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Wohnungseigentum, Vermietung an Feriengäste ist zulässige Wohnungsnutzung

Von Rechtsanwältin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Constanze Becker
20.5.2010 | Ratgeber - Immobilienrecht, Wohnungseigentum | 1342 Aufrufe
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Gebrauch des Sondereigentums

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Constanze Becker
München
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Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Miet und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht

Wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnungsnutzung (BGH, Urteil vom 15.01.2010-V ZR 72/09).

Ein Anspruch auf ein teilweises Verfügungsverbot steht den anderen Eigentümern weder nach § 13 WEG noch nach § 15 WEG, oder § 1004 BGB zu, sodass die anderen Wohnungseigentümer der Gemeinschaft diese Nutzung nicht verhindern oder verbieten können.

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