>Wohnung an leistungsbeziehenden Partner vermieten
@wolkenhauer:
Mach mit Deiner Freundin einen Mietvertrag in einer Form, wie Du ihn auch mit einem Fremden machen würdest. Wenn dann noch die Angemessenheitskriterien des örtlichen Jobcenters beachtet werden, dürfte es keine Probleme geben.
Soweit das rechtliche.
Moralisch betrachtet hat das Ganze selbst für mich - der ich mich mit solchen Bewertungen üblicherweise sehr zurückhalte - einen recht faden Beigeschmack. Deine Freundin bezieht staatliche Leistungen, inklusive der Kosten der Unterkunft. Dir scheint es dagegen finanziell relativ gut zu gehen, ansonsten könntest Du wohl kein Zweifamilienhaus kaufen. Und finanziert werden soll das Haus, zumindest teilweise, auf Staatskosten, indem Deine Freundin weiterhin sich die Miete, mit der Du dann einen Teil der Hypotheken tilgst, vom Jobcenter zahlen lässt. Und Ihr zwei lebt dann offiziell in getrennten Wohnungen, aber doch unter einem Dach, wo letztendlich kein Mensch beurteilen kann, wie die tatsächlichen Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse sind. Sorry, falls ich dir unrecht tue, aber das klingt so ein ganz kleines bischen nach Abzockmentalität.
Gruß,
Axel
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von AxelK am 26.03.2011 19:09
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