Wohnungsbrand - Hausratversicherung / Gebäudeversicherung stellen sich quer - Und nun?

3. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb418877-85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)
Wohnungsbrand - Hausratversicherung / Gebäudeversicherung stellen sich quer - Und nun?

Hallo liebe Community,

Gestern Abend hat es bei meinem Partner und mir in der Wohnung gebrannt.
Im Wohnzimmer stand eine Stehlampe, die eine Birne von ca. 40 Watt hatte, die zu nah an der Gardine stand und binnen einer Stunde Feuer gefangen hatte.
Wir bemerkten es rechtzeitig und konnten mit Hilfe der Nachbarn das Feuer schnell bekämpfen. Trotzdem kamen Feuerwehr, Polizei und Kriminalpolizei.
Die Feuerwehr stellte das ganze sicher und das Ende vom Lied war, dass es schon eine fahrlässige Handlung war, aber sehr sicher die Hausverwaltung bzw. deren Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen wird.
Habe mich dann natürlich mit Hausmeister, meiner Hausratsversicherung (Gothaer) auseinandergesetzt und einige Informationen erhalten.
Im Zimmer sind durch das Feuer die Tapeten runtergebrannt, das Fenster hat Sprünge und das Laminat ist an einigen Stellen völlig hinüber. Ein Bekannter schätzt, dass die Malerarbeiten und Fußbodenarbeiten zusammen circa 1000 Euro kosten werden, da ja der ganze Boden neu verlegt werden muss.

Meine Hausratversicherung sagt nun, dass die Malerarbeiten/Tapezierarbeiten und Verlegung von neuem Laminat von der Gebäudeversicherung meiner Hausverwaltung übernommen werden soll.
Hausverwaltung sagt es genau andersherum, dass es meine Hausratsversicherung zahlen soll.

Mein Ansprechpartner bei der Gothaer meinte daraufhin dann, dass es bei Wasserschäden von der Hausratsversicherung übernommen wird, nicht aber bei Brandunfällen.

Ich sitze jetzt hier mit einem eklig stinkenden Wohnzimmer und weiß nicht weiter.
Ich habe jetzt schon Fußbodenleger und Maler angerufen, um mir Angebote einzuholen. Nur habe ich Angst, dass ich nachher auf den Kosten sitzen bleibe, weil sich beide Versicherungen querstellen. Kann das denn sein??
Mein Vater sprach heute morgen von einer Abtretungserklärung die ich unterzeichnen kann.. sodass die Versicherung verpflichtet ist, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Nur welche Versicherung übernimmt denn jetzt? Kann mir vielleicht bitte jemand helfen, der sich auskennt?



Liebe Grüße, Vanessa

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wie sieht es denn mit deiner privaten Haftpflichtversicherung aus?
Hatte einen ähnlichen Fall vor jahren in der Familie ( anstatt Lampe... brennende Kerze).
Private Haftpflicht hat den Schaden anstandslos bezahlt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat:
Mein Vater sprach heute morgen von einer Abtretungserklärung die ich unterzeichnen kann.. sodass die Versicherung verpflichtet ist, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Das ist schlicht Unfug. Eine Abtretungserklärung sorgt nur dafür, das der Handwerker die Abrechnung direkt mit der Versicherung regelt. Wenn die sich weigert, dann ist wieder der Auftraggeber in der Pflicht.



Zitat:
Nur welche Versicherung übernimmt denn jetzt?

Ein Blick in die vertraglichen Vereinbarungen sollte klären, was genau Deine Hausratversicherung übernimmt.
Die wird - wenn überhaupt - üblicherweise nur den Schaden an Deinem Hausrat übernehmen, nicht jedoch den Schaden am Eingentum von Dritten (wie z.B. Fenster, Tapeten, Laminat).

Eventuell ist auch die Haftpflicht desjenigen der die Lampe eingeschaltet hat mit im Boot.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb418877-85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)

Also dass die Haftpflichtversicherung mit ins Boot geholt wird, hatte ich nun nicht vermutet.
Die Polizei teilte mir mit, dass es erfahrungsgemäß von Hausrats- oder Gebäudeversicherung übernommen wird.
Im Vertrag ist es sehr schwammig beschrieben, sodass mir unklar ist, ob die Malerarbeiten und Fußbodenarbeiten nun von Der Gebäude- odr Hausratsversicherung übernommen werden.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

es kommt vor allem darauf an, wer was in die Wohnung eingebracht hat und wer f. die entsprechenden Gegenstände die Gefahr trägt:

Beispiel: Laminat ist bereits bei Einzug in die Wohnung vorhanden und ist auch einzig bewohnbarer Untergrund, wäre die Sache eindeutig Gebäudesache und nicht Hausrat.

Beispiel 2: Mieter hat die Tapete auf eigene Kosten angeschafft (nicht eine vorhandene ersetzt!!) - gehört diese dem Mieter und wäre somit Teil der Hausrat.

Dies zu klären obliegt den jeweiligen Versicherungen

Die Haftpflicht kann man getrost erstmal außen vor lassen - Zeitwerterstattung von Tapeten macht wirklich keinen Sinn...

-- Editiert von Lazyboy am 03.08.2015 14:53

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb418877-85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 21x hilfreich)

Habe soeben einen Maler hier gehabt, der die Schadenshöhe eingeschätzt hat. Alles neu in Stand setzen, wird um die 2500,- Euro kosten.

Mir wurde von einem guten Bekannten geraten, einen Ombudsmann zu kontaktieren. Gesagt getan, er hat mir versichert, dass die Gebäudeversicherung den Schaden zu tragen hat.
Damit ist das Thema dann wohl geschlossen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Gesagt getan, er hat mir versichert, dass die Gebäudeversicherung den Schaden zu tragen hat.

Wenn der Schaden ausschließlich am Eigentum des Vermieters entstanden ist, stimmt das ja auch.
Grobe Faustregel:
Alles was vor dem Brand dem Vermieter gehörte, zahlt die Gebäudeversicherung
Alles was vor dem Brand dem Mieter gehörte, zahlt die Hausratversicherung

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "fb418877-85",

der Rat von "drkabo" ist richtig. Sollte es dennoch zu Schwierigkeiten kommen, sollten Sie die Lampe und die Glühbirne aufbewahren, denn diese könnten die Verursacher sein. Mittels der Kaufbelege für beides, könnten Sie sich auch an den Hersteller der Lampe bzw. der Glühbirne wenden. U. U. handelt es sich um Fabrikationsfehler, was dann Schadensersatz auslösen könnte und andere Käufer könnten, dadurch, rechtzeitig gewarnt werden, hinsichtlich Leitungsschäden/Brandgefahr. Versicherungsunternehmen können das überprüfen bzw. nachweisen.

MfG, soso55

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von muran):
Wie sieht es denn mit deiner privaten Haftpflichtversicherung aus?
Hatte einen ähnlichen Fall vor jahren in der Familie ( anstatt Lampe... brennende Kerze).
Private Haftpflicht hat den Schaden anstandslos bezahlt.


Die Haftpflicht hat den Schaden der eigenen Wohnung ersetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von fb418877-85):
Habe soeben einen Maler hier gehabt, der die Schadenshöhe eingeschätzt hat. Alles neu in Stand setzen, wird um die 2500,- Euro kosten.
Mir wurde von einem guten Bekannten geraten, einen Ombudsmann zu kontaktieren. Gesagt getan, er hat mir versichert, dass die Gebäudeversicherung den Schaden zu tragen hat.
Damit ist das Thema dann wohl geschlossen.


Wobei die Versicherung die Möglichkeit des Regresses hat.

0x Hilfreiche Antwort

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