Wohnung wird billiger nach Auszug

25. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
2`er Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung wird billiger nach Auszug

Hallo zusammen,

wir haben vier Jahre in einer Wohnung gewohnt. Nach ca. 1,5 Jahren habe ich durch Gespräche heraus gefunden, dass die Mieter, die vier Monate nach uns in die darunter liegende Wohnung eingezogen sind ( Wohnungen sind absolut identisch) , 150 EUR weniger Miete zahlen, als wir.
Auf Nachfrage der Hausverwaltung erhielt ich folgende Antwort: der Vermieter könne seine Preise selbst bestimmen.....
Dieses Jahr zwang mich ein persönliches Schicksal dazu, nochmal nachzufragen, ob es nicht möglich sei, mit der Miete runter zu gehen. Antwort war nein. So haben wir gekündigt und wohnen mittlerweile in einer anderen Wohnung.
Jetzt steht unsere Wohnung bei Immobilien scout für 150 EUR weniger im Internet, als wir zahlten.
Ist das rechtens?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von 2`er Mama):
Jetzt steht unsere Wohnung bei Immobilien scout für 150 EUR weniger im Internet, als wir zahlten.
Ist das rechtens?


Ja, und die Begründung wurde auch schon gegeben.

Zitat (von 2`er Mama):
Auf Nachfrage der Hausverwaltung erhielt ich folgende Antwort: der Vermieter könne seine Preise selbst bestimmen.....

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von 2`er Mama):
Ist das rechtens?
Ja, voll und ganz.

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#3
 Von 
2`er Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön, wobei es sich für mich allerdings schon als sehr unfair anfühlt....

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von 2`er Mama):
Dankeschön, wobei es sich für mich allerdings schon als sehr unfair anfühlt....


Seit wann ist das Leben fair? :wipp:

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Das BGB sieht vor, dass der Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen kann (§ 558 BGB ). Einen vergleichbaren Paragraphen für Mieter, der eine Absenkung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete ermöglichen würde, gibt es nicht. Und daher bleibt es bei dem einfachen Grundsatz "Verträge sind einzuhalten". Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine einmal vereinbarte Miete zu senken.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von 2`er Mama):
Ist das rechtens?

Ja ist es.
Es gibt auch kein Geld zurück.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Kannst die Wohnung für die neue Miete ja wieder anmieten. ;-)

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#8
 Von 
2`er Mama
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Kannst die Wohnung für die neue Miete ja wieder anmieten. ;-)



Hahaha..... Sagte unser alter Hausverwalter auch. Konnte mich kaum einkriegen vor lauter lachen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Die Antworten hier sind sehr direkt. Es hilft dir nur nicht, wenn wir dir irgendetwas anderes erzählen. Natürlich sind 150Euro pro Monat eine Stange Geld. Offenbar hast du genau das Geld mehr an Miete gezahlt, als zumindest die aktuelle Marktlage hergibt. Doof, aber nunmal jetzt nicht mehr zu ändern.

Eine Mietpreisbremse gab es bei eurer Anmietung damals eh noch nicht. Von daher ist das hier kein Thema. Und zum Wucher, bei dem man vielleicht etwas machen könnte, ist es vermutlich noch weit hin. Es bleibt also schlicht dabei, dass du keine Möglichkeit hast das Geld zurückzubekommen.

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