Wohnungssanierung from hell

24. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sweetchuck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungssanierung from hell

Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin, aber ...

Kurz geschildert, ich habe eine unvermietete aber sanierungsbedürftige Wohnung, für die es einen Mietinteressenten gibt. Mit ihm habe Ende 2015 ausgemacht, dass er gegen Materialkosten Sanierungsarbeiten leistet, woraufhin ich ihm die Wohnung vermieten werde. Er hat Kumpels, die ihm dabei helfen wollten. Klang nach einem guten deal für beide.

Tja, es flossen €2000 (gegen Quittung), vertraglich war abgemacht dass die Wohnung Februar 2016 fertig ist, und einige Arbeiten wurden auch in Angriff genommen, leider aber nicht abgeschlossen.

Leider ist die Wohnung jetzt (Mitte 2016) erst "anrenoviert", die Kumpel sind abgesprungen, und es gab noch keine Abrechnung. Zwischen Vorschuss und Materialkosten klafft eine geschätzte Differenz von €1000.

Ich war noch nie in so einer Situation. Ich will den Wohnungsschlüssel wieder, eine Abrechnung und ein Abstottern des Restbetrages.

Demnächst soll es zu einem klärenden Gespräch kommen, vielleicht wird ja alles noch gut. Vielleicht aber halt auch nicht.

Wie gehe ich weiter vor? Dankeschön.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119979 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat:
Ich will den Wohnungsschlüssel wieder,

Als Vermieter hat man während der Mietdauer keinen Anspruch darauf.
Erst nach Kündigung.

Zur Kündigung benötigt ein Vermieter einen Grund, ob der mangelhafte Fortschritt der Renovierung ein Grund ist, kann man noch nicht beurteilen.



Zitat:
und es gab noch keine Abrechnung.

Für wann war die denn vereinbart? Die Renovierung ist ja noch nicht beendet, also wäre die Abrechnung noch nicht fällig.



1. Schritt wäre prüfen:
Was war denn überhaupt vertraglich vereinbart?
Und wie kann das ganze beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sweetchuck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es besteht kein Mietvertrag. Sondern ein schriftlicher Vertrag, dass Geld für Materialkosten übergeben wurde, dass die Wohnung Anfang 2016 fertig ist, und dass ich dann an ihn vermieten werde.

Den Wohnungsschlüssel hat er, damit er renovieren kann.

Signatur:

Ich kann keine Rechtsberatung. Höchstens Rechtschreibungsberatung.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sweetchuck):
Es besteht kein Mietvertrag. Sondern ein schriftlicher Vertrag, dass Geld für Materialkosten übergeben wurde, dass die Wohnung Anfang 2016 fertig ist, und dass ich dann an ihn vermieten werde.
Den Wohnungsschlüssel hat er, damit er renovieren kann.


Das wird schwierig dem Richter zu vermitteln, wenn die Person dort bereits wohnt.

Darüber hinaus ist es auch ziemlich abwegig eine renovierungsbedürftige Wohnung für € 2000 zzgl. Arbeitskosten zu sanieren. Da kommt ggf. noch der Zoll dazu.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wer sagt denn, dass er selbst in der Bruchbude wohnt?
Wenn noch kein Mietvertrag besteht, wieso dann nicht fristlos den Werkvertrag (oder was auch immer dort nun abgeschlossen wurde) kündigen mit Verweis auf den Vertragsbruch bzw. die um mehrere Monate überschrittene und noch immer nicht fertig gestellte Renovierung. Mit Frist von 14 Tagen den Schlüssel herausverlangen. Ich würde da nicht lange rummachen, lieber dann vernünftig Handwerker mit dem Rest beauftragen.
Ob man das noch nicht aufgebrauchte Geld verlangen kann, schwierig. Denn wenn das zum Streit wird und jemand genauer draufguckt, könnten hier Probleme entstehen (Siehe asds Wink mit dem Zaunpfahl).

-- Editiert von mepeisen am 25.05.2016 09:30

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7201 Beiträge, 1514x hilfreich)

Je nachdem was unter diese Sanierungsarbeiten fällt ist es fraglich ob der Mieter das auch machen darf (Elektrik, Herdanschlüsse, Sanitärarbeiten).

Ich würde zunächst das Gespräch suchen, feststellen was bereits saniert ist und wo noch nichts gemacht ist. Dann würde ich ein Lastenheft erstellen in dem die Punkte aufgezählt sind und nachdem die zu sanierenden Dinge abgearbeitet werden. Jeweils mit Fertigstellungsfrist.

Ich sehe noch einen Pferdefuß weil das ganze nur untervermietet ist. Was sagt denn der Eigentümer der Wohnung dazu...weiss der von deinem Deal mit dem Mieter?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich sehe noch einen Pferdefuß weil das ganze nur untervermietet ist

Hier steht nirgend etwas von untervermietet. Der TE schreibt "unvermietet". Da fehlen drei Buchstaben.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sweetchuck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz genau, unvermietet. Es handelt sich um eine leerstehende Eigentumswohnung in einer WEG in meinem Besitz, die ich gerne wieder vermieten würde.
Der "Sanierer" wohnt auch nicht "vorläufig" drin oder so.
Ich wohne auch nicht in der Wohnung oder in der Anlage, sondern woanders. In einem Schloss auf einer Insel, die man nur auf einem schwulen Schimmel erreicht.

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#8
 Von 
Sweetchuck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Ganze geht doch auch in Richtung §266 StGB Untreue, oder? Denn ich gehe davon aus, dass die bisher ausgegebenen Materialkosten deutlich unter der Summe liegen, die ich vorgeschossen habe.

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