Wohnrecht-nachträgliche Nebenkostenrechnung an den Hauseigentümer

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
paula84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht-nachträgliche Nebenkostenrechnung an den Hauseigentümer

Hallo,

wie seht ihr die Lage? Ein Hauseigentümer bekommt per Ende 2007 eine Nebenkostenbeteiligungrechnung für die Jahre 2002 bis 2005 vom Wohnrechtsbegünstigen vorgelegt. Die Räume, die vom Wohnrecht nicht belastet sind, wurden zu keiner Zeit bewohnt und konnten zeitweise auch nicht betreten werden.

Hat der Begünstigte des Wohnrechts hier überhaupt einen Anspruch? Und wenn ja, sind dann nicht wenigsten die Jahre 2002 bis 2004 verjährt?
Würd mich über Antworten freuen! Vielen Dank im Voraus!
Grüße,
paula

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
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#2
 Von 
paula84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vereinbart ist: Kosten für Heizung, Warmwasser, Strom, Gas, Wasser ... hat für die Räume, die das Wohnrecht betreffen, der Begünstigte zu tragen.

Kein Zutritt, weil man sich den Schlüssel erst über einen Anwalt besorgen musste.

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#3
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#4
 Von 
paula84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

I.d.R. aber wird dadurch kein NK übernommen, alles andere hat der Eigentümer besser rechtzeitig ankündigen können, ansonsten muss er das nun gut begründen. Vielleicht kommen Schadenersatzansprüche hier in Betracht!!!
Sorry, aber das versteh ich jetzt nicht. Was hätte der Eigentümer ankündigen können? Die NK-Rechnung stellt der Wohnrechtsbegünstigte dem Eigentümer! Und wie soll sich der Schadensersatzanspruch begründen? Der Eigentümer konnte nicht ins Eigentum.

Alles was vor 2004 fällig war ist in 2007 verjährt!
Ist nicht bereits auch die NK-Forderung für 2004 verjährt?

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#5
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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