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Wohnungsöffnung wegen Gewitter

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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter

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von guest123-2367 am 04.07.2009 18:59
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Eben,

wenns zum Vorteil des Vermieters ist, dann hast Du kein Problem damit.

Gruß
Michael



von Michael32 am 04.07.2009 18:59
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
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von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 04.07.2009 19:06
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
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von guest123-2367 am 04.07.2009 19:09
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Natürlich,
ist es verboten einem Vermieter bei Auszug einen Schaden zu verschweigen, in der Hoffnung, dass er diesen erst nach der Verjährungsfrist bemerkt ??

Nein,
aber dass wiederum passt dann manchen hier auch nicht (s. Threat Komposthaufen entfernen)......, da hat jemand den Verdacht geäussert, der Mieter könnte ja den angelegten Komposthaufen absichtlich verschwiegen haben..... Hätte halt der VM besser schauen müssen.....
Gleiche Recht für alle ??

Damit lass ichs dann mal gut sein zu dem Thema.

Gruß
Michael



von Michael32 am 04.07.2009 19:14
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
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von guest123-2367 am 04.07.2009 19:23
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
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von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 04.07.2009 20:06
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter

Zum einen folgendes: Wenn man schon lange Immobilien im Besitz hat, dann können sich im Lauf der Jahre schonmal Schlüssel ansammeln. Die sind alle in einer Tüte und verstauben dort.
Sie haben uns auch in einer anderen Situation (Zwangsräumung) schonmal weitergeholfen. Hier war sogar der GV Zeuge, wie die Schlüssel durchprobiert wurden. Gestern wars der Dachdecker. Dass man in der Hektik mal diese Schlüssel vergisst, auch wenn man sie schon mal benötigt hat, kann vorkommen. Denn welcher Hauseigentümer wäre nicht etwas hektisch, bei starkem Unwetter und mit Folie abgedecktem Dach?

Und dann mal den worst case angenommen: Die Abdeckung wäre nicht dicht gewesen!! Wir hatten teilweise 60l/m² Regen. Die Nichtdichtigkeit des Daches wäre aber erst bemerkt worden, nachdem dadurch die DG Wohnung unbewohnbar geworden wäre und es nun dann auch durch die Decke der darunterliegenden Wohnung getropft hätte.
Wer hätte den Schaden dann bezahlt? Die Versicherung des Dachdeckers, der sich damit rausreden könnte, dass er ja nachschauen wollte, aber der VM keinen Zugang zur DG Wohnung verschaffen konnte/wollte? Oder unsere Versicherung, die uns grobe Fahrlässigkeit vorwerfen würde, dafür dass wir dem Dachdecker keinen Zutritt verschafft haben?
Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass wir den Schaden hätten selber zahlen dürfen u.U. mit der Möglichkeit sich zumindest einen Teil des Geldes von einem sich in der Wohlverhaltensphase des Insolvenzverfahrens befindlichen Mieters zurückzuholen. Lustig!


von kathi2008 am 04.07.2009 20:06
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
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von guest-12326.08.2009 09:27:24 am 04.07.2009 20:23
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