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Wohnungsöffnung wegen Gewitter

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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter

--- editiert vom Admin


von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 04.07.2009 17:48
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
quote:
Der Mieter hat fahrlässig die Notlage herbeigeführt (er wusste von den Dacharbeiten und er hätte auch wissen können, dass es Unwetterwarnung gab), daher hätten wir hier Anrecht auf Schadenersatz gehabt.

von kathi2008

Der Mieter ist schuld, dass es Unwetter gab !!!

Der Mieter ist schuld, dass es regnete !!!

Der Mieter ist schuld, dass das Dach bislang nicht richtig eingedeckt war !!!

Lauter böse Mieter, die arbeiten gehen, damit sie die Miete bezahlen können !!!
solch ein unverschämtes "Pack" aber auch !!!


@alpfrau, das denke ich aber auch, sind zuviele Ungereimtheiten !!!

Gruss vom Strand


von Sailor2006 am 04.07.2009 18:07
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Morti,

darf der Vermieter ohne Wissen und Zustimmung des Mieters einen Ersatzschlüssel für die Wohnung haben ? Ich halte diese Geschichte mit dem Täschchen nicht zuordenbarer Schlüssel, wo zuuuufällig ein Ersatzschlüssel für genau diese Wohnung drin ist für erfunden, weil dem Vermieter jetzt der Popo auf Grundeis geht, da er sich des Problems bewusst ist, dass er sich durch den Zweitschlüssel bereitet hat.

Das hat damit :

quote:
Noch einmal: Es geht hier nicht um einen Schaden

gar nichts zu tun.

Aber genau diesen Punkt möchtest Du umgehen.


gruß
Michael

-- Editiert am 04.07.2009 18:10


von Michael32 am 04.07.2009 18:10
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
--- editiert vom Admin


von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 04.07.2009 18:23
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Der Punkt ist der, dass der Vermieter (und jetzt lasse ich mal meine Verschwörungstheorie beiseite) nun wissentlich einen Zweitschlüssel für die Wohnung hat.

Du rätst ihm nun, dies zu verschweigen..........Oder sollte er ihn wegwerfen ??

Gruß
Michael



von Michael32 am 04.07.2009 18:30
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
--- editiert vom Admin


von guest123-2367 am 04.07.2009 18:40
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Hallo Fritz,
heute noch keinen Witz erzählt ??

Ohne Wissen des Mieters und gegen den Willen des Mieters darf der Vermieter keinen Zweitschlüssel zur Mieterwohnung haben. Nutzt der Vermieter einen Zweitschlüssel, um in Abwesenheit des Mieters die Wohnung zu betreten, ist das Hausfriedensbruch, der Mieter kann fristlos kündigen (LG Berlin 64 S 305/98).


von Michael32 am 04.07.2009 18:43
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
--- editiert vom Admin


von guest123-2367 am 04.07.2009 18:53
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
gib mal bei google ein:

vermieter, zweitschlüssel

Du wirst staunen......


von Michael32 am 04.07.2009 18:56
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
--- editiert vom Admin


von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 04.07.2009 18:58
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