Wohnung Erblasser

30. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Der Schlumpf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnung Erblasser

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt stellt sich dar:

meine Schwiegermutter zog vor 4 Wochen nach dem Tod meines Schwiegervaters in unsere Nähe. Da sie selbst keinen Kredit von der Bank erhält (zu geringe Rente) übernahm mein Mann den Kauf und den Kreditvertrag für neue Möbel.

Ein Teil der Möbel wurde geliefert und von uns in der neuen Wohnung aufgebaut.

Nun ist meine Schwiegermutter auch verstorben.

Wir möchten uns erst einen Überblick über die finanzielle Situation verschaffen bevor wir das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Es gab vor dem Tod eine Vollmacht für alle Tätigkeiten die auch über den Tod hinaus gilt.

Dürfen wir:

In der Wohnung den Kühlschrank leeren und alle Stromgeräte abziehen?

Unser nachweisbares Eigentum - die Küche - aus der Wohnung nehmen? Alles andere würden wir in der Wohnung belassen.

Die Wohnung kündigen um ggf. weitere Schulden abzuwenden?

Versicherungen, Zeitungen etc. Über den Tod informieren?

Oder nehmen wir da das Erbe durch unser handeln schon an?

Über Antworten wäre ich dankbar.

Signatur:

mit freundlichen Grüßen

M. Neubert

Testament oder Erbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Wir möchten uns erst einen Überblick über die finanzielle Situation verschaffen bevor wir das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Die Erbschaft gilt als angenommen, wenn nicht form- und fristgerecht ausgeschlagen wird. Du gehörst nicht zu den gesetzlichen Erben.
Zitat:
Dürfen wir In der Wohnung den Kühlschrank leeren und alle Stromgeräte abziehen?

Ja.
Zitat:
Unser nachweisbares Eigentum - die Küche - aus der Wohnung nehmen?

Ja.
Zitat:
Die Wohnung kündigen um ggf. weitere Schulden abzuwenden?

Nein.
Zitat:
Versicherungen, Zeitungen etc. Über den Tod informieren?

Es gibt hierzu eine Verpflichtung, es schadet aber auch nicht, über den Tod zu informieren.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):

Zitat:
Die Wohnung kündigen um ggf. weitere Schulden abzuwenden?

Nein.

Selbstverständlich können die Erben den Mietvertrag kündigen.

"Meine Schwiegermutter" legt nahe, daß es sich um die Mutter des Ehegatten handelt. Als Sohn/Tochter wäre der Ehegatte gesetzlicher Erbe. Von irgendeinem anderslautenden Testament ist im EP ja nicht die Rede.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Selbstverständlich können die Erben den Mietvertrag kündigen.


Wer ausschlägt ist aber kein Erbe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
"Meine Schwiegermutter" legt nahe, daß es sich um die Mutter des Ehegatten handelt. Als Sohn/Tochter wäre der Ehegatte gesetzlicher Erbe.

Deshalb mein Hinweis, dass "Der Schlumpf" (=Schwiegersohn/Schwiegertochter) nicht zu den gesetzlichen Erben gehört.
Zitat:
Wir möchten uns erst einen Überblick über die finanzielle Situation verschaffen bevor wir das Erbe annehmen oder ausschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Der Schlumpf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Dass ich nicht erbberechtigt bin weiß ich. Nur mein Mann und meine Tochter.

Nach einem Anruf beim Nachlassgericht sind wir nun auch etwas schlauer.

Wir werden unsere Sachen aus der Wohnung holen. Sollte sich nach Sichtung der Unterlagen und Rücksprache mit der Bank unser Verdacht bestätigen, wird mein Mann ausschlagen und anschließend wir beide für unsere Tochter.

0x Hilfreiche Antwort

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