Wohnungsrückgabe - nicht in Ordnung

21. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
TARGA_67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnungsrückgabe - nicht in Ordnung

Hallo,
ich habe eine Wohnung teilmöbliert vermietet. Meinen Mieter haben gekündigt und sind bereits ausgezogen. Die Mietdauer betrug nich ganz 2 1/2 Jahre.
Die Wohnung wurde vor Vermietung komplett neu angelegt, und alles war tipp top.
Bei einer ersten Begehung wurden jedoch etliche Mängel sichtbar:
- Wände beschmiert oder verfleckt, Tape teils abgerissen und wieder angeklebt.
- Türen und Heizkörper beschmiert und Flecken auf den Teppichböden.
- Herd und Backofen vollkommen verklebt, und die Küchenschränke sehen genau so aus.
- Das Bad sieht genau so ungepflegt aus.
- Einige Innenjalousien sind einfach abgerissen.

Im übrigen macht die Wohnung den Eindruck als wäre in dieser zeit nur darin nur gelebt worden und nie mal etwas geputzt oder instandgesetzt worden.

Da die Wohnung bei Übergabe völlig intakt übergeben wurde, bin ich natürlich vom derzeitigen Zustand entsetzt.

Ein entsprechendes Übergabeprotokoll wurde bei Einzug angefertigt.

Von daher meine Frage:

Da mir meine Mieter die Wohnung in einem ordnunggemäßen Zustand wieder übergeben müssen, und dies wohl voraussichtlich bis Monatsende nicht der Fall sein wird, habe ich das Recht den Mietvertrag aus den zuvor genannten Gründen zu verlängern, bis ein ordnungsgemäßer Zustand wieder hergestellt ist?

Im voraus schon mal vielen Dank für lesen. Freue mich natürlich über hilfreiche Hinweise.

Viele Grüße aus dem Südhessischen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Didifox
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, aber Du kannst Schadensersatz (wegen Mietausfall) bis zur vollständigen Instandsetzung (aber bitte daran denken, gewisse Gebrauchsspuren sind inklusive) gemäß Mietvertragsgesetz BGB. Es sei denn es steht was anderes im Vertrag. Hast Du denn keine Wohnungsabnahme gemacht? Was ist mit der Kaution?

Wenn das solche Mietnomaden sind, findste die eh nie wieder, dann ist auch schade ums Geld für den Anwalt...

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Zuerst kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist bezüglich der Schönheitsreparaturen.
Instandsetzung ist grundsätzlich Sache des Vermieters, nicht des Mieters.(Du meinst allerdings etwas anderes)Unterscheiden muss man zwischen Schönheitsreparaturen (Wandfarbe, Tapete etc.) und Schäden durch den Mieter, die über die normale Abnutzung hinaus gehen.
Wenn die Wohnung z.B. besenrein übergeben werden soll, müssen die Fenster nicht frisch geputzt sein. Für fehlende, wenn vereinbart, Schönheitsreparaturen muss dem Mieter eine Nachfrist gesetzt werden, für Schäden nicht.
Wenn Deine Mieter allerdings eine andere Auffassung von "sauber und rein" haben, kann Deine nicht als Maßstab dienen.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TARGA_67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die ersten Rückmeldungen.

Mir ist es schon bewußt, dass gewisse Abnutzungsspuren unvermeidbar sind. Das wäre aber auch kein Thema.

Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass Schönheitsrearaturen fachgerecht auf Kosten der Mieter auszuführen sind.

Ein Abnahme ist noch nicht erfolgt, sondern lediglich eine erste Besichtigung der Wohnung, bei der die im Beitrag genannten Mängel und Schäden bemerkt wurden.

Aber totzdem nochmal Danke für die Rückmeldungen!!!




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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn Deine Mieter allerdings eine andere Auffassung von sauber und rein haben, kann Deine nicht als Maßstab dienen.

Die Auffassung der Mieter ist aber auch nicht der allein seligmachende Maßstab.

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