Wohnsitz abmelden? Unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

2. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
jannrietzsch
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Wohnsitz abmelden? Unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Guten Abend,

ich beschäftige mich immer noch mit der Frage: Was passiert mit der Krankenversicherung (KV) wenn man für eine Weile (max. 1 Jahr) ins Ausland geht?

Tja, es scheint wohl keinen Ausweg zu geben. Wenn man in DE gemeldet ist, fällt man automatisch unter die Krankenversicherungspflicht.

Ich bin EU-Bürger, lebe bereits seit einigen Jahren in DE und besitze einen unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Ich beabsichtige nun, nach Japan zu gehen und dort für eine gewisse Zeit zu leben und zu arbeiten.
Ich würde aber die Wohnung hier in DE behalten.

Auf Grund der Regelungen für die Arbeitsgenehmigung in Japan muss ich dort einen Arbeitgeber finden, der für mich ein Arbeitsvisum sponsort, damit ich in Japan arbeiten darf. Dann könnte ich mich dort bei der Nationalkrankenkasse (NHI) anmelden .

Zu diesem Zweck würde ich aber zunächst mit einem Touristenvisum nach Japan fliegen (welches 3 Monate gültig ist) und vor Ort nach einer Arbeit suchen.

Es wird schon klappen. Ich würde nach Japan nicht alleine fliegen sondern zusammen mit jemandem, der auch genug Geld für uns beide für den Anfang hat. Also hier ist die Frage nicht, ob es machbar ist, d.h. ob ich eine Arbeit dort finden werde, etc, etc. Daher können wir diesen Aspekt in der Diskussion mal weglassen.

Einige von euch sagten hier im Forum, dass eine Auslandskrankenversicherung als Nachweis für die KV ausreichen würde, um - wenn ich dann zurück nach DE kehre und mich bei meiner KV wieder anmelde - nicht das Risiko einzugehen, dass sie von mir eine Rückzahlung von Beiträgen verlangen würden.

Ich habe ein wenig danach recherchiert und es sieht so aus, dass eine AuslandsKV als Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz im Ausland doch nicht ausreicht.
Wirklich eine blöde Situation!

Also an der Stelle frage ich mich, ob eine Abmeldung des Wohnsitzes doch die richtige Lösung wäre. Einige behaupten, es sei eigentlich sogar eine Pflicht, den Wohnsitz abzumelden, wenn man sich länger als 2 Monate im Ausland aufhält.
Eine Abmeldung würde auf alle Fälle Vorteile mit sich bringen wie:

- Kein Problem mehr mit der KV
- Keine blöde GEZ mehr bezahlen müssen

aber welches wären die Nachteile?
Da muss man sich wirklich gut informieren und es ist nicht eine Frage von subjektiven Meinungen sondern von Gesetzen.

Mir fallen z.B. folgende Fragen ein:

1)Was würde z.B. mit meinem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis passieren? Gäbe es Konsequenzen?
2) Was passiert mit dem Recht auf Sozialhilfe (Hartz IV), falls ich mich bei meinem Rückkehr vorübergehend (bis ich wieder eine Arbeit hier in DE finde) arbeitslos melden muss
3) Darf ich die Wohnung behalten ohne angemeldet zu sein?
4) Was passiert mit den bisherigen eingezahlten Rentenbeiträgen?
5) Und überhaupt, was für Nachteile könnten sich ergeben?

Vielleicht gibt es jemanden von euch hier in diesem Forum, der sich damit gut auskennt?
Vielen Dank im Voraus

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Ich bin EU-Bürger, lebe bereits seit einigen Jahren in DE und besitze einen unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Als EU-Bürger brauchst Du keine Aufenthaltserlaubnis in anderen EU-Staaten, Du genießt Freizügigkeit.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von jannrietzsch):
Zu diesem Zweck würde ich aber zunächst mit einem Touristenvisum nach Japan fliegen (welches 3 Monate gültig ist) und vor Ort nach einer Arbeit suchen.

Sprichst Du Japanisch ?
Hast Du Dich schon einmal mit den Arbeitsaufnahme- und den Arbeitsbedingungen in Japan vertraut gemacht ?
Guck mal hier:
http://www.reiselexikon.de/gebiet-a-z/asien/japan/arbeiten-in-japan.html

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jannrietzsch
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

DAnke für eure Beitrage.
Ich hatte es schon befürchtet, dass man nun darüber diskutieren würde, ob es möglich eine Arbeit in Japan zu finden etc. In der Tat sagte ich:

Daher können wir diesen Aspekt in der Diskussion mal weglassen.

Mir ist es nun eigentlich wichtig eine Antwort auf die Frage "Abmeldung oder nicht".

Also an der Stelle frage ich mich, ob eine Abmeldung des Wohnsitzes doch die richtige Lösung wäre. Einige behaupten, es sei eigentlich sogar eine Pflicht, den Wohnsitz abzumelden, wenn man sich länger als 2 Monate im Ausland aufhält.
Eine Abmeldung würde auf alle Fälle Vorteile mit sich bringen wie:

- Kein Problem mehr mit der KV
- Keine blöde GEZ mehr bezahlen müssen

aber welches wären die Nachteile?
Da muss man sich wirklich gut informieren und es ist nicht eine Frage von subjektiven Meinungen sondern von Gesetzen.

Mir fallen z.B. folgende Fragen ein:

1)Was würde z.B. mit meinem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis passieren? Gäbe es Konsequenzen?
2) Was passiert mit dem Recht auf Sozialhilfe (Hartz IV), falls ich mich bei meinem Rückkehr vorübergehend (bis ich wieder eine Arbeit hier in DE finde) arbeitslos melden muss
3) Darf ich die Wohnung behalten ohne angemeldet zu sein?
4) Was passiert mit den bisherigen eingezahlten Rentenbeiträgen?
5) Und überhaupt, was für Nachteile könnten sich ergeben?



-- Editiert von jannrietzsch am 03.09.2016 14:11

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von jannrietzsch):
1)Was würde z.B. mit meinem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis passieren? Gäbe es Konsequenzen?

Nein, weil Du als EU-Bürger jederzeit in eine anderen EU-Staat leben kannst und Du dafür keine Aufenthaltserlaubnis brauchst.
Zitat (von jannrietzsch):
2) Was passiert mit dem Recht auf Sozialhilfe (Hartz IV), falls ich mich bei meinem Rückkehr vorübergehend

Die wirst Du dann wohl in Deinem Heimatstaat beantragen müssen.
Zitat (von jannrietzsch):
3) Darf ich die Wohnung behalten ohne angemeldet zu sein?

Beim Einwohnermeldeamt erfragen.
Zitat:
4) Was passiert mit den bisherigen eingezahlten Rentenbeiträgen?

Die bleiben Dir erhalten. Wenn Du bereit mindestens 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast, dann hast Du bereits einen, wenn auch geringen, Rentenanspruch erworben.
Zitat (von jannrietzsch):
5) Und überhaupt, was für Nachteile könnten sich ergeben?

Es wäre unmöglich alle Eventualitäten hier aufzuzählen. Letztendlich gibt es immer Risiken.
Flugzeugabsturz, Krankheit, keine Arbeitsstelle in Japan finden und, und, und.



-- Editiert von ya338 am 03.09.2016 16:49

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jannrietzsch
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von jannrietzsch):
1)Was würde z.B. mit meinem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis passieren? Gäbe es Konsequenzen?

Nein, weil Du als EU-Bürger jederzeit in eine anderen EU-Staat leben kannst und Du dafür keine Aufenthaltserlaubnis brauchst.
Zitat (von jannrietzsch):
2) Was passiert mit dem Recht auf Sozialhilfe (Hartz IV), falls ich mich bei meinem Rückkehr vorübergehend

Die wirst Du dann wohl in Deinem Heimatstaat beantragen müssen.
Zitat (von jannrietzsch):
3) Darf ich die Wohnung behalten ohne angemeldet zu sein?

Beim Einwohnermeldeamt erfragen.
Zitat:
4) Was passiert mit den bisherigen eingezahlten Rentenbeiträgen?

Die bleiben Dir erhalten. Wenn Du bereit mindestens 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast, dann hast Du bereits einen, wenn auch geringen, Rentenanspruch erworben.
Zitat (von jannrietzsch):
5) Und überhaupt, was für Nachteile könnten sich ergeben?

Es wäre unmöglich alle Eventualitäten hier aufzuzählen. Letztendlich gibt es immer Risiken.
Flugzeugabsturz, Krankheit, keine Arbeitsstelle in Japan finden und, und, und.



-- Editiert von ya338 am 03.09.2016 16:49


Danke für deine Antwort.
Ich gehe auch davon aus, dass ich kene Aufenthaltserlaubnis benötige, aber warum hat mir denn das Ausländerbehörde eine unbefristete ausgestellt. Ich fragte mich, ob dies dadürch ihre Gültigkeit verlieren würde.

In Bezug auf die Frage über das Recht auf Harzt IV verstehe ich deine Antwort nicht.
Du sagst:

Die wirst Du dann wohl in Deinem Heimatstaat beantragen müssen

Wieso denn das? Meinst du also damit dass eine Abmeldung würde dies als Konsequenz haben? Ich habe doch schon einmal Hartz IV bezogen wegen Arbeitslosigkeit. Würde ich demnach dieses Recht verlieren? Trotz unbefristeter Aufenthaltserlaubnisses ?

Ja einen Rentenanspruch habe ich erworben. Du meinst, ich würde ihn nicht verlieren.

Wie lautet die Meinungen von anderen hier im Forum? Gibt es Mitglieder dieses Forums, die sich mit diesen Gesetzen auskennen?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von jannrietzsch):
1)Was würde z.B. mit meinem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis passieren? Gäbe es Konsequenzen?

Ja, die könnte erlöschen, § 51 AufenthG



Zitat (von jannrietzsch):
3) Darf ich die Wohnung behalten ohne angemeldet zu sein?

Ja, kann man und darf man.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jannrietzsch
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jannrietzsch):
1)Was würde z.B. mit meinem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis passieren? Gäbe es Konsequenzen?

Ja, die könnte erlöschen, § 51 AufenthG


Aber § 51 AufenthG gilf für nich EU Bürger. Mr X ist aus Frankreich! ER ist also EU Bürger und eigentlich braucht man als EU-Bürger keinen Aufenthaltserlaubnis mehr, oder liege ich gerade falsch?

http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/aufenthaltsgesetz/erloeschen-des-aufenthaltsrechts.html

Ich dachte, ich finde hier im Forum experte Meinungen aber anscheinend bin ich doch besser informiert?
Und doch kennen ich mich nicht gut aus! Aber genug um zumindest solche einfache Dinge zu kennen.

Wo sind die Experten in diesem Forum, die auf alle Fragen dieses Thread eingehen können?



-- Editiert von jannrietzsch am 03.09.2016 23:19

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jannrietzsch):1)Was würde z.B. mit meinem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis passieren? Gäbe es Konsequenzen?
Ja, die könnte erlöschen, § 51 AufenthG

Nein, weil EU-Bürger freizügigberechtigt sind und in allen EU-Staaten diese Freizügigkeit wahrnehmen können.

In meiner Familie gibt es mehrere EU-Ausländer. Keiner von denen hat eine Aufenthaltserlaubnis.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wieso denn das? Meinst du also damit dass eine Abmeldung würde dies als Konsequenz haben? Ich habe doch schon einmal Hartz IV bezogen wegen Arbeitslosigkeit. Würde ich demnach dieses Recht verlieren? Trotz unbefristeter Aufenthaltserlaubnisses ?

Eventuell.
Denn nach §7 SGB II sind folgende Personen von Hartz4 ausgeschlossen: Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts
Nach "§ 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt" ist man wenn man mindestest 1 Jahr in D gearbeit hat und dann anschließend unverschuldet arbeitslos wurde (Bescheinigung der Agentur für Arbeit erforderlich). Das wird wohl nicht der Fall sein, wenn man frisch aus Japan zurück kommt.
Die Freizügigkeit innerhalb der EU beudeutet, dass man überall wohnen und arbeiten darf. Sie bedeutet aber nicht, dass man überall Sozialleistungen beziehen kann.
Es besteht also durchaus die Gefahr, dass das Jobcenter für die ersten 3 Monate nach der Rückkehr aus Japan keine Leistungen zahlt und den Ratschlag erteilt, für die ersten 3 Monate Sozialleistungen in Frankreich zu beantragen. Ob Frankreich in solchen Fällen Sozialleistungen zahlt und die dann auch nach Deutschland überweist, müsste man in einem französischen Forum nachfragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jannrietzsch
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Wieso denn das? Meinst du also damit dass eine Abmeldung würde dies als Konsequenz haben? Ich habe doch schon einmal Hartz IV bezogen wegen Arbeitslosigkeit. Würde ich demnach dieses Recht verlieren? Trotz unbefristeter Aufenthaltserlaubnisses ?

Eventuell.
Denn nach §7 SGB II sind folgende Personen von Hartz4 ausgeschlossen: Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts
Nach "§ 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt" ist man wenn man mindestest 1 Jahr in D gearbeit hat und dann anschließend unverschuldet arbeitslos wurde (Bescheinigung der Agentur für Arbeit erforderlich). Das wird wohl nicht der Fall sein, wenn man frisch aus Japan zurück kommt.
Die Freizügigkeit innerhalb der EU beudeutet, dass man überall wohnen und arbeiten darf. Sie bedeutet aber nicht, dass man überall Sozialleistungen beziehen kann.
Es besteht also durchaus die Gefahr, dass das Jobcenter für die ersten 3 Monate nach der Rückkehr aus Japan keine Leistungen zahlt und den Ratschlag erteilt, für die ersten 3 Monate Sozialleistungen in Frankreich zu beantragen. Ob Frankreich in solchen Fällen Sozialleistungen zahlt und die dann auch nach Deutschland überweist, müsste man in einem französischen Forum nachfragen.


Danke für deinen Beitrag.
Selbst wenn Mr X bereits mehrere Jahren in DE angemeldet war, würde dann eine Anmeldung für ein Jahr bedeutet, dass wenn er zurückkehrt , ist er wie jemand, der gerade frisch zum ersten Mal in DE einzieht?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Selbst wenn Mr X bereits mehrere Jahren in DE angemeldet war, würde dann eine Anmeldung für ein Jahr bedeutet, dass wenn er zurückkehrt , ist er wie jemand, der gerade frisch zum ersten Mal in DE einzieht?

Zumindest nach den Buchstaben des Gesetzes wäre es so.
Wie das in der Praxis aussieht, da bin ich überfragt. Evtl. die Frage im Unterforum Sozialrecht nochmal einstellen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort



#14
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

@TomRohwer
Auch wenn Du das gleich zweimal schreibst:
Ich kenne einige hier seit Jahren aufhältige EU-Bürger (teilweise Familienangehörige),
von denen verfügt keiner über einen Aufenthaltstitel. Weder als Klebesticker im Pass,
noch als eAT-Kärtchen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen