Hallo an alle!
Ich hätte ein Anliegen, und konnte zu diesem speziellen Thema kein Beitrag finden.
Und zwar wollte ich wissen, wie es sich mit dem Wohnrecht verhält, wenn jemand ein Haus kauft, bei dem jmd ein lebenslanges Wohnrecht hat. Hat der neue Hausbesitzer das Recht den Wohnenden auf die Straße zu setzten und ihm das Wohnrecht zu entziehen?
Auch wenn derjenige diese zweite Wohnung gekauft hat, wo der Wohnrecht-lebende wohnt?
Danke für Antworten.
Wohnrecht bei Zwangsversteigerung
Verbaut?
Verbaut?
Hat der neue Hausbesitzer das Recht den Wohnenden auf die Straße zu setzten und ihm das Wohnrecht zu entziehen?
Nein!
Auch wenn derjenige diese zweite Wohnung gekauft hat, wo der Wohnrecht-lebende wohnt?
Und was hat die Frage jetzt mit dem Thema Zwangsversteigerung zu tun?
Sie meint wohl, Kauf über Zwangsversteigerung!? Wie auch immer - die Wohnung gehört zwar dem Käufer, nur kann er nicht einziehen, weil das Wohnrecht bestehen bleibt.
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Ist es nicht so, dass das Wohnrecht durch die Zwangsversteigerung aufgehoben wird? Ich denke schon!
Ob das Wohnrecht mit Zuschlag erlischt oder bestehen bleibt, hängt vom Rang im Grundbuch ab. Alle Eintragungen NACH dem Rang, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben wird, werden gelöscht.
JoKu
Oh - danke - das wusste ich so noch nicht.
Und wie ist es, wenn ein Eigentümer die Zwangsversteigerung betreibt? Im Falle einer Scheidung z.B.?
Dann wird im Grundbuch gar nichts gelöscht.
Sicher???
Uns wurde damals gesagt, dass sich mit der Zwangsversteigerung das Wohnrecht erledigt hätte. Es steht glaube ich an 2. oder 3. Stelle.....
ich denke, es geht hier um keine Zwangs- sondern um eine Teilungsversteigerung. Diese dient zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft. In diesem Fall ist es so wie HH sagt.
JoKu
Danke - man lernt nie aus!
Und jetzt?
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