Wohnrecht und Nebenkosten

11. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hartl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnrecht und Nebenkosten

Hallo,

Meine Mutter wurde anlaesslich einer Hofuebergabe an ihren Bruder mit einem lebenslaenglichen Wohnrecht auf dem Hof ausgestattet. Nach der Übergabe wurde Baugrund verkauft. Dieses Geld hat ihr Bruder u.a. in eine Eigentumswohnung gesteckt, in der meine Mutter seither wohnt. Das Wohnrecht wurde nicht ‚umgeschrieben’. Seit je zahlt meine Mutter das Wohngeld. Da sie über eine sehr geringe Rente verfuegt, wollen wir, dass das Wohngeld kuenftig von den Erben des Bruders bezahlt wird.

1. Muss meine Mutter Rücklage und Verwalter zahlen?
2. Muss sie die verbrauchsabhängigen Betriebskosten
zahlen?
3. Sofern sie nicht verpflichtet ist, kann sie zurückfordern?
4. Wenn ja, wie lange?
5. Muß sie die Wohnung selber instandhalten?

Für konkrete Hinweise im voraus danke, Hartl

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Deine Mutter uss die Nebenkosten tragen, die üblicherweise auch ein Mieter tragen würde, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

zu 1.: Nein
zu 2.: Ja
zu 3.: Ich bin mir nicht sicher, würde aber sagen Nein
zu 4.: Siehe 3. Falls ich mit meiner Meinung falsch liege und sie doch die Beträge zurück fordern kann, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
zu 5.: Nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ergänzung zu meiner ersten Antwort:

Mündliche Vereinbarungen sind auch wirksam. Und aus dem Umstand, dass Deine Mutter bislang immer das Wohngeld gezahlt hat, kann man wahrscheinlich schließen, dass das (mündlich) auch so vereinbart wurde.

Meine Antworten gelten nur, falls keine Vereinbarung existiert.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hartl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Ergänzung zu Frage 5: Meine Mutter kann also von der Eigentümerin verlangen, dass anstehende Instandhaltungen in der Wohnung(zB verschlissene Teppichböden) von der Eigentümerin bezahlt werden?

Ergänzung zu Frage 2: Wenn Sie die Betriebskosten zahlen muß, muß ich dafür dann im Rahmen meiner Unterhaltspflicht meiner Mutter gegenüber einstehen?

Viele Grüße und Danke - Hartl

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hartl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

hh antwortet nicht ???

1x Hilfreiche Antwort

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