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Wohnungsöffnung wegen Gewitter

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Wohnungsöffnung wegen Gewitter

Hatten heute folgendes Problem:
Extrem starkes Gewitter im Grossraum Stuttgart. Das Dach wird gerade neu gedeckt, nur Planen drüber. Und das Gewitter war wirklich heftig (Blitz und Donner fast gleichzeitig und Starkregen). Dachdecker kam und musste in die DG Wohnung um zu prüfen ob wirklich nichts reinregnet.
Bei der Polizei angerufen, ob wir aufbrechen dürfen, da Mieter nicht erreichbar. Polizei meinte wir dürften nicht nur, wir wären verpflichtet dazu.
Mir ist dann eingefallen, dass wir irgendwo eine Tüte mit nicht mehr zuzuordnenden Schlüsseln haben. Gemeinsam mit dem Dachdecker haben wir dann die Schlüssel durchprobiert und einer hat gepasst.
Meine Frage jetzt: Kann der Mieter uns irgendwas, weil wir den Schlüssel hatten? Eigentlich hat er ja gewaltig Kosten gespart, denn in dieser Situation hätten wir die Tür auch eintreten dürfen.
Wird dem Mann sicher mehr als unangenehm sein, denn die Wohnung sah aus wie Sau. Mitteilen muss ich ihm das ja



von kathi2008 am 03.07.2009 20:51
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von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 03.07.2009 20:54
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Keine Ahnung. Muss ich nicht?


von kathi2008 am 03.07.2009 21:33
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
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von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 03.07.2009 21:57
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Es gibt meines Wissens nach keine gesetzliche oder sonstige Verpflichtung den Mieter darüber zu informieren. Man sollte aber auch den Dachdecker entsprechend informieren, nicht das der mal versehentlich was sagt.

Es kommt halt darauf an, wie der Mieter 'so drauf' ist. Eventuell könnte er ja auch einen riesen Aufstand machen und versuchen daraus Kapital zu schlagen (weil; der Plasmabildschirm ist weg, der 5000-Euro Computer und die Briefmarkensammlung deren Krönung die blaue Mauritius war...).

Zur Gefahrenabwehr darf man die Wohnung auch in Abwesendheit des Mieters betreten. Das er nicht aufgeräumt hatte, ist ja sein Problem.




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von Harry van Sell am 03.07.2009 23:21
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
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von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 03.07.2009 23:52
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Kapital draus zu schlagen wird wohl eher nicht gehen. Der Mann hat scheinbar ein Insolvenzverfahren laufen, dass nächstes Jahr ausläuft. Selbst ohne Zeugen (Dachdecker) würde er sich selber schaden, wenn er plötzlich behaupten würde irgendwelche pfändbaren Wertgegenstände in der Wohnung gehabt zu haben.


von kathi2008 am 04.07.2009 08:19
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
quote:
Der Mann hat scheinbar ein Insolvenzverfahren laufen, dass nächstes Jahr ausläuft.

Meinst Du die Wohlverhaltensphase oder das eigentliche Insolvenzverfahren, dem diese Phase folgt ?? Bei ersterem nämlich darf er sehr wohl sich solche DInge kaufen oder schenken lassen. Er muss nur den pfändbaren teil seines Einkommens abgeben.

quote:
Eigentlich hat er ja gewaltig Kosten gespart, denn in dieser Situation hätten wir die Tür auch eintreten dürfen.

Wieso er ?? Es ist die Tür des Vermieters. Dieser hat sich Kosten gespart. Und ich will mal ehrlich sein, mir kommt die GGeschichte eher so vor, als ob der Vermieter wissentlich Zweitschlüssel der Wohnungen hat, von denen der Mieter nichts weis und jetzt kommt so eine Entschuldigungs-Story von der Tüte mit übrigen Schlüsseln, von denen zuuuuuufällig einer gepasst hat......

Wobei ich zustimmen würde, dass die Umstände einen Notfall rechtfertigen würden.

Gruß
Michael





von Michael32 am 04.07.2009 09:48
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
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von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 04.07.2009 09:54
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Ich weis schon Morti,
Deine Sache ist es eher, das Fehlverhalten des Vermieters schönzureden.....
(Damit meine ich Zweitschlüssel ohne Wissen des Mieters zu behalten)

Gruß
Michael



von Michael32 am 04.07.2009 10:12
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Ein Mieter ist verpflichtet dem VM mitzuteilen wo im Notfall Schlüssel sind. Tut er das nicht, dann geht das Öffnen lassen im Notfall zu Lasten des Mieters. Und wer mal "Unwetter Stuttgart" googelt weiss dass das ein Notfall war.


von kathi2008 am 04.07.2009 10:24
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