Wohnung ist dreckig und voller Viecher - Mietminderung?

28. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Stachelschwein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung ist dreckig und voller Viecher - Mietminderung?

Hallo,

ich habe zum 15.9. eine Wohnung zur Nachmiete übernommen. Bei der Besichtigung schon fielen mir die Spinnenweben auf, die munter von der Decke hangen, habe mir aber über das Ausmaß leider keine Gedanken gemacht.

Als ich mich dann nach der Übergabe und ohne Möbel in meiner neuen Wohnung umsah, hätte ich am liebsten die Schlüssel wieder zurückgegeben: Haare an allen erdenklichen und nicht erdenklichen Stellen (z.B. im obersten Fach des Küchenhängeschranks), Essensreste in der Spüle, Blut in der Dusche, Spinnenweben samt Bewohner wirklich überall, komische gelbe Fettflecken oder was auch immer auch überall, ausgelaufene Marmelade und Krümel im Kühlschrank etc. pp. . Außerdem roch man nun deutlich, dass die Vormieterin in der Wohnung geraucht hat. Mein Hightight waren kleine, schwimmende Tierchen in der Toilette, nachdem drei Tage nicht gespült wurde und trotz "Vorbehandlung" mit einem Kloputzstein.

Nach 4 Tagen sehr gründlichem putzen und neuem Anstrich ging es einigermaßen aber nun, etwa 4 Wochen nach Einzug, riechen Kühlschrank und Wohnung immer noch komisch, vor allem das Badezimmer riecht noch nach Rauch (den Luftfilter habe ich schon extra ausgetauscht) ich schätze, die Dame hat dort geraucht, komischerweise riecht auch der Kühlschrank nach Rauch. Immer wieder kommt neuer Dreck zum Vorschein, z.B, wenn man Wasser verschüttet kommt was neues aus den Ritzen. Außerdem werde ich die Spinnen und Fruchtfliegen (die auch in der leeren Wohnung überlebt haben) nicht los und ich habe kleine braune Käfer, ich fürchte, dass es Pelz- oder Brotkäfer sind.

So langsam fühle ich mich immer unwohler und habe das Gefühl, diese Wohnung niemals wirklich sauber zu bekommen. Ich gebe Unmengen Geld für Putzmittel und Duftstecker etc. aus, aber richtig Erfolg scheine ich nicht zu haben. Seitens der Hausverwaltung kam nur, dass es bekannt war, dass die Dame sehr wenig geputzt hat und man gab mir Recht, dass man eine Wohnung so nicht übergeben sollte.

Ich frage mich, ob ich bei solchen Zuständen (einmalig) die Miete kürzen kann? Meiner Meinung nach habe ich schon genug Ausgaben, um dem Dreck der Vormieterin zu beseitigen. Oder war ich dumm und hätte auf eine Grundreinigung bestehen können (sollen)?

Gruß
Stachel*******

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Stachel*******):
Seitens der Hausverwaltung kam nur, dass es bekannt war, dass die Dame sehr wenig geputzt hat und man gab mir Recht, dass man eine Wohnung so nicht übergeben sollte.


Aber als Nachmieter wurde die Wohnung so übernommen, ohne das im Protokoll zu vermerken?

Würde den Vermieter bitten, aufgrund des bekannten Zustands einen Kammerjäger zu beauftragen. Sollte auch in dessem Sinne sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Stachel*******):
Ich frage mich, ob ich bei solchen Zuständen (einmalig) die Miete kürzen kann? Meiner Meinung nach habe ich schon genug Ausgaben, um dem Dreck der Vormieterin zu beseitigen.

Man hat ja die Wohnung schon im Vorfeld besichtigt, warum sollte eine Minderung berechtigt sein?
Zitat (von Stachel*******):
Außerdem roch man nun deutlich, dass die Vormieterin in der Wohnung geraucht hat.

So was riecht man doch bei der Besichtigung. Rauchen ist normal kein Mangel.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Der Knackpunkt ist BGB § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

Für einen Rechtlichen Anspruch auf eine Mietminderung müsste der Mieter sich also die entsprechenden Recht bei der Annahme (bei der Wohnungsübergabe) vorbehalten haben.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Seh ich auch so, zumal Dreck noch nicht mal unbedingt ein Mangel ist

Es heißt ja "besenrein übergeben "
Das kann vieles heißen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stachelschwein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein, ich habe den Zigarettenrauch bei der Besichtigung nicht gerochen. Wie gesagt, anscheinend wurde im Bad geraucht und dort befindet sich eine Lüftung, wenn diese kurze Zeit an war, riecht man den Rauch kurz eher nicht und da das Bad sehr klein ist, habe ich mich bei der Besichtigung auch nur sehr kurz darin aufgehalten.

Wenn ich allerdings das Bad für eine Stunde mal nicht nutze, dann riecht man es halt sofort und die Tür mal auflassen kann ich auch nicht, da der Geruch sich dann in der Wohnung verteilt. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es nur Qualm ist, der da riecht.

Auch die Viecher konnte ich nicht sehen und das Ausmaß der Spinnenkolonie war mir nicht bewusst, wobei Spinnen ja auch keine Schädlinge sind, ich finde sie nur lästig, weil ich täglich bestimmt 3-4 Stück davon erledige.

Übergabeprotokoll gab es nicht wirklich. Ich fürchte, hier wurde etwas ausgenutzt, dass ich zum ersten Mal eine Wohnung selber angemietet habe und somit keine Ahnung hatte, wie sowas genau abläuft. Aber ich sehe schon, ich bin selber Schuld und hätte mir alles genauer ansehen müssen. Ich hätte niemals gedacht, dass eine kleine Wohnung so dreckig sein kann, zumal die Vormieterin nicht sehr lange darin gewohnt hat und einen normalen Eindruck machte, sie war gut angezogen, sogar geschminkt und ging einem recht guten Beruf nach. Bei der nächsten Wohnung werde ich schlauer sein!!

Als Mangel sehe ich es, weil ich wirklich schon sehr viel Geld für Reinigungsmittel ausgegeben habe und immer noch ausgebe, die nicht nötig gewesen wären, wenn mal ein Mindestmaß an Hygiene eingehalten worden wäre. Geputzt hätte ich selber sowieso nochmal, aber dafür hatte ich eigentlich nur einen Tag eingeplant... nun putze ich seit 4 Wochen fast täglich und es riecht noch immer komisch und es kommt noch immer Dreck aus allen Ritzen, das finde ich einfach ärgerlich!

Aber wie gesagt, ich war dumm und das wird mir nicht nochmal passieren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du hast eine versiffte Wohnung gemietet und das erkannt. Okay, das ist Dein Problem. Das musst Du akzeptieren. Deine Mitbewohner (Käfer u.s.w.) musst Du nicht akzeptieren. Da dem Vermieter schriftlich eine Frist setzen, einen Kammerjäger vorbei zu schicken, der das ganze in den Griff bekommt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.392 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.484 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen