Wohnung die es nie gegeben hat Steuer ?

2. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Von-kirschner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnung die es nie gegeben hat Steuer ?

Habe ein Problem , wobei eigentlich nicht , weis aber nicht was ich machen soll und ob ich überhaupt was machen soll
Situation
War lange Jahre an meiner Heimatgemeinde gemeldet (Wohnung A) dann habe ich mich beruflich verändert und war auswärts und habe mich bei Wohnung B vorrubergehend als nebenwohnsitz gemeldet da nicht sicher war ob ich wieder zurück gehe, als ich mich entschieden habe ( halbes Jahr später ) auswärts zu bleiben, habe ich mich komplett umgemeldet (das war vor 5 Jahren ) zumindest dachte ich das .
Habe seit August 2014 eine neue Wohnung damals hab ich gesagt bekommen das ich noch eine Wohnung in Deutschland habe da habe ich gesagt das es die seit 2010/2 nichtmehr gibt und es ein Fehler passiert sein muss nun habe ich ein Brief von unseren lieben Freunden der gez bekommen ( letzte Woche )bezüglich einer weiteren Wohnung , bin wieder auf die meldebehorde und habe gesagt das ich eine Bestätigung für die alleinige Wohnung brauche und die hat gesagt das die zweite Wohnung immer noch im system ist ( nach dem dritten Anlauf hat es dann funktioniert , Wohnung ist jetzt gelöscht ) also hat die vom Amt damals die Wohnungen blos ausgetauscht anstatt die eine abzumelden da es die ja seit 2010/2 nichtmehr gibt , und was der Meinung das alles richtig ist , hatte unwissentlich 5 Jahre einen nebenwohnsitz der garnicht da war es gibt die Wohnung nicht kein Mietvertrag garnichts.. Habe nun Angst das ich wegen der Meldung noch Ärger bekommen könnte ( muss sagen das ich bis jetzt von der Gemeinde nichts gehört habe) hatte den damaligen Nebensitz beruflich , und hab mich an der Wohnung A ja nie nebenwohnsitz angemeldet da es ja die Wohnung nicht gab und ich dachte die Wohnung ist gelöscht obeohl die Dame die Zustände blos getauscht hat. Ich bin der Meinung das ist ein Fehler der meldebehorde für den ich nichts kann ich hätte da ja keine Wohnung sehe ich das richtig ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>da es ja die Wohnung nicht gab <hr size=1 noshade>

Wieso gab es diese Wohnung nicht?
Einfach eine ausdeachte Adresse angegeben oder wie muss man das verstehen?
Da steht gar kein Haus mit Wohnungen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Von-kirschner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Doch die Wohnung A war bis 2010/2 mein Hauptwohnsitz und danach sollte die gelöscht werden, sie wurde aber zum Nebenwohnsitz gemacht .
Die Wohnung gab es also als Nebenwohnsitz nicht. Sie war aber fälschlicherweise beim Meldeamt gemeldet und ich wusste das nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Von-kirschner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

...In der Wohnung wohnen seit dem Zeitpunkt an (2010/2) auch andere Leute, ich nichtmehr..

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber der Beitrag ist völlig unverständlich.

Es interessiert auch nicht was du irgendwo gesagt hast (hört sich manchmal so an, als ob es gar nicht der Wahrheit entsprochen hat). Entscheidend ist wie es wirklich war, also wo du gewohnt hast, die Meldung hat damit auch nichts zu tun.

Und zu guter Letzt: Was hat das alles mit Steuerrecht zu tun?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Habe nun Angst das ich wegen der Meldung noch Ärger bekommen könnte


Die Angst ist unbegründet.

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