Wenn man vor 2 Jahren die Renovierungskosten einer vermieteten Eigentumswohnung auf einen Abschreibungszeitraum von 5 Jahren verteilt hat, was passiert bei einem Verkauf der Wohnung mit den noch offenen Abschreibungsbeträgen? Kann der Verkäufer diesen Restbetrag in seinem letzten Jahr komplett absetzen?
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Wohnungsrenovierung: Abschreibung verkürzen?
16. Juni 2013
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Frage vom 16. Juni 2013 | 17:16
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Wohnungsrenovierung: Abschreibung verkürzen?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2013 | 18:50
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Ja (§ 82b Abs. 2 EStDV ).
#2
Antwort vom 17. Juni 2013 | 18:18
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Danke!
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