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Wohnungskauf von meinem Bruder

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Wohnungskauf von meinem Bruder

Hallo zusammen,

ich plane die Wohnung von meinem Bruder zu kaufen.
Die Wohnung ist als Wohneigentum in unserem gemeinsamen Haus. Wir haben das Haus von unseren Eltern vor 10 Jahren überschrieben bekommen, jeder einen Wohnung mit gemeinsamer Nutzung des Gartens und Garage.
Das Haus stand damals noch im Rohbau und wurde von uns gemeinsam fertiggestellt. Den Wert der Wohnung wissen wir nicht genau, wir haben uns aber auf einen Kaufpreis von 75.000€ geeinigt. Mein Notar meinte jetzt ich sollte zuvor noch einen Steuerberater aufsuchen, da die Wohnung ja mehr wert sein könnte und ich mit Steuerlichen Forderungen vom Finanzamt rechnen könnte?
Stimmt die Aussage?

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-- Editiert am 25.05.2011 20:23


von Andy_1975 am 25.05.2011 20:21
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 9 weitere Beiträge zum Thema "Wohnungskauf".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Wohnungskauf von meinem Bruder
Wenn der Kaufpreis erheblich unter dem Verkehrswert liegt, dann kann Schenkungssteuer anfallen. Der Freibetrag liegt bei 20.000€, so dass erst ab einem Verkehrswert von 95.000€ ein Problem entstehen kann. Auf die 75.000€ fällt allerdings Grunderwerbsteuer an, je nach Bundesland zwischen 3,5% und 5%.

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von hh am 25.05.2011 22:24
Status: Tao (24151 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 372 User(n) bewertet)

>Wohnungskauf von meinem Bruder
Hallo,

woher hast du das mit den 20.000 Freibetrag?
Ich finde immer nur was 10.300€ bei Geschwistern.
Hab heute mal in auf einer Seite zum Immobilienbewerten die Daten eingeben. Bin auf einen Wohungswert von 70.000€ gekommen, jetzt kommt aber noch das halbe Grundstück dazu.
Das wären dann noch mal 50.000€. Das die Wohnung mehr als 75.000€ Wert ist wussten wir schon. Problem ist jetzt nur das ich damals auch mehr zur fertigstellung beigetragen habe, weil ich mehr Verdient habe. Wir können das aber jetzt nicht mehr belegen da die Rechnungen schon alle weg sind. Gibts da ne möglichkeit um der Schenkunssteuer wenigstens Teilweise zu entgehen? So bin ich ja jetzt der Dumme und zahl 2mal.

Danke schon mal.


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von Andy_1975 am 26.05.2011 19:32
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Wohnungskauf von meinem Bruder
Geschwister haben in der Erbschaft- und Schenkungssteuer die Steuerklasse II (§15 ErbStG). Für diese wird nach § 16 ErbStG ein Freibetrag von 20.000 Euro gewährt.


von Mahnman am 26.05.2011 21:02
Status: Tao (5640 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 31 User(n) bewertet)

>Wohnungskauf von meinem Bruder
quote:
Hab heute mal in auf einer Seite zum Immobilienbewerten die Daten eingeben. Bin auf einen Wohungswert von 70.000€ gekommen,

Bist Du Dir sicher, dass die Angaben ohne Grundstück waren? Üblicherweise erfolgt eine Bewertung von Immobilien immer einschließlich Grundstück.

Aber selbst wenn sich die Bewertung auf eine Wohnung ohne Grundstück bezoagen hat, dann kann man nicht einfach den Gebäudewert und den Bodenwert addieren.

Der Freibetrag von 10.300€ ist veraltet. Er liegt aktuell bei 20.000€.

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von hh am 30.05.2011 09:48
Status: Tao (24151 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 372 User(n) bewertet)

>Wohnungskauf von meinem Bruder
Hallo zusammen,

hab die Daten der Wohnung in einen Immobielienbewerter eingegeben und da musste man auch den Bodenrichtwert eingeben. Dieser liegt bei uns bei 110€ pro m² ergibt einen Grundstückspreis von ca 50.000€ für die hälfte und die Wohnung 70.000€. Laut dem Bewerter hat die Wohnung einen wert von 120.000€. Ich denk ich muss auf jedenfall zum Steuerberater. Oder hat noch wer eine Idee??

Danke schon mal

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von Andy_1975 am 30.05.2011 21:49
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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