Wohnungseigentum, Vermietung an Feriengäste ist zulässige Wohnungsnutzung
Von Rechtsanwältin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Constanze Becker 20.5.2010 | Ratgeber - Immobilienrecht, Wohnungseigentum | 1342 Aufrufe Mehr zum Thema:Sondereigentum, Feriengäste
Gebrauch des Sondereigentums
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Rechtsanwältin
Constanze Becker
München
31 Bewertungen
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Miet und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht
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Wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnungsnutzung (BGH, Urteil vom 15.01.2010-V ZR 72/09).
Ein Anspruch auf ein teilweises Verfügungsverbot steht den anderen Eigentümern weder nach § 13 WEG noch nach § 15 WEG, oder § 1004 BGB zu, sodass die anderen Wohnungseigentümer der Gemeinschaft diese Nutzung nicht verhindern oder verbieten können.



