Wohnungskauf mit umfangreichen Umbaumaßnahmen

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
kostolany
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskauf mit umfangreichen Umbaumaßnahmen

Hallo,

wir stehen vor der Entscheidung, ob wir eine ETW mit zugehörigem Dachboden kaufen. Der Dachboden ist derzeit nicht ausgebaut und soll im Zuge der Wohnungssanierung umfangreich ausgebaut und mit der darunter liegenden Wohnung verbunden werden.

Folgende, das Erscheinungsbild des Hauses verändernde Umbaumaßnahmen sind geplant:
- Dämmung des Dachs
- Einbau von Dachgauben
- Bau einer Dachloggia
- Einbau von neuen Fenstern (bodentief anstelle von derzeit normalen Fenstern)

Was muss hier vor Kaufvertragsabschluss in welcher Form geklärt sein, dass wir nicht das Risiko haben, nicht wie geplant umbauen zu können?

Ist es sinnvoll, die Einholung der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer zu den geplanten Umbaumaßnahmen im Kaufvertrag noch dem Verkäufer aufzuerlegen?

Vielen Dank für die Antworten!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:
Was muss hier vor Kaufvertragsabschluss in welcher Form geklärt sein, dass wir nicht das Risiko haben, nicht wie geplant umbauen zu können?

Natürlich alles. Und zwar in Form von rechtskräftigen Zustimmungen seitens der WEG.



quote:
Ist es sinnvoll, die Einholung der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer zu den geplanten Umbaumaßnahmen im Kaufvertrag noch dem Verkäufer aufzuerlegen?

Sehr sinnvoll, dann müsst ihr euch nicht nach dem Kauf damit herumschlagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Im Kaufvertrag ist es eigentlich schon zu spät.
Was ist denn, wenn der verkäufer das nicht kann?

Wie viele Wohnungen sind in dem Haus ?

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#3
 Von 
kostolany
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Im Kaufvertrag ist es eigentlich schon zu spät.
Was ist denn, wenn der verkäufer das nicht kann?

Das kann doch als aufschiebende Bedingung formuliert werden. Das heist, wenn der Verkäufer die Zustimmung nicht einholt, kommt der Kaufvertrag nicht zustande.

quote:
Wie viele Wohnungen sind in dem Haus ?

Es sind insgesamt 5 Wohnungen vorhanden.


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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Als was steht denn der Dachboden in der Teilungserklärung? Ggf. muss diese geändert werden und das geht nur, wenn alle Eigentümer zum Notar gehen. Hier sehe ich das Problemfeld der Dachloggia (spätere Sanierungen, Schäden bei unsachgemässem Ausbau usw.).
Dann kommt noch die Baugenehmigung hinzu - kann ja sein, dass behördlicherseits deine Umbauten im Dachbereich nicht genehmigt werden.

Das Dach als solches ist Gemeinschaftseigentum, daher sollte geklärt werden, wer hier welche Kosten übernimmt, z.B. wenn das Dach neu gedeckt wird.

Am sinnvollsten ist natürlich, wenn der bisherige Eigentümer als Dachausbauer auftritt und die entsprechenden Genehmigungen und Zustimmungen einholt und erst danach verkauft. Es kann aber auch sein, dass er es sich dann überlegt und lieber an jemanden anderen verkauft.
Asl Eigentümer würde ich so einer nachträglichen Veränderung voraussichtlich nicht zustimmen.

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