Wohnungseigentümergesetz WEG

21. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Klaus Menze
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungseigentümergesetz WEG

Ein Eigentümer einer WEG hat mit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, einen Lüftungsschonstein für ein Restaurant, aussen an das Gebäude anbringen lassen.
Nach 3 Jahren muß der Schornsteinfeger zum säubern der Dunstabzugsanlage auf das Dach. Nicht möglich da keine Leiter vorhanden ist.
Frage: Wer muß den Aufstieg ( Leiter ) bezahlen ? Der Wohnungseigentümer oder die Gemeinschaft?


Klaus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Wahrscheinlich der jeweilige Eigentümer. Zur konkreten Beantwortung bräuchte man aber die Beschlüsse der WEG, die der Angelegenheit zu Grunde liegen.

Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

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#2
 Von 
Mantel Klaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zusamenlegung von 2 Wohnungen, in meinem Besitz über eine Innentreppe Geschoßdecke. Ist Zustimmung der Miteigentümer erforderlich. Wenn ja in welcher Form? Ist Geschoßdecke in diesem Fall Sondereigentum?

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