Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Hatten heute folgendes Problem:
Extrem starkes Gewitter im Grossraum Stuttgart. Das Dach wird gerade neu gedeckt, nur Planen drüber. Und das Gewitter war wirklich heftig (Blitz und Donner fast gleichzeitig und Starkregen). Dachdecker kam und musste in die DG Wohnung um zu prüfen ob wirklich nichts reinregnet.
Bei der Polizei angerufen, ob wir aufbrechen dürfen, da Mieter nicht erreichbar. Polizei meinte wir dürften nicht nur, wir wären verpflichtet dazu.
Mir ist dann eingefallen, dass wir irgendwo eine Tüte mit nicht mehr zuzuordnenden Schlüsseln haben. Gemeinsam mit dem Dachdecker haben wir dann die Schlüssel durchprobiert und einer hat gepasst.
Meine Frage jetzt: Kann der Mieter uns irgendwas, weil wir den Schlüssel hatten? Eigentlich hat er ja gewaltig Kosten gespart, denn in dieser Situation hätten wir die Tür auch eintreten dürfen.
Wird dem Mann sicher mehr als unangenehm sein, denn die Wohnung sah aus wie Sau. Mitteilen muss ich ihm das ja
von kathi2008 am 03.07.2009 20:51
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>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Es gibt meines Wissens nach keine gesetzliche oder sonstige Verpflichtung den Mieter darüber zu informieren. Man sollte aber auch den Dachdecker entsprechend informieren, nicht das der mal versehentlich was sagt.
Es kommt halt darauf an, wie der Mieter 'so drauf' ist. Eventuell könnte er ja auch einen riesen Aufstand machen und versuchen daraus Kapital zu schlagen (weil; der Plasmabildschirm ist weg, der 5000-Euro Computer und die Briefmarkensammlung deren Krönung die blaue Mauritius war...).
Zur Gefahrenabwehr darf man die Wohnung auch in Abwesendheit des Mieters betreten. Das er nicht aufgeräumt hatte, ist ja sein Problem.
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von Harry van Sell am 03.07.2009 23:21
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