Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1143 Aufrufe

Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl

Liebe Community,
Folgender hypothetischer Fall zu einem Mietverhaeltnis ueber eine Wohnung:
Im Mietvertrag wird vereinbart, dass die Wohnung bei Auszug "kahl" uebergeben wird. Die Wohnung wurde mit kahlen Waenden, Laminatboden und tapezierten und gestrichenen Decken uebernommen.
Bei Einzug streicht der Mieter nun direkt auf die kahlen Waende. Dies wurde muedlich mit dem Vermieter abgesprochen, der Vermieter war damti einverstanden. Bei der Wohnungsuebergabe ist der Vermieter mit der Farbwahl des Mieters nicht einverstanden (einige Waende sind farbig) und fordert, dass die Waende weiss ueberstrichen werden.
Die Wohnung wurde jedoch mit grauen, scheckigen Waenden, teilweise mit dicken schwarzen Strichen und roten Flecken uebernommen.
Die Frage ist nun: Wie ist der Begriff "kahl" im Mietrecht definiert? Bedeutet dies, dass die Waende auch in einer bestimmten Farbe zurueckggeben werden muessen (helle Farben/ dunkle Farben)? Oder kann der Mieter davon ausgehen, dass "kahl" einfach nur "kahl" bedeutet oder kann der Vermieter fordern, dass die farbigen Waende weiss ueberstrichen werden?
Wie ist die Rechtslage?
Danke fuer eure Informationen,
Lunovis




von guest-12323.02.2012 10:22:28 am 22.02.2012 14:28
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
Die Rechtslage sagt, dass der Vermieter keine Wohnungen mit kräftigen Farben akzeptieren muß bei Rücknahme. Pastelltöne sind gestattet.

-----------------
""


von sonne12367 am 22.02.2012 15:24
Status: Unsterblich (1290 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 13 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
Den Begriff "kahl" gibt es so im Mietrecht nicht. Die Wohnung ist geräumt zu übergeben und "besenrein" könnten diesem "kahl" nahe kommen.

Wurden den überhaupt die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen? Leider kein Hinweis.

Eine Farbvorgabe durch den Vermieter ist unwirksam.
Lediglich dann, wenn man bei einer Farbgestaltung durch den Mieter von einer Beschädigung sprechen könnte, müsste der Mieter tätig werden.
Aber hier wurde ja die Wohnung schon mit diesen versauten Wänden übernommen. Nein, der Vermieter hat keinen Anspruch auf weiße Wände.

-----------------
""


von guest-12315.05.2012 07:09:00 am 22.02.2012 15:34
Status: Legende (488 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 7 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
An sinus44:

>Wurden den überhaupt die Schönheitsreparaturen auf den Mieter >übertragen? Leider kein Hinweis.
Vetraglich wurde vereinbart, dass die Wohnung "kahl" uebergeben wird. Eine explizite Uebertragung von Schoenheitsreparaturpflichten auf den Mieter wurde nicht vorgenommen.
Die Frage ist, ob sich aus dem Begriff "kahl" eine Farbpalette ableiten laesst, oder ob es wirklich nur "ohne Tapete/Tapetenreste" bedeutet.

>Lediglich dann, wenn man bei einer Farbgestaltung durch den >Mieter von einer Beschädigung sprechen könnte, müsste der Mieter >tätig werden.
>Aber hier wurde ja die Wohnung schon mit diesen versauten Wänden >übernommen.

Ich dachte der Zustand der Wohnung bei Einzug spielt keine Rolle, lediglich was vertraglich ueber die Rueckgabe vereinbart wurde.
Hier wurde nichts anderes vereinbart als "kahl".




-----------------
""


von guest-12323.02.2012 10:22:28 am 22.02.2012 15:42
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
quote:
Die Wohnung wurde jedoch mit grauen, scheckigen Waenden, teilweise mit dicken schwarzen Strichen und roten Flecken uebernommen.

Wurde das schriftlich festgehalten oder entspringt das nur deiner Phantasie ?

quote:
Wie ist der Begriff "kahl" im Mietrecht definiert?

Gibts nicht.
Bedeutet umgangsprachlich unmöbliert.

quote:
kann der Vermieter fordern, dass die farbigen Waende weiss ueberstrichen werden?

Ja, in weiß oder in sofort wiedervermietbare gedämpfte neutrale Farbtöne.
Nehme weiß, dann machste nix falsch !

quote:
Wie ist die Rechtslage?

Farbige Wände sind Sachbeschädigungen !

-----------------
""


von guest-12314.03.2012 12:05:24 am 22.02.2012 15:42
Status: Unsterblich (1465 Beiträge)
Userwertung:  1,6  (von 26 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
quote:
Ja, in weiß oder in sofort wiedervermietbare gedämpfte neutrale Farbtöne.
Nehme weiß, dann machste nix falsch !

Koennen Sie diese Aussage belegen oder ist das Ihre Privatmeinung?


quote:
Farbige Wände sind Sachbeschädigungen !

Leiten Sie diesen Zusammenhang irgendwoher ab, oder entspring der Ihrer Phantasie?

-----------------
""


von guest-12323.02.2012 10:22:28 am 22.02.2012 15:46
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
Es gibt genug Urteile dazu, auch BGH !
Bitte selber googeln !

-----------------
""


von guest-12314.03.2012 12:05:24 am 22.02.2012 16:05
Status: Unsterblich (1465 Beiträge)
Userwertung:  1,6  (von 26 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
quote:
Es gibt genug Urteile dazu, auch BGH !
Bitte selber googeln !

Zur Definition von "kahl" ohne weitere Klauseln zu Schoenheitsreparaturen konnte ich bisher nichts finden. Vielleicht google ich einfach falsch. Aber deshalb poste ich ja hier, vielleicht koennen Sie mir ja helfen?

-----------------
""


von guest-12323.02.2012 10:22:28 am 22.02.2012 16:10
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
quote:
Ich dachte der Zustand der Wohnung bei Einzug spielt keine Rolle

Tuts auch nicht.

-----------------
""


von sonne12367 am 22.02.2012 16:18
Status: Unsterblich (1290 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 13 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
quote:
Zur Definition von "kahl" ohne weitere Klauseln zu Schoenheitsreparaturen konnte ich bisher nichts finden. Vielleicht google ich einfach falsch.

So siehts aus !
Du solltest auch nicht nach kahl googel, sondern nach Farbige Wände sind Sachbeschädigungen !
Denn das glaubst Du doch nicht !



-----------------
""


von guest-12314.03.2012 12:05:24 am 22.02.2012 16:31
Status: Unsterblich (1465 Beiträge)
Userwertung:  1,6  (von 26 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wohnung "kahl" uebergeben/Begriffsdefinition "kahl
quote:

Du solltest auch nicht nach kahl googel, sondern nach Farbige Wände sind Sachbeschädigungen !
Denn das glaubst Du doch nicht !


Ich seh schon, du vetreibst dir hier nur deine Zeit. Zum Glueck gibt es eine Ignorier-Funktion.




-----------------
""


von guest-12323.02.2012 10:22:28 am 22.02.2012 16:37
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 4 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online