Wohnung vom Amt bezahlt bekommen

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.08.2019 23:00:08
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Wohnung vom Amt bezahlt bekommen

Guten Morgen zusammen,

ich will bzw. muss von zu Hause ausziehen, da ich andauernt nur noch Stress zu Hause habe. Zur Zeit bin ich auf eine Ausbildungsplatzsuche und hatte letzte Woche auch ein Vorstellungsgespräch. Im Moment beteilige ich mich an Maßnahmen vom Jobcenter, wo ich aber kein Geld für bekomme. Wie sieht es aus, dass mir das Amt eine Wohnung bezahlt ? Ich habe gehört, dass die Wohnung nicht warm 300,00 Euro und nicht mehr als 50 qm groß sein darf, stimmt das ? Dürfte die Wohnung auch ein paar Euro mehr rein, wenn ja, wie viel ?

Ich bitte um Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.08.2019 23:00:08
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Achso, ich komme aus Niedersachsen...

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7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Das ist kein mietrechtliches, sondern ein sozialrechtliches Problem. Besser dort mal nachfragen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

und wie alt bist du? Unter 25 hat man keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.08.2019 23:00:08
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich bin 19 Jahre und werde am 11.01. 20...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Es gibt auch fälle, in denen man die Wohnung auch unter 25 vom Amt bezahlt bekommt.

Wenn du als Härtefall gilts.
Dafür muss das Verhältnis zu deinen Eltern aber extrem zerrüttet.
Eine Ex Azubine von mir war ein Härtefall.

Ein Jugendlicher sieht sich schon als Härtefall wenn man normale Streitigkeiten mit seinen Eltern hat.

In ihrem Fall war es aber so, dass man sie zwangsverheiraten wollte, dadurch verstossen hat. Da sie sich geweigert hatte ect.

Also ist zu prüfen, wie sieht dein "Stress" aus?

Hättest du wirklich ernste Probleme, dann hättest du diese beschrieben.
Was dem Amt auch zu beweisen wäre. Sprich durch eine Prüfung durch das Jugendamt. (Ausbildungssuchend, sprich du könntest unter 18 sein)



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

:forum:
Da wäre Sozialrecht passender.



Im übrigen frage ich mich weshalb man nicht an der einzigen Stelle fragt die relevant ist?



quote:
Ich habe gehört, dass die Wohnung nicht warm 300,00 Euro und nicht mehr als 50 qm groß sein darf, stimmt das ?


Die Wohnung muss angemessen sein, das bestimmt sich durch einige Faktoren wie Wohnumfeld, Verfügbarkeit, Anzahl der Bewohner, etc.

Desweiteren muss der Antragsteller bedürftig sein.
'Stress zu Hause' stellt keine Bedürftigkeit im sozialrechtlichen Sinne dar.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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