Wohnung wg. Umbau unbewohnbar - Ersatzwohnung auf Dauer

8. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Admon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnung wg. Umbau unbewohnbar - Ersatzwohnung auf Dauer

Hallo zusammen,

ich habe aktuell ein mehr oder weniger kurioses Problem, bei den ich gerne von euren Erfahrungen, Meinungen und womöglich auch Expertisen profitieren möchte.

Gegeben ist ein Mietvertrag mit Ausschluss der ordentlichen Kündigung über insgesamt 48 Monate. Hiervon sind noch rund 26 Monate "offen". Jetzt hat sich herausgestellt, dass das Dach repariert werden muss und hierfür das komplette Dachgeschoss neu gemacht wird. Nun, ich wohne in der Dachgeschosswohnung, sodass ich während dieser Arbeiten "zwangsumgesiedelt" werden muss.

Der Vermieter hat mich freundlicherweise dabei unterstützt und mir eine Ersatzwohnung zum dauerhaften Verbleib (und zwar ausdrücklich hierzu!) aus seinem Bestand angeboten. Eine zeitlich begrenzte Umsiedlung sei nicht in seinem Interesse. Die neue Wohnung ist jedoch größer als meine aktuelle und auch nicht unwesentlich teurer.

Aktuell zahle ich rund 600€ warm inkl. Nebenkosten, zukünftig wären 680€ kalt zzgl. 170€ Nebenkosten. Das ist natürlich ein massiver Sprung, den ich als solches so eigentlich nicht leisten möchte.

Jetzt zu meiner Frage: Eigentlich wäre der Vermieter ja verpflichtet mich während den Reparaturarbeiten woanders unterzubringen, ohne dass mir hierbei Mehrkosten entstehen - wie sieht dies bei einer dauerhaften Unterbringung aus? Hat damit jemand Erfahrungen? Da eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen wurde, kann er wegen der Reparatur ja nicht kündigen.

Tendenziell würde ich sagen, dass es 2 Möglichkeiten gibt:
1. Ich zahle lediglich die alte Miete über die Restlaufzeit meines Mietvertrags weiter (so wie dies bei einer Ersatzwohnung auch wäre) oder aber 2. ich handle eine Vertragsaufhebung aus, die meine Mehrkosten inkl. Umzug für die nächsten 26 Monate abdeckt.

Ich freue mich auf Antworten!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Es fehlt Drittens.
3.) Es erfolgt nur ein zeitweiliger Umzug in eine vom Vermieter zu stellende Ersatzwohnung und dann der Wiederbezug der gemieteten Wohnung. Etwaige Mehrkosten für Miete und die 2maligen Umzugskosten zahlt der Vermieter.

Das wäre die Situation wenn es zu keiner anderen Lösung durch Vereinbarung kommt. Weder der Mieter noch der Vermieter kann etwas anderes erzwingen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Admon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Es fehlt Drittens.
3.) Es erfolgt nur ein zeitweiliger Umzug in eine vom Vermieter zu stellende Ersatzwohnung und dann der Wiederbezug der gemieteten Wohnung. Etwaige Mehrkosten für Miete und die 2maligen Umzugskosten zahlt der Vermieter.

Das wäre die Situation wenn es zu keiner anderen Lösung durch Vereinbarung kommt. Weder der Mieter noch der Vermieter kann etwas anderes erzwingen.

Natürlich, das hatte ich ebenfalls in Betracht gezogen, aber der Vermieter möchte das (aktuell) nicht.
Wenn ich die beiden anderen Varianten vorschlage, sieht das 3. Angebot -rein finanziell- vermutlich doch wieder ganz freundlich aus. ;-)

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Er darf dir die neue Wohnung zum Preis der alten überlassen, aber Anspruch auf mehr als die 600€ warm hat er ohne Vertragsaenderung nicht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
Admon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Er darf dir die neue Wohnung zum Preis der alten überlassen, aber Anspruch auf mehr als die 600€ warm hat er ohne Vertragsaenderung nicht.

Bei gleicher Quadratmeter-Anzahl wäre ich voll bei Dir - aber wie sieht es aus, wenn ich mich durch die Umsiedlung "verbessere", d.h. jetzt rund 25qm mehr zur Verfügung habe?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der Vermieter hat eine Vertrag mit Dir, den muss er erfüllen.
Kann / will er aber nicht mehr.

Er kann sich entscheiden: entweder er akzeptiert die niedrigere Miete oder er zahlt halt die ganzen anderen Kosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Admon):
Zitat (von Akkarin):
Er darf dir die neue Wohnung zum Preis der alten überlassen, aber Anspruch auf mehr als die 600€ warm hat er ohne Vertragsaenderung nicht.

Bei gleicher Quadratmeter-Anzahl wäre ich voll bei Dir - aber wie sieht es aus, wenn ich mich durch die Umsiedlung "verbessere", d.h. jetzt rund 25qm mehr zur Verfügung habe?


Irrelevant. Er kann die gemietete Wohnung nicht zur Verfügung stellen, also schuldet er dir Schadensersatz in den Höhe der Mehrkosten.

( ist doch nicht deine Schuld, dass die ersatzwohnung mehr qm hat)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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