>Wohnungsdurchsuchung in einer WG
Das kommt drauf an wie der Beschluss formuiert ist.
Grundsätzlich kann erstmal beim Verdächtigen durchsucht werden (102 StPO). Aber mit entsprechendem Beschluss auch bei nicht verdächtigen nach § 103 StPO, wenn zu vermuten steht das dort Beweismittel (Sachen) zu finden sind die für das Verfahren von Bedeutung sind.
Wobei es in der Praxis wohl so ist das der Beschluss lautet: Es wird daher die Durchsuchung seiner Wohnung Garagen PKW´s ect.pp. angeordnet.
Wenn er Teile der Wohnung untervermietet habe ich kein Problem damit dort mit diesem Beschluss auch zu suchen. Es handelt sich ja immernoch um seine Wohnung, Untervermietung hin oder her.
Im Zweifelsfall dürfte dann hier sogar GiV vorliegen, welche mich auch ohne Beschluss zur Durchsuchung berechtigt.
Kann sein das das BverfG mit meiner Rechtsauffassung nen Problem hat, aber dann soll es kommen und mich holen.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"
von Rechtsmacher am 10.10.2008 17:25
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