Sachverhalt:
M1 und M2 haben mit VM einen Mietvertrag
abgeschlossen, in dem die Nutzung der Wohnung durch einen Dritten (Tochter) erwähnt wird. Die Wohnung wird nur von M1 und Tochter bewohnt.
FAll
M1 zieht aus und will eine Abnahme der Wohnung. Da die Wohnung noch durch die Tochter genutzt wird, lehnt der Vm eine Wohnungsübernahme ab. diverse Schäden ( keine Schönheitsreparaturen) werden festgestellt und Vm fordert M1 und M2 auf binnen 14 Tagenzur Schadensbeseitigung. M1 gibt seinen SChlüssel zurück an VM.
Am Monatsende möchte M2 eine odentliche Abnahme mit Protokoll und will , dass der VM die SChäden durch Firmen beseitigen lässt und v.d. Kautioon abzieht.
Frage:
1. das unterschriebene Abnahmeprotokoll von M2 ist das auch bindend für M1 ?? KAnn M1 nciht noch sagen, Nö will ich nicht, dass der Vm sich drum kümmert. ?
2. und wie sollte es im Protokoll heissen? so etwa: M2 akzeptiert alle Schäden und M2 möchte , dass alle aufgelisteten Schäden durch freigewählte Firmen von Vm gegen Aufrechnung mit der hinterlegten Kaution stattindet?
DAnke im Voraus für die Hilfe..
Wohnungsübergabeprotokoll Schadenbeseitigung Aufrechnung Kaution
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hab ich jetzt ein Déjà-vu?
Zitat:1. das unterschriebene Abnahmeprotokoll von M2 ist das auch bindend für M1 ?? KAnn M1 nciht noch sagen, Nö will ich nicht, dass der Vm sich drum kümmert. ?
Beide Vertragspartner haften im Außenverhältnis dem VM gegenüber, wie sie das untereinander im Innenverhältnis regeln, müssen die dann unter sich klären.
Zitat:
2. und wie sollte es im Protokoll heissen? so etwa: M2 akzeptiert alle Schäden und M2 möchte , dass alle aufgelisteten Schäden durch freigewählte Firmen von Vm gegen Aufrechnung mit der hinterlegten Kaution stattindet?
Das Protokoll einer Wohnungsübergabe ist nicht dafür geeignet eine Vereinbarung dieser Art zu treffen.
DEJA VU ? Ja !!
Ich bekam ebenfalls Augenkrebs bei dem anderern Thread !! .)
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Zitat:
2. und wie sollte es im Protokoll heissen? so etwa: M2 akzeptiert alle Schäden und M2 möchte , dass alle aufgelisteten Schäden durch freigewählte Firmen von Vm gegen Aufrechnung mit der hinterlegten Kaution stattindet?
Das Protokoll einer Wohnungsübergabe ist nicht dafür geeignet eine Vereinbarung dieser Art zu treffen.
Ok , wie kann M2 das dann dem VM mitteilen, so dass es auch für M1 bindend ist?
ZitatZitat: :
2. und wie sollte es im Protokoll heissen? so etwa: M2 akzeptiert alle Schäden und M2 möchte , dass alle aufgelisteten Schäden durch freigewählte Firmen von Vm gegen Aufrechnung mit der hinterlegten Kaution stattindet?
Das Protokoll einer Wohnungsübergabe ist nicht dafür geeignet eine Vereinbarung dieser Art zu treffen.
Ok , wie kann M2 das dann dem VM mitteilen, so dass es auch für M1 bindend ist?
Das Protokoll protokolliert ja alles Schäden, dafür ist es da. Wird das Protokoll von beiden Seiten unterschrieben, und existiert ein unterschriebenes Übergabeprotokoll vom Einzug, sind die Schäden ja automatisch anerkannt. Da bedarf es keiner besonderen Formulierung.
Eine Vereinbarung darüber, wie die Schäden reguliert werden sollen, unterliegt auch keiner vorgeschriebenen Form. Es ist also völligst ausreichend, das ganze auf einem Stück Papier mit Datum und Unterschriften festzuhalten.
-- Editiert von Baldwin123 am 29.03.2017 09:58
,ZitatZitat: :
Ok , wie kann M2 das dann dem VM mitteilen, so dass es auch für M1 bindend ist?
Das muss M2 dem VM nicht mitteilen, das ergibt sich (gem. Ihren Ausführungen) aus dem Mietvertrag. Der VM wird automatisch mit der Kaution verrechnen, dafür ist diese in erster Linie ja auch da.
@Agatha66
Sie könenn den Parallelthread auch schließen, als TE ist Ihnen dies möglich.
Zitat:,ZitatZitat: :
Ok , wie kann M2 das dann dem VM mitteilen, so dass es auch für M1 bindend ist?
Das muss M2 dem VM nicht mitteilen, das ergibt sich (gem. Ihren Ausführungen) aus dem Mietvertrag. Der VM wird automatisch mit der Kaution verrechnen, dafür ist diese in erster Linie ja auch da.
Richtig. Es geht ihr aber vornehmlich darum, ob eine Nachbesserungsfrist dadurch unterbunden wird:
ZitatKAnn M1 nciht noch sagen, Nö will ich nicht, dass der Vm sich drum kümmert. ? :
-- Editiert von Baldwin123 am 29.03.2017 10:13
Da hat Baldwin recht !
Kann man die Nachbeserungsfrist überhaupt unterbinden?
Und die Gefahr besteht natürlich, dass M1 sagt, "Nö will ich nicht, dass der Vm sich drum kümmert"
Meine Meinung dazu ist hinreichend bekannt.
Aber lassen wir ruhig die anderen ihre Meinung offenlegen und hinreichend untermauern.
ZitatKann man die Nachbeserungsfrist überhaupt unterbinden? :
Und die Gefahr besteht natürlich, dass M1 sagt, "Nö will ich nicht, dass der Vm sich drum kümmert"
Wer will denn unterbinden?
Zitat:ZitatKann man die Nachbeserungsfrist überhaupt unterbinden? :
Und die Gefahr besteht natürlich, dass M1 sagt, "Nö will ich nicht, dass der Vm sich drum kümmert"
Wer will denn unterbinden?
Na M2 mit VM. Steht doch da.
Nochmals ... M1 und M2 haften als Gesamtschuldner gegenüber dem VM, wie M1 und M2 das dann im Innenverhältnis unter sich regeln, bleibt ihnen überlassen.
M1 und M2 haben bezgl. der Nachbesserung auch die gleichen Rechte, einer kann gegen den Willen des anderen auch nichts unterbinden, es wäre im übrigen auch für die Abwicklung besser, wenn M1 und M2 das gemeinsam regeln.
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