Hallo Forum !
Meine Einleitung:
Wohnungsübergabe am 31.01.
kein Protokoll, aber eine Bekannte als Zeugin
VM verlangt diverse Arbeiten, dies wird vom Mieterverein geprüft
Tage später sagt die VM telefonisch (unter Zeugen, Lautsprecher an) zu, auf diese Punkte zu verzichten, da Nachmieter umgehend einziehen wollten
Schlüssel sollen sofort bei einem Mieter des Hauses abgegeben werden
Schlüsselübergabe und Verzicht auf div. Punkte soll er in ihrem Namen schriftlich bestätigen
Dieser Mieter wohnt dort schon seit fast 30 Jahren, entscheidet über Nachmieter und gibt auch sonst alle Informationen des Hauses an die VM weiter. Er selbst sieht sich nicht als eine Art Hausmeister/-verwalter, hat aber die Erklärung unterzeichnet, wonach keine Arbeiten mehr zu machen seien.
Die neuen Mieter sind jetzt auch schon drin.
Meine Fragen lauten nun:
a) Kann man sich auf Duldungsvollmacht der VM in Bezug auf diesen Mieter berufen, um die Gültigkeit der Erklärung zu unterstreichen ?
b) Die VM hat bis zu 6 Monate nach Auszug Zeit, die Kaution zurück zu zahlen. Gilt diese Frist auch bei einem gültigen Übergabeprotokoll ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
Claudia
Wohnungsübergabe & Kautionsrückgabe
17. Februar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 17. Februar 2004 | 14:31
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 5x hilfreich)
Wohnungsübergabe & Kautionsrückgabe
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#1
Antwort vom 17. Februar 2004 | 21:09
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Diese Frist gilt i. d. Regel auch dann, da 1. noch verdeckte Sachen auftreten können und 2. die Betriebskosten nach Auszug noch abgerechnet werden müssen.
Gruß
Michael
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