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Wohnung an leistungsbeziehenden Partner vermieten

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Wohnung an leistungsbeziehenden Partner vermieten

Hallo.

Meine Freundin bezieht ALG2. Sie geht zwar halbtags Arbeiten aber für ihre zwei Kinder welche nicht von mir sind und für die der Erzeuger keinen Unterhalt bezahlt reicht das beiweitem nicht aus um ohne Untersützung vom Staat über die Runden zu kommen.Wir wohnen getrennt.
Jetzt bin ich dabei mir ein Zweifamilienhaus zu kaufen, und es stellt sich mir die Frage ob ich meiner Freundin eine der beiden Wohnungen vermieten kann während ich selbst in der anderen Wohnung lebe, ohne das ihr Leistungen gestrichen werden. Es handelt sich um zwei getrennte Haushalte.

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von wolkenhauer am 21.03.2011 16:44
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Wohnung an leistungsbeziehenden Partner vermieten
@wolkenhauer

ganz einfach:

Ordentlich die Wohnung vermieten: MIT Mietvertrag

- die Höhe der Quadratmeter beachten (ggf. ein Zimmer abziehen)

Hier die Richtlinien des Trägers für Kosten der Unterkunft:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

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von eulchen am 26.03.2011 18:43
Status: Junior (90 Beiträge)
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>Wohnung an leistungsbeziehenden Partner vermieten
@wolkenhauer:

Mach mit Deiner Freundin einen Mietvertrag in einer Form, wie Du ihn auch mit einem Fremden machen würdest. Wenn dann noch die Angemessenheitskriterien des örtlichen Jobcenters beachtet werden, dürfte es keine Probleme geben.

Soweit das rechtliche.

Moralisch betrachtet hat das Ganze selbst für mich - der ich mich mit solchen Bewertungen üblicherweise sehr zurückhalte - einen recht faden Beigeschmack. Deine Freundin bezieht staatliche Leistungen, inklusive der Kosten der Unterkunft. Dir scheint es dagegen finanziell relativ gut zu gehen, ansonsten könntest Du wohl kein Zweifamilienhaus kaufen. Und finanziert werden soll das Haus, zumindest teilweise, auf Staatskosten, indem Deine Freundin weiterhin sich die Miete, mit der Du dann einen Teil der Hypotheken tilgst, vom Jobcenter zahlen lässt. Und Ihr zwei lebt dann offiziell in getrennten Wohnungen, aber doch unter einem Dach, wo letztendlich kein Mensch beurteilen kann, wie die tatsächlichen Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse sind. Sorry, falls ich dir unrecht tue, aber das klingt so ein ganz kleines bischen nach Abzockmentalität.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 26.03.2011 19:09
Status: Tao (9084 Beiträge)
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