Wohnrecht auf Lebenszeit - oder ETW erben?

16. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Clyde007@tiscali.de
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit - oder ETW erben?

Hallo,

seit 8 Jahren kümmerst sich meine Freundin um mich (ich verliere mein Augenlicht nach und nach). Nun würde ich ihr gerne meine ETW vererben, allerdings ist dies ja mit enormen Kosten verbunden. U.a. Pflichtteil an Vater (bzw. später 2 Brüder) und Erschaftssteuer. Kosten, die bei einem "Wohnrecht auf Lebenszeit" nicht anfallen. Nun meine Frage:

Kann ich im Testament beide Fälle einschließen? D.h. Zum einen kpl. die ETW vererben - wenn sie es dann annehmen kann (will heißen, sie ist finanziell in der Lage) bzw. die Alternative - ein Wohnrecht auf Lebenszeit einzurichten. Ist es möglich, beide Möglichkeiten ins Testament zu bringen?

Ist beim Wohnrecht sofort die Wohnung weiter zu benutzen, oder könnte sie - sagen wir mal - erst nach 1 bis 2 Jahren wieder hier einziehen (sollte sie ausgezogen sein). Muß die Wohnung dauerhaft von ihr bewohnt sein?

Danke für eine Antwort

Maria

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wohnrecht auf Lebenszeit würde ich übers Grundbuch absichern, da ihr dann alles ganz sicher macht. Beim Wohnrecht kann sie einziehen, ausziehen, einziehen wie sie will. Nur weitervermieten könnte sie die Wohnung nicht. Da könntest du ihr einen Nießbrauch für eintragen, dann hätte sie sogar das Recht die Wohnung zu vermieten.
Bei beiden Varianten kannst du es sogar so gestalten, dass sie nicht für Sanierungen aufkommen muss.
Ich glaube ein Wohnrecht über Testament ist nicht gültig.
Du könnstest ja deiner Freundin auch die Wohnung schenken und für dich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen, denn du mußt ja auch abgesichert sein.
Wenn du länger als 10 Jahre lebst (was ich dir auch wünsche), entfällt diese Schenkung aus dem Erbe.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Diego41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

Was heißt das Wohnrecht per Testament nicht gültig? Brauch ich als Erbe ein per Testament angeordnetes Wohnrecht nicht eintragen lassen? oder wie darf man das verstehen?

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Natürlich ist ein per Testament vererbtes Wohnrecht gültig. Und wenn das so im Testament angeordnet wurde, dann muss das auch in das Grundbuch eingetragen werden.

bei dem Wohnrecht handelt es sich dann aber nicht um ein Erbe, sondern um ein Vermächtnis. Das Haus geht an den Erben und dieser muss das Vermächtnis dafür erfüllen. Der Erbe hat aber die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil zu fordern. Sollte so etwas passieren, kann es sein, dass das per Testament vermachte Wohnrecht nichts wert ist.

Geschwister sind übrigens nicht pflichtteilsberechtigt. Das Problem, dass nach einer Schenkung ein Pflichtteilergänzungsanspruch ausgezahlt werden müsste, kann also nur dann auftreten, wenn Du vor Deinem Vater stirbst.

Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällt aber in jedem Fall an, auch dann, wenn Du ein Wohnrecht vermachst. Auch ein Wohnrecht hat einen bestimmten Wert, der in so einem Fall versteuert werden muss. Als Eigentümerin könnte Deine Lebensgefährtin aber die Wohnung beleihen.

-- Editiert von hh am 17.08.2005 09:15:17

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