>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
quote:
Der Mieter hat fahrlässig die Notlage herbeigeführt (er wusste von den Dacharbeiten und er hätte auch wissen können, dass es Unwetterwarnung gab), daher hätten wir hier Anrecht auf Schadenersatz gehabt.von kathi2008
Der Mieter ist schuld, dass es Unwetter gab !!!
Der Mieter ist schuld, dass es regnete !!!
Der Mieter ist schuld, dass das Dach bislang nicht richtig eingedeckt war !!!
Lauter böse Mieter, die arbeiten gehen, damit sie die Miete bezahlen können !!!
solch ein unverschämtes "Pack" aber auch !!!
@alpfrau, das denke ich aber auch, sind zuviele Ungereimtheiten !!!
Gruss vom Strand
von Sailor2006 am 04.07.2009 18:07
Status: Unsterblich (838 Beiträge)
Userwertung:
2,5
(von 35 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden