufen würde. :
Nicht wirklich richtig. Denn auch das bestimmt der Vermieter, der sich zuvor aber mit dem Mieter abstimmen muss.
ZitatDa man da nicht unterschrieben hat, ist das erst mal nicht so wirklich wichtig. :
Vermutung? Oder hab ich was überlesen?
Berry
#4
Antwort vom 28. Juni 2017 | 00:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatVermutung? Oder hab ich was überlesen? :
Ich vermute mal, das man nichts unterschreibt von dem man weis, das es nicht stimmt.
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