Wohnrecht bzw. Nießbrauch an Eigentumswohnung
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Wohnrecht bzw. Nießbrauch an Eigentumswohnung
Hallo,
wir sind in Kürze Eigentümer einer Eigentumswohnung und möchten unseren Eltern ein lebenslanges Wohnrecht bzw. den Nießbrauch darin/dafür eintragen lassen. Nun sagte unser Notar, dass würde nicht gehen für eine Eigentumswohnung!? Gibt es denn einen Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch? Wie können wir es vertraglich absichern, dass unsere Eltern lebenslang dort wohnen können?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüße spacyalia
von spacyalia am 25.10.2004 20:38
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>Wohnrecht bzw. Nießbrauch an Eigentumswohnung
Natürlich kann man sowohl Wohnrecht als auch Nießbrauchrecht für eine Eigentumswohnung eintragen lassen. Warum sollte das denn nicht gehen?
Das Wohnrecht beinhaltet nur das Recht, selbst in der Wohnung zu wohnen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann ist dieses Wohnen kostenfrei.
Beim Nießbrauchrecht darf man außer so Dingen wie Verkaufen, Beleihen, wesentliches Verändern alles mit der Wohnung machen. Dazu zählt insbesondere das Recht zur Vermietung. Der Nießbraucher muss aber dann auch alle regelmäßig anfallenden Kosten für die Wohnung übernehmen. Der Eigentümer hat kein Hausrecht.
von hh am 28.10.2004 10:08
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>Wohnrecht bzw. Nießbrauch an Eigentumswohnung
Vielen Dank für Ihre Info, dass hilft uns schon mal weiter.
Viele Grüße
spacyalia
von spacyalia am 28.10.2004 11:22
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>Wohnrecht bzw. Nießbrauch an Eigentumswohnung
Meine Eltern haben meinem Bruder zu Lebzeiten alles vermacht und sich ein lebenslanges Nutznießrecht notariell eintragen lassen. Wegen finanziellen Schwierigkeiten dieses Bruders haben meine Eltern auf diesen Nutznieß etwa am 1.04,05 notariell verzichtet. Wie lange kann dieser Verzicht zurückgenommen werde, weil mein Bruder nun das Haus verkaufen will.
-----------------
"
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Holger Eggert
Heimstättenstr. 19
82166 Gräfelfing
089 8"
von Holger Eggert am 22.05.2005 15:27
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>Wohnrecht bzw. Nießbrauch an Eigentumswohnung
Verzichtet ist verzichtet. Also Rücknahme gar nicht mehr möglich würde ich sagen.
von sika0304 am 23.05.2005 08:38
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>Wohnrecht bzw. Nießbrauch an Eigentumswohnung
Danke für die Auskunft.
Das ist bitter für meine Eltern.
Dann werden wir wohl die Erbvereinbarung anfechten müssen, in der sich der ältere Bruder verpflichtet hat, meine Eltern bis Lebensende zu pflegen und dieses durch die Veränderung seiner Lebensumstände nicht mehr wahrnehmen kann.
von Holger Eggert am 23.05.2005 09:24
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>Wohnrecht bzw. Nießbrauch an Eigentumswohnung
Haben Ihre Eltern nicht nur auf das Nutznießrecht verzichtet, sondern auch auf die lebenslange Pflege?
von Vienna am 23.05.2005 11:02
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