Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
Liebe Community,
Folgender hypothetischer Fall zu einem Mietverhaeltnis ueber eine Wohnung:
Im Mietvertrag wird vereinbart, dass die Wohnung bei Auszug "kahl" uebergeben wird. Die Wohnung wurde mit kahlen Waenden, Laminatboden und tapezierten und gestrichenen Decken uebernommen.
Bei Einzug streicht der Mieter nun direkt auf die kahlen Waende. Dies wurde muedlich mit dem Vermieter abgesprochen, der Vermieter war damti einverstanden. Bei der Wohnungsuebergabe ist der Vermieter mit der Farbwahl des Mieters nicht einverstanden (einige Waende sind farbig) und fordert, dass die Waende weiss ueberstrichen werden.
Die Wohnung wurde jedoch mit grauen, scheckigen Waenden, teilweise mit dicken schwarzen Strichen und roten Flecken uebernommen.
Die Frage ist nun: Wie ist der Begriff "kahl" im Mietrecht definiert? Bedeutet dies, dass die Waende auch in einer bestimmten Farbe zurueckggeben werden muessen (helle Farben/ dunkle Farben)? Oder kann der Mieter davon ausgehen, dass "kahl" einfach nur "kahl" bedeutet oder kann der Vermieter fordern, dass die farbigen Waende weiss ueberstrichen werden?
Wie ist die Rechtslage?
Danke fuer eure Informationen,
Lunovis
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>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
Den Begriff "kahl" gibt es so im Mietrecht nicht. Die Wohnung ist geräumt zu übergeben und "besenrein" könnten diesem "kahl" nahe kommen.
Wurden den überhaupt die
Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen? Leider kein Hinweis.
Eine Farbvorgabe durch den Vermieter ist unwirksam.
Lediglich dann, wenn man bei einer Farbgestaltung durch den Mieter von einer Beschädigung sprechen könnte, müsste der Mieter tätig werden.
Aber hier wurde ja die Wohnung schon mit diesen versauten Wänden übernommen. Nein, der Vermieter hat keinen Anspruch auf weiße Wände.
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>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
quote:
Die Wohnung wurde jedoch mit grauen, scheckigen Waenden, teilweise mit dicken schwarzen Strichen und roten Flecken uebernommen.
Wurde das schriftlich festgehalten oder entspringt das nur deiner Phantasie ?
quote:
Wie ist der Begriff "kahl" im Mietrecht definiert?
Gibts nicht.
Bedeutet umgangsprachlich unmöbliert.
quote:
kann der Vermieter fordern, dass die farbigen Waende weiss ueberstrichen werden?
Ja, in weiß oder in sofort wiedervermietbare gedämpfte neutrale Farbtöne.
Nehme weiß, dann machste nix falsch !
quote:
Wie ist die Rechtslage?
Farbige Wände sind Sachbeschädigungen !
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