Wohnungsöffnung wegen Gewitter

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

942 Aufrufe
>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
--- editiert vom Admin


von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 04.07.2009 10:26
Status: Unsterblich (3599 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 201 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Der Mieter hat fahrlässig die Notlage herbeigeführt (er wusste von den Dacharbeiten und er hätte auch wissen können, dass es Unwetterwarnung gab), daher hätten wir hier Anrecht auf Schadenersatz gehabt.



von kathi2008 am 04.07.2009 10:41
Status: Philosoph (562 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 21 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Der zivilisierteste Weg für beide Seiten wäre folgender:

Dem Mieter erzählen, was los war, und dass man wegen des Gewitters in die Wohnung musste. Dann erzählen, dass man ein Sortiment von Schlüsseln ausprobiert hat.

nach Erzählen der Geschichte sollte die Frage des Vermieters kommen: "Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Schlüssel behalte, falls nochmal soetwas passiert? Falls nicht, hier bitte schön ist der Schlüssel!"

Verheimlichen ist die schlechteste Alternative, insbesondere wenn es herauskommt. Warum kann man nicht so wie oben beschrieben vernünftig reden ?




von justice005 am 04.07.2009 10:45
Status: Tao (7598 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 182 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Hallo Kathi,

hatte ich doch geschrieben, dass ich es auch so sehe. Es war ein Notfall und das betreten der Wohnung auch ohne Mieter war anscheinend berechtigt.

Ich habe nur angemerkt, dass es halt sehr komisch rüberkommt, wenn dann "plötzlich" eine Tüte mit "unzugeordneten" Schlüsseln beim Vermieter ist, von denen "zufällig" auch noch einer passt.

Steht es denn im Mietvertrag, dass der Mieter dazu verpflichet ist dem VM mitzuteilen, wo ein Zweitschlüssel zu bekommen ist ?

Gruß
Michael



von Michael32 am 04.07.2009 10:47
Status: Unsterblich (4328 Beiträge)
Userwertung:  3,5  (von 47 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
--- editiert vom Admin


von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 04.07.2009 11:10
Status: Unsterblich (3599 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 201 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
Morti,

wenn also der Vermieter das Spiel mit dem "wie verheimliche ich es am Besten" spielt, dann ist es ok ??? Derzeit lese ich immer, dass dieses Spiel, wenns der Mieter spielt, ein böses Spiel ist......

Gruß
Michael





von Michael32 am 04.07.2009 11:14
Status: Unsterblich (4328 Beiträge)
Userwertung:  3,5  (von 47 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
--- editiert vom Admin


von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 04.07.2009 11:20
Status: Unsterblich (3599 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 201 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
für mich sind an dieser Geschichte zuviele Ungereimtheiten...

Unwetterwarnung für Stuttgart gibt es seit mindestens 7 Tagen, die vorletzte Woche war vollkommen verregnet.

Da frage ich mich also, warum der Dachdecker, der sicherlich mehrere Baustellen parallel betreut, gerade in diesen 2 Wochen das Dach neu macht und wenn er es umbedingt zu diesem Zeitpunkt machen musste, warum er es nicht aufgrund der vorherrschenden bekannten schlechten Wetterlage nicht entsprechend vorher gegen drohende Gefahren gesichert hat.

Wenn es denn so ein plötzlicher unvorhergesehener Notfall war, wie konnte dann der Vermieter/Verwalter ("wir") so schnell die vergessenen Schlüssel auffinden ?

Mir kommt es so vor, als wäre dem Dachdecker irgendwann eingefallen, da ist noch ein nicht komplett fertiges Dach (das seit Wochen auf Fertigstellung wartet) und das könnte undicht sein und da ich keinen Schadensersatz für die daraus eventuell entstehenden Schäden zahlen möchte, klingele ich jetzt ganz schnell den Mieter raus. Nur war der Mieter nicht da und zufällig war aber der Vermieter/Verwalter greifbar, der dem Dachdecke aus der Misere half.

Auch frage ich mich, was Dachdecker und Verwalter/Vermieter hätten tun können, wenn sie ein undichtes Dach festgestellt hätten ? Eimer in der Wohnung aufstellen ?
Während eines Sturms, Gewitters etc. steigt doch kein Handwerker auf ein Dach ??

Für mich war das kein Notfall, der irgendjemanden berechtigt hätte, die Dachgeschosswohnung ohne den Willen des Mieters zu betreten.
Es gab keine Gefahr für Menschen und als Eigentum wäre wohl das Eigentum des Mieters als Erstes gefährdet gewesen.

Was wurde eigentlich der "rechtskundigen Polizei" erzählt ?
"ich bin der Dachdecker dieses Hauses und völlig überraschend und unerwartet gibt es heute Unwetter und ich muss nachschauen, ob ich das Dach dicht genug gemacht habe "


von alpfrau am 04.07.2009 12:01
Status: Legende (334 Beiträge)
Userwertung:  1,8  (von 35 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
--- editiert vom Admin


von guest-12324.08.2009 16:50:38 am 04.07.2009 12:17
Status: Unsterblich (3599 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 201 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnungsöffnung wegen Gewitter
--- editiert vom Admin

Rechtsberatung online
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Steuerberatung online
Steuerberater antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-steuerprofi.de




von guest-12326.08.2009 09:27:24 am 04.07.2009 16:46
Status: Legende (464 Beiträge)
Userwertung:  1,8  (von 33 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Mietrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 409 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 31 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Mietrecht, Pachtrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht, Pachtrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Mietsicherheit
beantwortet von RA Sauer für €75
Kaltwasserleitung bei WEG: Wer muss zahlen?
beantwortet von RA Joel für €45
kündigung der wohnung
beantwortet von RAin Haeske für €45
Mehr Fragen lesen
Mietrecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de

Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Maueranbindung an WDVS
beantwortet von Profi Moser für €40
Erneuerung Heizungsanlage
beantwortet von Profi Bedau für €55
Fliesenmaße
beantwortet von Profi Stoffregen für €25
Zu frag-einen-sachverstaendigen.de