Hallo,
wir sind in Kürze Eigentümer einer Eigentumswohnung und möchten unseren Eltern ein lebenslanges Wohnrecht bzw. den Nießbrauch darin/dafür eintragen lassen. Nun sagte unser Notar, dass würde nicht gehen für eine Eigentumswohnung!? Gibt es denn einen Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch? Wie können wir es vertraglich absichern, dass unsere Eltern lebenslang dort wohnen können?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüße spacyalia
Wohnrecht bzw. Nießbrauch an Eigentumswohnung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Natürlich kann man sowohl Wohnrecht als auch Nießbrauchrecht für eine Eigentumswohnung eintragen lassen. Warum sollte das denn nicht gehen?
Das Wohnrecht beinhaltet nur das Recht, selbst in der Wohnung zu wohnen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann ist dieses Wohnen kostenfrei.
Beim Nießbrauchrecht darf man außer so Dingen wie Verkaufen, Beleihen, wesentliches Verändern alles mit der Wohnung machen. Dazu zählt insbesondere das Recht zur Vermietung. Der Nießbraucher muss aber dann auch alle regelmäßig anfallenden Kosten für die Wohnung übernehmen. Der Eigentümer hat kein Hausrecht.
Vielen Dank für Ihre Info, dass hilft uns schon mal weiter.
Viele Grüße
spacyalia
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Meine Eltern haben meinem Bruder zu Lebzeiten alles vermacht und sich ein lebenslanges Nutznießrecht notariell eintragen lassen. Wegen finanziellen Schwierigkeiten dieses Bruders haben meine Eltern auf diesen Nutznieß etwa am 1.04,05 notariell verzichtet. Wie lange kann dieser Verzicht zurückgenommen werde, weil mein Bruder nun das Haus verkaufen will.
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Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Holger Eggert
Heimstättenstr. 19
82166 Gräfelfing
089 8"
Verzichtet ist verzichtet. Also Rücknahme gar nicht mehr möglich würde ich sagen.
Danke für die Auskunft.
Das ist bitter für meine Eltern.
Dann werden wir wohl die Erbvereinbarung anfechten müssen, in der sich der ältere Bruder verpflichtet hat, meine Eltern bis Lebensende zu pflegen und dieses durch die Veränderung seiner Lebensumstände nicht mehr wahrnehmen kann.
Haben Ihre Eltern nicht nur auf das Nutznießrecht verzichtet, sondern auch auf die lebenslange Pflege?
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