Wohnungskauf: Haftet Makler bei nachträglichem Asbestfund?

23. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
suburban987
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskauf: Haftet Makler bei nachträglichem Asbestfund?

Hallo, wir haben in Berlin eine Wohnung gekauft, Baujahr 50er Jahre.

Bei der Sanierung haben wir auf Anraten des Architekten den Estrich- Boden (darüber befand sich Laminat) nun auf Asbest untersuchen lassen von einem Labor. Leider positiv.

Makler und Verkäufer sagen natürlich, dass sie davon nichts gewusst hätten. Im Kaufvertrag enthalten ist natürlich die Standardklausel, dass später gefundene Sachmängel nicht beanstandet werden können.

Frage nun: Hätte der Makler sich vor dem Verkauf selbst informieren müssen, ob sich in der Wohnung Asbest befinden könnte? Aufgrund des Baujahres und der übermässigen Nutzung von Asbest von den 50ern bis 70ern, könnte man ihm das doch als Pflicht unterstellen?
Oder bestehen andere und realistische Chancen jetzt nicht alleine auf den Sanierungskosten für die Estrichbodenentfernung sitzen zu bleiben?
Ich überlege auch über die Hausveraltung zu gehen: In dem Haus befinden sich mehr als 20 Wohnungen. Sollte die Hausverwaltung wissen, dass sich in den Böden überall Asbest befindet, so hätte das Makler und oder Verkäufer doch auch wissen müssen oder wiedeurm die Pflicht haben müssen, dort nachtzufragen?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von suburban987):
Bei der Sanierung haben wir auf Anraten des Architekten den Estrich- Boden (darüber befand sich Laminat) nun auf Asbest untersuchen lassen von einem Labor. Leider positiv.


Na und? Erstens ist so etwas allgemein bekannt bei dem Baujahr (also das Asbest verbaut worden sein konnte),

Zweitens ist Asbest, solange es gebunden bleibt, nicht schädlich. Sperrlack drüber und gut ist es.

Einen Mangel kann ich da nicht erkennen, es sei denn, Asbestfreiheit wäre Dir zugesichert worden.

Berry

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von suburban987):
Ich überlege auch über die Hausveraltung zu gehen: In dem Haus befinden sich mehr als 20 Wohnungen. Sollte die Hausverwaltung wissen, dass sich in den Böden überall Asbest befindet, so hätte das Makler und oder Verkäufer doch auch wissen müssen oder wiedeurm die Pflicht haben müssen, dort nachtzufragen?

Nö es gibt dafür keine Pflicht sich darüber zu informieren.
Man muss sich als Käufer eben selbst informieren, oder Nachfragen, und dann eine Eigenschaft zugesichert wäre, natürlich im Notarvertrag, dann könnte man dies als Mangel ansehen.
Zitat (von Sir Berry):
Zweitens ist Asbest, solange es gebunden bleibt, nicht schädlich. Sperrlack drüber und gut ist es.

Genau, da braucht man kein Aufheben machen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Nur wenn man dem Makler nachweisen könnte das er davon wusste oder das der Verkäufer davon wusste, dann ja.



Zitat (von suburban987):
oder wiedeurm die Pflicht haben müssen, dort nachtzufragen?

Nö, denn für den Käufer war die Information vor dem Kauf offenbar nicht relevant.
Hätte der Käufer nachweislich erkennen lassen, das das relevant ist, sähe das anders aus.



Zitat (von suburban987):
Hätte der Makler sich vor dem Verkauf selbst informieren müssen, ob sich in der Wohnung Asbest befinden könnte?

Man ersetze "Makler" durch Käufer ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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