Wohnungsmängel -> Auszug
Hallo,
ich bin im November letzten Jahres in eine Wohnung gezogen. So nach und nach zeigen sich aber Mängel, mit denen ich nicht klar komme und deshalb ausziehen möchte.
Ich wohne in der 5. Etage eines 6 Etagen Wohnblocks. Auf dem Dach befindet sich genau über mir ein riesiger Handymast. Früher habe ich die Leute ausgelacht, die meinten, dass Handymaste irgendwelche gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit hätten. Nun habe ich aber festgestellt, dass ich in der Wohnung des öfteren starke Kopfschmerzen bekomme. Einmal war es sogar so stark, dass ich mich übergeben musste. Wenn mein Freund mich besucht oder bei mir übernachtet, hat er ebenfalls Kopfschmerzen. In unserer alten Wohnung hatten wir nie solche Beschwerden. Desweiteren bekomme ich mindestens 5mal am Tag einen Stromschlag, wenn ich zB die Heizung, einen Stuhl oder meine Katze anfasse.
Das ist aber noch nicht alles ...
Was mich noch stört, ist dass es in der Wohnung ständig kalt ist. Nur wenn alle Heizungen permanent auf 5 stehen, kommt man auf 20 Grad. Da ich aber keine Lust auf eine dicke Heizungsrechnung habe, kann ich mir das natürlich nicht immer erlauben.
Nächstes Problem: Als ich in die Wohnung eingezogen bin, war an der Wand ein kleiner Wasserfleck, ich habe deshalb eine
Mietminderung von 30 € bekommen. Nun hat sich jedoch noch ein Wasserfleck gebildet, der sich mindestens über 80 cm erstreckt.
Bei starkem Regen, kommen Tropfen durchs Fenster. Im Allgemeinen scheinen die Fenster nicht sehr dicht zu, da es in der Wohnung zieht wie Hechtsuppe.
Leider habe ich schon einiges an Geld in die Wohnung gesteckt zB für Wandfarbe und Laminat.
Ich möchte nun aber auf jeden Fall ausziehen, da ich mich einfach nicht mehr wohl fühle und meine Gesundheit nicht aufs Spiel setzen möchte.
Habe ich nun irgendwelche Rechte, zB dass mir die Wohnungsgenossenschaft, eine neue Wohnung zur Verfügung stellt, den Umzug zahlt, oder mir das Geld zurückgibt, was ich in die Wohnung gesteckt habe ?
Danke schonmal
Viele Grüße
Stefanie
von Stefanie20 am 15.03.2008 11:14
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>Wohnungsmängel -> Auszug
1. Das mit den Stromschlägen liegt nicht an einem Handy-Mast, sondern - wie Sammy zutreffend sagte - am Bodenbelag.
2. Ob Investitionen erstattet werden hängt von vielerlei Umständen ab. Gab es eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter? Hat der Vermieter überhaupt zugestimmt hinsichtlich der Investitionen? Wurde der Wert der Wohnung dadurch erhöht?
3. Der Handymast ist kein Mangel an der Wohnung, siehe Beitrag scalar12
4. Die Heizung verursacht höchst wahrscheinlich auch keine Mehrkosten, sondern spart vermutlich sogar gewaltig Kosten ein. Es ist nämlich Unsinn, die Heizungsanlage im Keller derart hoch laufen zu lassen, dass man bereits am Heizkörper mit Stufe 2 oder 3 die Raumtemparatur erreicht. Viel sinnvoller ist es, die Anlage so geschickt einzustellen, dass die Raumtemparatur erst erreicht wird, wenn der Heizkörper voll aufgedreht ist. Die Heizung im Keller spart dadurch gewaltig.
5. Die anderen Mängel (undichte Fenster, Wasserflecken etc) müssen dem Vermietr umgehend angezeigt werden. Unternimmt er nichts dagegen, kann Miete gemindert werden.
Gruß Justice
von justice005 am 15.03.2008 15:22
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