Wohnrecht bei Zwangsversteigerung

17. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Marissa28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht bei Zwangsversteigerung

Hallo an alle!
Ich hätte ein Anliegen, und konnte zu diesem speziellen Thema kein Beitrag finden.

Und zwar wollte ich wissen, wie es sich mit dem Wohnrecht verhält, wenn jemand ein Haus kauft, bei dem jmd ein lebenslanges Wohnrecht hat. Hat der neue Hausbesitzer das Recht den Wohnenden auf die Straße zu setzten und ihm das Wohnrecht zu entziehen?
Auch wenn derjenige diese zweite Wohnung gekauft hat, wo der Wohnrecht-lebende wohnt?

Danke für Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hat der neue Hausbesitzer das Recht den Wohnenden auf die Straße zu setzten und ihm das Wohnrecht zu entziehen?

Nein!

Auch wenn derjenige diese zweite Wohnung gekauft hat, wo der Wohnrecht-lebende wohnt?

:???:

Und was hat die Frage jetzt mit dem Thema Zwangsversteigerung zu tun?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Sie meint wohl, Kauf über Zwangsversteigerung!? Wie auch immer - die Wohnung gehört zwar dem Käufer, nur kann er nicht einziehen, weil das Wohnrecht bestehen bleibt.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Ist es nicht so, dass das Wohnrecht durch die Zwangsversteigerung aufgehoben wird? Ich denke schon!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

Ob das Wohnrecht mit Zuschlag erlischt oder bestehen bleibt, hängt vom Rang im Grundbuch ab. Alle Eintragungen NACH dem Rang, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben wird, werden gelöscht.

JoKu

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Oh - danke - das wusste ich so noch nicht.

Und wie ist es, wenn ein Eigentümer die Zwangsversteigerung betreibt? Im Falle einer Scheidung z.B.?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dann wird im Grundbuch gar nichts gelöscht.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Sicher???

Uns wurde damals gesagt, dass sich mit der Zwangsversteigerung das Wohnrecht erledigt hätte. Es steht glaube ich an 2. oder 3. Stelle.....

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

ich denke, es geht hier um keine Zwangs- sondern um eine Teilungsversteigerung. Diese dient zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft. In diesem Fall ist es so wie HH sagt.

JoKu

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Danke - man lernt nie aus!

3x Hilfreiche Antwort

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