Ein Eigentümer einer WEG hat mit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, einen Lüftungsschonstein für ein Restaurant, aussen an das Gebäude anbringen lassen.
Nach 3 Jahren muß der Schornsteinfeger zum säubern der Dunstabzugsanlage auf das Dach. Nicht möglich da keine Leiter vorhanden ist.
Frage: Wer muß den Aufstieg ( Leiter ) bezahlen ? Der Wohnungseigentümer oder die Gemeinschaft?
Klaus
Wohnungseigentümergesetz WEG
21. Februar 2002
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Frage vom 21. Februar 2002 | 09:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungseigentümergesetz WEG
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#1
Antwort vom 21. Februar 2002 | 13:36
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 6x hilfreich)
Wahrscheinlich der jeweilige Eigentümer. Zur konkreten Beantwortung bräuchte man aber die Beschlüsse der WEG, die der Angelegenheit zu Grunde liegen.
Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach
#2
Antwort vom 30. Mai 2005 | 22:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusamenlegung von 2 Wohnungen, in meinem Besitz über eine Innentreppe Geschoßdecke. Ist Zustimmung der Miteigentümer erforderlich. Wenn ja in welcher Form? Ist Geschoßdecke in diesem Fall Sondereigentum?
Und jetzt?
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