Die Mutter meines Mannes hat in seinem Haus(1 Wohnung von 100 m²) ein Wohnrecht auf Lebenszeit(im Grundbuch verankert), wir wohnen in einer Mietwohnung. Nun ist mein Mann schwer erkrankt und wir benötigen eine behindertengerechte Wohnung. Da kam uns die Idee das dem entsprechend Dachgeschoss über der Wohnung der Mama auszubauen.
Das möchte die Mama nicht, ihr ist die Wohnung sowieso zu groß und sie möchte in eine kleinere Wohnung umziehen.
Wir müssten dann die Wohnung im Haus nach dem Auszug auf jeden Fall behindertengerecht umbauen.
1. Was passiert, wenn die Mama irgendwann in ein betreutes Wohnen/Pflegheim umziehen will, wird dann der sog. reele geldwerte Vorteil durch das lebenslange Wohnrecht im Haus zum Tragen kommen, obwohl die Mama freiwillig ausgezogen ist hat? Müssen wir dann ggf. für Kosten, die Sie allein durch ihr Einkommen nicht decken kann aufkommen?
Wohnrecht auf Lebenszeit - freiwilliger Auszug?
11. Februar 2008
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Frage vom 11. Februar 2008 | 06:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit - freiwilliger Auszug?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Februar 2008 | 09:55
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Wenn die Mama nicht auf das Wohnrecht verzichtet, dann kann sie jederzeit nach einem Auszug auch wieder einziehen. Sollte sie pflegebedürftig werden kann es sein, dass das Amt den Betrag "Miete" als Unterhalt von euch fordert.
Möglichkeit: Wohnrecht auf kleine Wohung im Dachgeschoss begrenzen (die ihr dann sozusagen neubaut)- unter Umständen und falls es dann nötig wird - vermieten.
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