Wohnungsmängel -> Auszug

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

563 Aufrufe

Wohnungsmängel -> Auszug

Hallo,

ich bin im November letzten Jahres in eine Wohnung gezogen. So nach und nach zeigen sich aber Mängel, mit denen ich nicht klar komme und deshalb ausziehen möchte.

Ich wohne in der 5. Etage eines 6 Etagen Wohnblocks. Auf dem Dach befindet sich genau über mir ein riesiger Handymast. Früher habe ich die Leute ausgelacht, die meinten, dass Handymaste irgendwelche gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit hätten. Nun habe ich aber festgestellt, dass ich in der Wohnung des öfteren starke Kopfschmerzen bekomme. Einmal war es sogar so stark, dass ich mich übergeben musste. Wenn mein Freund mich besucht oder bei mir übernachtet, hat er ebenfalls Kopfschmerzen. In unserer alten Wohnung hatten wir nie solche Beschwerden. Desweiteren bekomme ich mindestens 5mal am Tag einen Stromschlag, wenn ich zB die Heizung, einen Stuhl oder meine Katze anfasse.

Das ist aber noch nicht alles ...
Was mich noch stört, ist dass es in der Wohnung ständig kalt ist. Nur wenn alle Heizungen permanent auf 5 stehen, kommt man auf 20 Grad. Da ich aber keine Lust auf eine dicke Heizungsrechnung habe, kann ich mir das natürlich nicht immer erlauben.

Nächstes Problem: Als ich in die Wohnung eingezogen bin, war an der Wand ein kleiner Wasserfleck, ich habe deshalb eine Mietminderung von 30 € bekommen. Nun hat sich jedoch noch ein Wasserfleck gebildet, der sich mindestens über 80 cm erstreckt.

Bei starkem Regen, kommen Tropfen durchs Fenster. Im Allgemeinen scheinen die Fenster nicht sehr dicht zu, da es in der Wohnung zieht wie Hechtsuppe.

Leider habe ich schon einiges an Geld in die Wohnung gesteckt zB für Wandfarbe und Laminat.

Ich möchte nun aber auf jeden Fall ausziehen, da ich mich einfach nicht mehr wohl fühle und meine Gesundheit nicht aufs Spiel setzen möchte.

Habe ich nun irgendwelche Rechte, zB dass mir die Wohnungsgenossenschaft, eine neue Wohnung zur Verfügung stellt, den Umzug zahlt, oder mir das Geld zurückgibt, was ich in die Wohnung gesteckt habe ?

Danke schonmal

Viele Grüße
Stefanie



von Stefanie20 am 15.03.2008 11:14
Status: Praktikant (20 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.

>Wohnungsmängel -> Auszug
--- editiert vom Admin


von guest123-2125 am 15.03.2008 11:30
Status: Tao (5576 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 46 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsmängel -> Auszug
danke für deine Antwort.

Also in meiner alten Wohnung habe ich selten bis nie eine gewischt gekriegt. Ich denke schon, dass es da einen Zusammenhang gibt. Die Kopfschmerzen sind sicherlich auch keine Einbildung.

Die anderen Mängel habe ich der Wohnungsgesellschaft per Mail mitgeteilt, das ist jetzt 3 Wochen her und ich habe immernoch keine Antwort bekommen.



von Stefanie20 am 15.03.2008 11:41
Status: Praktikant (20 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsmängel -> Auszug
Liebe Steffi,

Du hast das Recht, die Wohnung fristgerecht zu kündigen.
Aber Du hast weder einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung einer neuen Wohnung, noch auf Umzugskostenerstattung, noch auf Erstattung irgendwelcher Investitionen.




von Morthingale am 15.03.2008 12:10
Status: Tao (5000 Beiträge)
Userwertung:  1,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsmängel -> Auszug
Hallo!
Du musst einmal darauf achten welche Kleidung und Schuhe du trägst und welchen Bodenbelag du in dem jeweiligen Zimmer hast,wo du eine gewischt bekommst!Seit ich in meiner Wohnung alles aus Holz habe(Fenster usw)und keine Nylonfaser trage,habe ich nichts mehr mit Stromschlag zu tun.

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "


von sammy1 am 15.03.2008 15:03
Status: Philosoph (768 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsmängel -> Auszug
--- editiert vom Admin


von guest123-2125 am 15.03.2008 15:18
Status: Tao (5576 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 46 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsmängel -> Auszug
1. Das mit den Stromschlägen liegt nicht an einem Handy-Mast, sondern - wie Sammy zutreffend sagte - am Bodenbelag.

2. Ob Investitionen erstattet werden hängt von vielerlei Umständen ab. Gab es eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter? Hat der Vermieter überhaupt zugestimmt hinsichtlich der Investitionen? Wurde der Wert der Wohnung dadurch erhöht?

3. Der Handymast ist kein Mangel an der Wohnung, siehe Beitrag scalar12

4. Die Heizung verursacht höchst wahrscheinlich auch keine Mehrkosten, sondern spart vermutlich sogar gewaltig Kosten ein. Es ist nämlich Unsinn, die Heizungsanlage im Keller derart hoch laufen zu lassen, dass man bereits am Heizkörper mit Stufe 2 oder 3 die Raumtemparatur erreicht. Viel sinnvoller ist es, die Anlage so geschickt einzustellen, dass die Raumtemparatur erst erreicht wird, wenn der Heizkörper voll aufgedreht ist. Die Heizung im Keller spart dadurch gewaltig.

5. Die anderen Mängel (undichte Fenster, Wasserflecken etc) müssen dem Vermietr umgehend angezeigt werden. Unternimmt er nichts dagegen, kann Miete gemindert werden.

Gruß Justice





von justice005 am 15.03.2008 15:22
Status: Tao (7531 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 179 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsmängel -> Auszug
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 15.03.2008 15:42
Status: Unsterblich (3067 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Mietrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 407 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 37 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Mietrecht, Pachtrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht, Pachtrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Erhoehung der Betriebskostenpauschalen
beantwortet von RA Belgardt für €100
Verjährung der Bankbürgschaft für Mietkaution
beantwortet von RAin Richter für €20
Heizungskeller, Treppenhausreinigung, Gerüche und Lärm
beantwortet von RA Schwerin für €50
Kaution bei Insolvenz des Eigentümers
beantwortet von RA Müller für €20
Mehr Fragen lesen
Mietrecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de

Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Erneuerung Heizungsanlage
beantwortet von Profi Bedau für €55
Fliesenmaße
beantwortet von Profi Stoffregen für €25
FBH
beantwortet von Profi Heuer für €100
Zu frag-einen-sachverstaendigen.de