Wohnungslosigkeit

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)
Wohnungslosigkeit

Hallo eine frage hab ich an die Rechtsexperten hier.

Man stelle sich folgenden fiktiven sachverhalt vor.
Person a lebt mit Person b in einer Gemeinschaft ( nicht Verheiratet) in einem Haushalt.Nun trennt sich Person a von Person b. Person a wird Wohnungslos kein festen Wohnsitz mehr. Wie müsste sich nun Person a richtig verhalten, was für ein bürokratischer aufwand würde auf a hinzukommen?

-- Editier von Scrooge am 29.05.2017 18:38

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Zunächst sollte er sich eine neue Wohnung suchen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47503 Beiträge, 16808x hilfreich)

Warum kann sich Person a nicht einfach eine neue Wohnung ganz ohne bürokratischen Aufwand suchen?

Fehlen hier wichtige Angaben in der Fragestellung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Man kann sich beim Einwohnermeldeamt "obdachlos" melden, man wird dann ggf. einen Platz im Obdachlosenheim bzw. einer Notunterkunft bekommen.

Je nach Stadt/Gemeinde ist das ein Bett in einem Mehrbettzimmer, Toilette auf dem Flur, waschen kann man sich am Waschbecken u. es gibt nur eine Gemeinschaftsküche - Wie das eigentliche Clientel dieser Einrichtungen aussieht, kann man sich vermutlich denken...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

waschen kann man sich am Waschbecken Selbstverständlich gibt es in Obdachlosenheimen Duschen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Was hat Person A denn für ein Einkommen gehabt bisher (oder hat es noch)? Arbeit? Sozialleistungsbezug?

Dann verstehe ich den Hintergrund der Frage nicht wirklich. Man sucht sich halt eine neue Bleibe ... ?!
Im Falle von Sozialleistungsbezug teilt man seinem Sachbearbeiter halt mit, dass man nunmehr nicht mehr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und beantragt nunmehr den "Alleinstehendensatz" und -sobald man eine neue Bleibe hat- die entsprechenden KDU (Kosten der Unterkunft).

Oder wurde A von B mitfinanziert, hat also selbst keine Sozialleistungen bezogen? Dann sollte er diese schleunigst beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen