Wohnrecht und Betriebskosten

3. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
CLBoehmer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht und Betriebskosten

Hallo,

vor einigen Jahren hat mir mein Vater sein 2-Fam.-Haus überschrieben, im Gegenzug musste ich meine zwei Geschwister ausbezahlen! In der Notarsurkunde hat er für sich und meine Mutter ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht (kein Niesbrauchrecht!!!) eintragen lassen. Die obere Wohnung wird nun von meinen Eltern, die untere von meiner Familie bewohnt. Von Anfang an war es geregelt, dass er die Hälfte der Betriebskosten übernimmt (eine genaue Aufschlüsselung ist aufgrund fehlender Zähler nicht möglich). Jedoch auch von Anfang an gab es hiermit Probleme. Er will zB Stromnachzahlungen nicht mehr zur Hälfte übernehmen, obwohl er den Strom ja auch verbraucht! Er will die Grundsteuerkosten nicht zur Hälfte übernehmen, obwohl diese ja in der Betriebskostenverordnung verankert ist. Fakt ist einfach er ist der Meinung er müsse nicht die kompletten Betriebskosten, wie es in einem "normalen" Mietverhältnis üblich ist, bezahlen. Wer kann mir hier helfen, ob er sich tatsächlich weigern kann und ich für seine verursachten Kosten aufkommen muss. Ich habe auch bereits überlegt, für viel Geld weitere Zähler einbauen zu lassen, um eine 100% Abrechnung erstellen zu können. Dies würd ich mir jedoch gerne sparen, wenn es tatsächlich so ist, dass ich sowieso für die Nebenkosten aufkommen muss! Nur nebenbei bemerkt, meine Eltern leben keineswegs in ärmlichen Verhältnissen, könnten das Geld für die Nebenkosten also mit Leichtigkeit aufbringen.
Bin im voraus dankbar für Antworten.
Gruß
Claudia

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