Wohnrecht / Betriebskosten

13. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Aaron 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht / Betriebskosten

Hallo ....


ich bin der Nacherbe eines Dreifamilienhauses , mit dem Vorerben gibt es ständig Stress ! Im Testament steht unter " Vermächtnis " , dass ich für die ganze Zeit der Vorerbschaft das Wohnrecht an der Dachgeschosswohnung haben soll . Ich muß allerdings an den Vorerben Bertag X mtl. entrichten , für Betriebskosten und Unterhalt des Anwesens . Dieses Erbe habe ich nun schon 10 Jahre , in dem Bertag X waren immer Heizkosten und Wasser enthalten , mußte also nur noch Strom , Müll extra zahlen .

Nun kommt der Vorerbe plötzlich auf die Idee einen Wasserzähler einzubauen, und will mir diese Kosten in Rechnung stellen ....
geht das ?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wieso hast du überhaupt Müll extra bezahlt? Laut Betriebskostenverordnung fällt drr unter "Betriebskosten" und du zahlst ja eine Pauschale dafür.

Aber zur Frage: es kommt auf den Wortlaut des Testamentes an, möglich ist eseventuell (Umstellung von Pauschale auf Abrechnung). Du kannst dann allerdings gemäß BGB einr angemessene Herabsetzung der bisherigen Zahlungen verlangen und außerdrm die jährliche Abrechnung der Betriebskosten.

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