Wohnkosten bei Verein anrechenbar?

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
g.fawkes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnkosten bei Verein anrechenbar?

Hallo
Ich bin Mitglied in einem Verein der seinen Mitgleidern die unter einer Summe von 700Euro "verdienen"/bekommen einen ermässigten Beitrag gewährt! Nun bekomme ich als Alg II Empfänger durch die 350 Euro Miete über diese 700 Euro und mir wird der ermäßigte Beitrag verwehrt.
Ist das rechtens? da die Zahlung für die Miete doch eigentlich zweckgebundenes Geld ist, oder?

Danke schon im Vorraus.

-- Editiert von Moderator am 12.09.2017 14:15

-- Thema wurde verschoben am 12.09.2017 14:15

Probleme im Verein?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von g.fawkes):
Ist das rechtens?

Ja



Zitat (von g.fawkes):
da die Zahlung für die Miete doch eigentlich zweckgebundenes Geld ist, oder?

Und? Dennoch bekommt man es ja.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Was steht in der Vereinssatzung über die Beitragsermäßigung genau ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

da grundsätzlich erstmal jeder seine Miete aus dem Einkommen zahlen muss, sehe ich einen Mietzuschuss indirekt auch als Einkommen anrechenbar.

Was mich aber wundert: Wozu gibt es diese Rabattregelung überhaupt?
Weil ja eigentlich niemand unter diesen 700 Euro Einkommen liegen kann (außer er verzichtet freiwillig auf Sozialleistungen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
sehe ich einen Mietzuschuss indirekt auch als Einkommen anrechenbar.

Wisso indirekt?
Die in einem bestimmten Zeitraum als Geld oder Sache einer Person zufließenden Leistungen bezeichnet man als Einkommen.



Zitat (von reckoner):
Weil ja eigentlich niemand unter diesen 700 Euro Einkommen liegen kann

Kinder, Schüler, Studenten, Hausfrauen, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wisso indirekt?
Weil es sein könnte, dass er selber das Geld nie bekommt. So dachte ich.

Zitat:
Kinder, Schüler, Studenten, Hausfrauen, ...
Und die bekommen keine Sozialleistung. Oder Unterhalt?
Klar, bei Kindern wird man das nicht aufschlüsseln können, aber bei Hausfrauen? (bei der Kirchensteuer geht das schließlich auch :) )

Und Kinder und Studenten haben oft einen Sondertarif, das macht man dann am Alter oder Status fest und nicht am Einkommen. Aber gut, jeder Verein wie er will.

Stefan

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